(Azubi) Leistungsprämie aufgrund fehltagen komplett gestrichen?

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jefferson25625
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
(Azubi) Leistungsprämie aufgrund fehltagen komplett gestrichen?

Hallo,

folgendes ist aktuell mein Problem. Es wurde an die gesammte Firma eine Leistungsprämie von 600€ gezahlt. Mein Gehalt beträgt 3,75€ brutto/Stunde. Nun ist meine Frage, darf diese Prämie bei 30+ Fehltagen komplett gestrichen werden, oder nur verkürzt?

Folgender Satz wurde von der Firma daruntergesetzt:
*Die etwaige Zahlung von Gratifikationen, Sondervergütungen, Prämien etc. erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruches für die Zukunft, auch wenn diese wiederholt und/oder ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt.

Soweit ich online gelesen habe, dürfen die es nur 1/4 des Lohns pro Tag kürzen, womit mir knapp 300€ zustehen würden. Ist das richtig?

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, nicht richtig. Du bist Azubi, da gelten ohnehin andere Spielregeln. Aber abgesehen davon, Dir wurde doch nicht die Vergütung gekürzt (das wäre ohnehin nicht zulässig), sondern eine Prämie nicht ausgezahlt. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Mein Gehalt beträgt 3,75€ brutto/Stunde.

Nö. Du beziehst kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Du bist auch nicht AN, sondern Azubi.
Vielleicht liegt darin auch der Grund, dass du die Leistungsprämie nicht bekommst? Oder hat man dir gesagt, dass es an den Fehltagen liegt??

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#3
 Von 
Jefferson25625
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es wurde gesagt ab 30 fehltagen wird die Prämie nicht ausgezahlt, andere Azubis unter den 30 Tagen haben diese bekommen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja und? Es ist doch ausgepaukt. Man darf Gehalt nicht kürzen, auch Lehrlingsvergütungen nicht wegen Krankheit. Man darf aber umgekehrt Anwesenheit belohnen. Und das ist hier passiert.

wirdwerden

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#5
 Von 
Jefferson25625
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, schade wollte nur Fragen, dachte eventuell greift das hier dort https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4a.html Aber gut, wenn ihr das so sagt, hab ich da wohl keine Chance.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist ja völlig in Ordnung, dass Du fragst. Ehe Du Dich da in was verrennst und Dich beim Ausbilder unbeliebt machst. Nur, wenn ich in so einem Fall null Chancen sehe, dann ist es wohl auch meine Aufgabe, Dich ein wenig zu "behüten." Deshalb die ganz klare Antwort.

wirdwerden

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#7
 Von 
Jefferson25625
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist ja völlig in Ordnung, dass Du fragst. Ehe Du Dich da in was verrennst und Dich beim Ausbilder unbeliebt machst. Nur, wenn ich in so einem Fall null Chancen sehe, dann ist es wohl auch meine Aufgabe, Dich ein wenig zu "behüten." Deshalb die ganz klare Antwort.

wirdwerden


Ich hab halt im Internet viel zu gelesen, selbst bei Anwesenheitsbelohnungen so zu sagen, darf diese auch nicht direkt komplett wegfallen sondern pro Tag vermindert werden, da stand auch dass es egal ist welche Vergütung, Prämie etc es ist. Also trifft das in meinem Fall nicht zu?

z.B. das hier https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/anwesenheitspraemie-arbeitsrecht_idesk_PI10413_HI726431.html

dort steht halt auch drin: "In § 4a EFZG ist geregelt, dass auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bei der vereinbarten Kürzung der Höhe von Sondervergütungen berücksichtigt werden können. Allerdings darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Von dieser Regelung werden alle Leistungen erfasst, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um laufend mit dem "normalen" Arbeitsentgelt, oder nur einmal im Jahr gezahlte Anwesenheitsprämien, Gratifikationen oder sonstige Sondervergütungen handelt."

Ebenso gilt lt Wikipedia das EntgFG auch für Auszubildene, berichtige mich bitte falls ich falsch liege.


-- Editiert von Jefferson25625 am 10.01.2017 11:53

-- Editiert von Jefferson25625 am 10.01.2017 11:55

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Jefferson25625):
Ich hab halt im Internet viel zu gelesen, selbst bei Anwesenheitsbelohnungen so zu sagen, darf diese auch nicht direkt komplett wegfallen sondern pro Tag vermindert werden,.....
Du hast aber hier keine Anwesenheitsprämie sondern eine Leistungsprämie! Das sind wieder 2 unterschiedliche Dinge. Erst wenn die Leistungsprämie ausschliesslich von der Anwesenheit abhängt wird es eine Anwesenheitsprämie. Auch wenn viele "Anwesenheit" mit "Leistung" gleichsetzen sind es immer noch 2 unterschiedliche Dinge. Auf der anderen Seite, scheint es für viele ja eine Leistung zu sein bereits auf dem Arbeitsplatz anwesend zu sein :devil:

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wieso versucht ihr den Jungen hier zu verwirren?

Entweder ist es eine Anwesenheitsprämie oder eine Leistungsprämie.

Hier ist es aber nicht geklärt, um was sich handelt.

@ wirdwerden

Bist du nicht der Meinung, dass du dich hier grad verrennst?

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Hier ist es aber nicht geklärt, um was sich handelt.
Zitat (von Jefferson25625):
Es wurde an die gesammte Firma eine Leistungsprämie von 600€ gezahlt.

Wo siehst du denn noch Klärungsbedarf?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, ich verrenne mich so ganz und gar nicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
Jefferson25625
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also fällt eine leistungsprämie nicht darunter: Von dieser Regelung werden alle Leistungen erfasst, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt.?

Zur Info, es heißt hier Leisutngsprämie, welche aber nur durch fehltage bzw beschäftigungsstatus verringert bzw nicht gezahlt wird. Zum Beschäftigungsstatus, andere Azubis haben die bekommen.

-- Editiert von Jefferson25625 am 10.01.2017 13:07

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Jefferson25625):
Zur Info, es heißt hier Leisutngsprämie, welche aber nur durch fehltage bzw beschäftigungsstatus verringert bzw nicht gezahlt wird. Zum Beschäftigungsstatus, andere Azubis haben die bekommen.
Dann scheint es in Realität aber doch eine Anwesenheitsprämie zu sein. Diese Prämie ist in deinem Ausbildungsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung genannt?

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#14
 Von 
Jefferson25625
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die wurde Spontan und auch das erste Mal in diesem betrieb gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was wir wissen:
a) im Betrieb wurde eine Prämie ausgeschüttet, die als Leistungsprämie gehandelt/bezeichnet wird
b) Azubi Jefferson hat sie nicht bekommen, dem Vernehmen nach, weil über dreißig Fehltage hatte.
Was wir nicht wissen:
a) ob die Bezeichnung als Leistungsprämie nicht mehr und weitere Kriterien umfasst, als derzeit bekannt. Dass Jefferson wegen seiner Fehltage 'rausfällt, lässt ja keinen Rückschluss zu, dass es sich in Wahrheit um eine reine Anwesenheitsprämie handele.
b) wie groß diese Plus ist, wenn Jefferson von 30+ Fehltagen spricht. Wenn eine Staffellung von Abschlägen in Rede stünde, würde es schon einen ziemlichen Unterschied machen, ob 31 Fehltage Sache sind oder 188 oder etwas dazwischen.

Allerdings: Sollte zu beweisen sein, dass Anwesenheit doch alleiniges Kriterium ist, wäre es auch egal, dass Leistungsprämie drüber steht - es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Jefferson kann m.E. entweder seinen AG fragen, welche Sachverhalte noch zum Ausschluss führen, oder auch den BR, sollte es einen geben; er kann aber auch 'ins Blaue' klagen und hoffen, dass sein AG geschlampt hat. Zu Letzterem würde ich bei gegebener Ungewissheit eher nicht raten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jefferson25625
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was wir wissen:
a) im Betrieb wurde eine Prämie ausgeschüttet, die als Leistungsprämie gehandelt/bezeichnet wird
b) Azubi Jefferson hat sie nicht bekommen, dem Vernehmen nach, weil über dreißig Fehltage hatte.
Was wir nicht wissen:
a) ob die Bezeichnung als Leistungsprämie nicht mehr und weitere Kriterien umfasst, als derzeit bekannt. Dass Jefferson wegen seiner Fehltage 'rausfällt, lässt ja keinen Rückschluss zu, dass es sich in Wahrheit um eine reine Anwesenheitsprämie handele.
b) wie groß diese Plus ist, wenn Jefferson von 30+ Fehltagen spricht. Wenn eine Staffellung von Abschlägen in Rede stünde, würde es schon einen ziemlichen Unterschied machen, ob 31 Fehltage Sache sind oder 188 oder etwas dazwischen.

Allerdings: Sollte zu beweisen sein, dass Anwesenheit doch alleiniges Kriterium ist, wäre es auch egal, dass Leistungsprämie drüber steht - es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Jefferson kann m.E. entweder seinen AG fragen, welche Sachverhalte noch zum Ausschluss führen, oder auch den BR, sollte es einen geben; er kann aber auch 'ins Blaue' klagen und hoffen, dass sein AG geschlampt hat. Zu Letzterem würde ich bei gegebener Ungewissheit eher nicht raten.


Vielen Dank für deine Antwort, vllt sollte ich folgendes noch hinzuefügen:

A) Die Leistungsprämie (bis zu 600,00 Euro brutto) ... Beschäftigungsgrad berechnet. Ausgenommen sind Mitarbeiter mit mehr als 30 Krankentage in 2016.... (Hab es etwas gekürzt, da ich nicht einfach sachen veröffentlichen darf, alles nachfolgende bezieht sich nicht auf mich)
B) durch eine OP ist es zu über einem Monat zu meine vorherigen (glaube ca 16) gekommen dürfte jetzt bei ca 46 liegen

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Die Prämie wurde also das erste mal spontan ausgeschüttet und ist nirgendwo verankert. Damit hat sich alles weitere erledigt. Der AG kann sich aussuchen wem er eine Prämie anbietet oder auch nicht. Er hat hier also ganz spontan denjenigen eine Prämie gezahlt die weniger als 30 Tage gefehlt haben. Das sind wieder ganz andere Voraussetzungen als im ersten Posting. Nach der jetzigen Darstellung sehe ich keine Anspruchsgrundlage für den Fragesteller.
Gibt es noch weitere relevante Sachverhalte?

1x Hilfreiche Antwort

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