Azubi Unfall mit Firmenwagen, Chef will das ich neues Glas für Rückleuchte bezahle

7. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go608191-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi Unfall mit Firmenwagen, Chef will das ich neues Glas für Rückleuchte bezahle

Guten Tag,
ich bin Azubi im 2 Lehrjahr als Elektroniker. Ich fahre regelmäßig Firmenwagen (Transporter ohne Rückfahrkamera und ohne PDC) zum Teils auch mit Gesellen ohne Führerschein. Letzten Dienstag ist es dann passiert, die Baustelle war in einer engen Straße in der Innenstadt. Es war Feierabend und wir wollten uns auf den Rückweg zur Firma machen, da man in den Straße keine Wendemöglichkeit mit einen großen Bulli hat, musste ich den Bulli rückwärts bis zur nächsten Kreuzung zurücksetzen (rückwärts). Kurz vor der Kreuzung schaute ich 2 Sekunden in den rechten Spiel um schonmal zu gucken ob die Kreuzung frei ist, da ich das Lenkrad ganz leicht eingeschlagen hatte, Krachte es plötzlich. Bin ausgestiegen und gesehen ich habe den Spiegel von einen ordnungsgemäß geparkten PKW abgerissen (bin gegengefahren). Ich habe die Polizei gerufen, die den Schaden aufgenommen hat, laut Polizeibericht liegt der Schaden bei dem angefahren PKW bei 1500 Euro und bei unseren Firmen Transporter bei 500 Euro. Bei der Firma angekommen habe ich ihn den Zettel von der Polizei gegeben, damit er ihn an die Versicherung weiterleiten kann, das zahlt auch die Versicherung meinte mein Chef. Danach habe ich meinen Chef gezeigt was am Firmenwagen kaputt ist, bei dem Rücklicht ist die Scheibe eingebrochen. Dann sagte er zu mir die neue Scheibe am Rücklicht muss ich selber bezahlen oder mal einen Samstag arbeiten. Ich sollte unseren Typen der sich um die Autos kümmert per WhatsApp ein Bild schicken damit er das neue Teil bestellen kann.
Ist das rechtens das ich als Azubi das bezahlen muss ? (Meine Arbeitskollegen finden das ziemlich verwerflich )

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go608191-53):
Kurz vor der Kreuzung schaute ich 2 Sekunden in den rechten Spiel um schonmal zu gucken ob die Kreuzung frei ist, da ich das Lenkrad ganz leicht eingeschlagen hatte, Krachte es plötzlich.

Warum hat der Einweiser da nichts gesagt, bevor es gekracht hat? Dafür hat man den doch?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go608191-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum hat der Einweiser da nichts gesagt, bevor es gekracht hat? Dafür hat man den doch?


Der Saß neben mir im Auto, dass andere Auto hat man ja im Spiegel gesehen. Allerdings habe ich zwei Sekunden zu lang in den anderen Spiegel geschaut.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von go608191-53):
Der Saß neben mir im Auto, dass andere Auto hat man ja im Spiegel gesehen. Allerdings habe ich zwei Sekunden zu lang in den anderen Spiegel geschaut.


Da sass er dann eben falsch. Er hätte dich einweisen müssen bei so einer Situation

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go608191-53):
Der Saß neben mir im Auto

Schlechte Idee...

Man fährt rückwärts ohne zu wissen wo man tatsächlich hinfährt, das dürfte grob fahrlässig sein, somit wärst Du wohl verpflichtet den Schaden zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.