Azubi Urlaub während Schule

23. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ich _555
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi Urlaub während Schule

Hallo, ich bin volljährig und habe im August eine Ausbilder angefangen. Mein Chef hat jeden azubi eine Urlaubssperre bis Januar gegeben. Nun habe ich Urlaub im Januar bekommen während der Schulzeit. Ich habe 6std Schule an 2 Tagen der Woche. Ich arbeite im Einzelhandel. Nun stehen mir laut Vertrag 13 Tage Urlaub zu. Ich habe jetzt aber Urlaub vom 6.1 - 24.1.. Ich gehe in der Zeit also 2 Tage zur Schule und habe 4 Tage die Woche frei. Ich komme aber nur auf 11 Tage Urlaub, da ich ja zur schule gehe. Ist es rechtens das mein Chef mir 2 Tage Urlaub abzieht, da ich "nur" 6 stunden schule habe? Ich arbeite 40 Stunden die woche. Außerdem werden die krankheitstage nur 6,5std berechnet anstatt mit 8 Stunden. Dadurch bekommt man dann minus Stunden. Ist das so in Ordnung?

Vielen Dank für eure Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18407 Beiträge, 6755x hilfreich)

Der Betrieb arbeitet mit einer 6-Tage-Woche und du hast jetzt, sofern ich es richtig verstehe, Urlaub bekommen für die Arbeitstage, aber nicht für die Tage an der Schule.
Dann: Wenn du von deinem Urlaubsanspruch redest, meinst du offenbar den aus 2019, denn im Januar beginnt ja das neue Urlaubsjahr. Wie kommst du zu der Angabe, dass dir 13 Urlaubstage zustehen, bei nur 5 Monaten Ausbildungszeit in 2019?

Und wenn der 6. Jan. dein erster und der 24. Jan dein letzter U-Tag sind,
Mit deiner Berechnung der Tage komme ich nicht klar: ist der 6. Jan. dein erster U-Tag und der 24. der letzte? (Und ist der 6. bei euch kein Feiertag?.) Vom 6.01. - 24-01. macht es 17 Werktage minus 6 Schultage gleich 11 Tage Urlaub.

Jetzt wird es kniffelig: Da du volljährig bist, musst du an Schultagen noch im Betrieb schaffen, wenn die Schulstunden weniger sind. Wobei Schulstunden plus Wegezeit zum/vom Betrieb aus hinzuzurechnen sind. Was dann noch bleibt, müsstest du noch arbeiten und nur das könnte dir dein Chef sozusagen anrechnen. Die Dauer des Schulwegs ist hier unbekannt, aber es bleibt gewiss ein Rest von weniger als 12 Stunden (möglicherweise auch gar kein Rest, wenn der Schulweg entsprechend weit ist).
Folglich kann dein Chef dir nicht 2 Tage Urlaub dafür anrechnen, wobei ich es für fragwürdig halte, diese mögliche Restarbeitszeit überhaupt auf Urlaub anzurechnen.

Noch eine Unklarheit: Du redest von 8 Stunden Arbeit - was für eine 5-Tage-Woche spricht.
Dein Chef rechnet offenbar mit einer 6-Tage-Woche, was aber immer noch einen Schnitt von 6, 666 macht und nicht 6,0. Korrekt wäre es mit den Werten zu rechnen, wie du tatsächlich arbeitest bzw. arbeiten würdest.

lies. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/anrechnung-von-berufsschulzeiten-auf-die-arbeitszeit-von-lehrlingen/150/16264/74087

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3788x hilfreich)

Zitat:
Da du volljährig bist, musst du an Schultagen noch im Betrieb schaffen,


Das war bisher so, aber mit der Novellierung des BBiG wird der Volljährige zukünftig wie der Minderjährige zu behandeln sein und hat bei mehr als 5 Schulstunden einmal in der Woche frei (siehe § 9 JuArbSchG).
Zitat:

Ist es rechtens das mein Chef mir 2 Tage Urlaub abzieht, da ich "nur" 6 stunden schule habe?


Nein, er muss dich für den Schulbesuch freistellen, das ist kein Urlaub! Nimm dir nur für die Arbeitstage frei und verahre an den Schultagen so wie immer. Im Link von blaubär ist das gut erklärt.


Zitat:
Noch eine Unklarheit: Du redest von 8 Stunden Arbeit - was für eine 5-Tage-Woche spricht.
Dein Chef rechnet offenbar mit einer 6-Tage-Woche, was aber immer noch einen Schnitt von 6, 666 macht und nicht 6,0. Korrekt wäre es mit den Werten zu rechnen, wie du tatsächlich arbeitest bzw. arbeiten würdest.


Das scheint die Rechenweise im Einzelhandel zu sein!? Lass dir das vom Betrieb erkären

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18407 Beiträge, 6755x hilfreich)

/// Novellierung des BBiG

Danke für das Update. Das vereinfacht die Sache freilich, wenn Volljährige Azubis den Schultag ebenfalls ganztägig anerkannt bekommen. @ich_555 hat somit noch 2 Tage Urlaubsanspruch aus 2019 sicher. Sofern der Anspruch von 13 Tagen korrekt ist.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3010x hilfreich)

Die bisherigen Antworten fußen auf der Annahme, dass der Azubi auch während des Urlaubs zur Schule geht. Nicht erwähnt wird, ob der Chef das weiss.

Berry

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3788x hilfreich)

Das sollte ein Ausbildungsbetrieb wissen: Urlaub vom Berufsschulunterricht gibt es nicht.

Deshalb soll dem Azubi in den Schulferien Urlaub gewährt werden, nur dann kann er sich zusammenhängend erholen.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18407 Beiträge, 6755x hilfreich)

.... und ich_555 schildert es ja eingangs auch so.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3010x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Das sollte ein Ausbildungsbetrieb wissen: Urlaub vom Berufsschulunterricht gibt es nicht.


Darum geht es nicht. Wenn der TS an den Tagen nicht zur Berufsschule geht (und natürlich auch nicht in den Betrieb) braucht er Urlaub. Sonst wäre es unentschuldigtes Fehlen.

berry

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3788x hilfreich)

Zitat:
Wenn der TS an den Tagen nicht zur Berufsschule geht ..


Er muss! Er kann nicht nicht zur Schule gehen, sich also nicht beurlauben lassen.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18407 Beiträge, 6755x hilfreich)

Worum geht es gerade noch?

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3010x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Er muss! Er kann nicht nicht zur Schule gehen, sich also nicht beurlauben lassen.


Echt jetzt? Und dass kannst Du alles den obigen Beiträgen entnehmen, ohne das Bundesland zu kennen?

In dem BL in dem ich lebe (NRW) endet die Schulpflicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§§ 37+38 Schulgesetz NRW).

Zitat (von blaubär+):
Worum geht es gerade noch?


Ich verstehe die Anmerkung. Wenn ich aber mit meinem Gedankengang in Richtung keine Schulpflicht richtig liege, gehört es zum Thema, denn dann wäre der Abzug auch für die "Schultage" korrekt.

Berry

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