Der Azubi ist seit Monaten krankgeschrieben.
Seitens des Arbeitgebers kam ein Schreiben bezüglich Änderung des Vertrages.
Darin enthalten, dass der Ausbildungsvertrag um 1 Jahr verlängert wird (befristet) und ohne Kündigung ausläuft.
Ist es ratsam die Vertragsänderung zu unterschreiben? Oder kann der Azubi ohne den Vertrag auch so nicht gekündigt werden?
Es ist fraglich, ob die Verlängerung ausreicht, aufgrund Krankschreibungen.
-- Editiert von Mitglied1900 am 17.10.2018 20:17
Azubi krank Vertragsänderung Kündigung
17. Oktober 2018
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Frage vom 17. Oktober 2018 | 17:59
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 17x hilfreich)
Azubi krank Vertragsänderung Kündigung
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 08:36
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
Wenn Azubi 'seit Monaten' krank ist, kann das durchaus darauf hinauslaufen, dass das Ausbildungsziel nicht zu erreichen ist - soweit ich weiß, gibt es da auch Abwesenheitsbestimmungen etwa für die Berufsschule.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 12:31
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3768x hilfreich)
Zunächst mal die rechtliche Seite:
Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnis kann der Betrieb nicht einseitig festlegen, das geht nur auf Antrag des Azubis:
Zitat:Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
...
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
Der Azubi kann also die Unterschrift verweigern, dann kommt die Vertragsänderung nicht zustande.
Zitat:
Darin enthalten, dass der Ausbildungsvertrag um 1 Jahr verlängert wird (befristet) und ohne Kündigung ausläuft.
Der Ausbildungsvertrag ist sowieso von vornherein befristet, läuft aus oder endet mit bestandener Abschlussprüfung.
Jetzt das Praktische:
Bei so hohen Ausfallzeiten, wird die Zulassung zum vorgesehenen Abschlussprüfungstermin gefährdet sein, weil der Prüfungsausschuss oder die Kammer die Zulassung verweigern können, wenn die notwendige Ausbildungszeit nicht durchlaufen wurde bzw. es dem Betrieb nicht möglich war, alle Lerninhalte zu vermitteln.
Wer fragt hier denn? AG oder Azubi?
Zitat:
Ist es ratsam die Vertragsänderung zu unterschreiben?
Ich sage mal, das macht wenig Sinn, wenn noch nicht feststeht, wann der Azubi überhaupt wieder zur Ausbildung kommen kann.
Zitat:
Oder kann der Azubi ohne den Vertrag auch so nicht gekündigt werden?
Gekündigt werden kann man immer. Die Frage ist, ob die Kündigung dann rechtlich durchsetzbar ist, also eine Kündigungsschutzklage Erfolg hätte oder nicht. Bei Krankheitszeiten ohne Aussicht auf ein Ende wird der AG irgendwann die Sache beenden wollen.
Zitat:
Es ist fraglich, ob die Verlängerung ausreicht, aufgrund Krankschreibungen.
Genau deshalb mein Vorschlag, zunächst die Krankenzeit abzuwarten oder ist da kein Ende in Aussicht??
Wir wäre es mit einem klärenden Gespräch zwischen Betrieb und Azubi?
-- Editiert von HeHe am 18.10.2018 12:32
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