Azubi nimmt zuviel Urlaub ;)

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
robelbobel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi nimmt zuviel Urlaub ;)

Hallo. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich hatte am Mittwoch meine Abschlussprüfung und habe die bestanden. Bei mir ist es so das meine Berufsausbildung mit bestandender Abschlussprüfung endet. Jetzt wollte ich heute noch ein paar Unterlagen abholen da sagt mein Meister zu mir ich hätte mir letztes Jahr von 30 Tagen die mir zustehen 34 verbraucht und für diesen Januar würden mir 2,5 zustehen ich hätte aber schon 4,5 genommen. Das ganze will ich ja auch nicht bestreiten aber ich habe auf dumm gestellt und habe gesagt das ich immer dachte das die mir schon sagen wenn ich keinen mehr habe. Mein Arbeitgeber sagt jetzt auf jeden Fall. Entweder wir ziehen es dir vom Lohn ab den ich ende des Monats bekomme oder ich müsste die Tage nacharbeiten. Was sagt ihr dazu?

danke schonmal.

Achja und noch eine Frage: Ich fange im Oktober nen Studium an. Der Betrieb hätte mich weiterbeschäftigt aber ich hatte keinen bock und will verreisen und so. habe ich trotdem anspruch auf arbeitslosengeld?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

1. Zuviel gewährter Urlaub kann meines Wissens nicht zurückgefordert werden. >>> http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#zuviel

2. Zahlt ein Azubi in die Arbeitslosenversicherung ein?

-- Editiert von blaubär49 am 23.01.2009 16:45

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ein AZUBI zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein. Wenn der AG ihm die Weiterbeschäftigung anbietet und der AZUBI dieses ablehnt, dann folgt daraus eine Sperre von 12 Wochen, da es sich dann um selbstverschuldete Arbeitslosigkeit handelt.

Daneben musst Du bei einer Arbeitslosenmeldung natürlich damit rechnen, dass Dir bis Oktober noch andere Jobs angeboten werden, bei deren Ablehnung weitere Sperren drohen.

Verreisen darfst Du übrigens nicht, wenn Du einen Anspruch auf ALG haben möchtest.

Kindergeld würden Deine Eltern unter diesen Umständen übrigens auch nicht mehr für Dich erhalten. Einen Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern hättest Du ebenfalls nicht. Wenn Deine Eltern trotzdem zahlen, dann geschieht das freiwillig.

0x Hilfreiche Antwort

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