Azubi und mehrere Fragen

16. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Azubi1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Azubi und mehrere Fragen

Hallo und guten Tag,

ich bin Auszubildende und habe einmal folgende Fragen:

1. Mein Ausbildungsplatz ist in einer Niederlassung eines Filialbetriebs - es gab während der gesamten Ausbildungszeit Probleme mit dem DIREKTEN Vorgesetzen, der mich nie zu den betrieblichen Schulungen gem. Ausbildungsplan angemeldet hatte. Darüber hinaus gibt er keine oder nur widerwillig Antworten auf sachlich begründete Fragen. Nun endet meine Ausbildung und meine Frage ist, was ich gegen diesen - ganz offensichtlich unfähigen - Ausbilder unternehmen kann.

2. Ich bekomme als Auszubildende eine Vergütung gem. Ausbildungsvertrag. Zusätzlich erhalte ich - wie die Festangestellten auch - eine Verkaufsprovision.

Nun meine Frage: Durch Urlaub, Krankheit und Berufsschule wurde ich ja daran gehindert, diese Verkaufsprovision zu erwirtschaften. Ich habe nun gehört, im Falle von leistungsbezogener Vergütung bestünde ein Anspruch auf eine Durchschnittszahlung wenn man an der "Erwirtschaftung der Provision" gehindert wird. Das wurde ich ja durch die genannten Fehlgründe. Da ich nun nach der Ausbildung nicht übernommen und somit vermutlich arbeitslos werde, bin ich natürlich auf jeden Cent angewiesen. Die Arbeitslosenunterstützung berechnet sich ja aus dem Einkommen der letzten 12 Monate. Kann ich ggf. hier auf eine Durchschnittszahlung bestehen und hätte dann auch ein höheres Arbeitslosengeld? ... und noch eine Frage: für welchen rückliegenden Zeitraum könnte ich dann ggf. eine Durchschnittsprovision geltend machen?

Und noch eine Frage zum Thema Zeugnis - hatte meinen JETZIGEN Vorgesetzen um ein Zwischenzeugnis gebeten - lt. seiner Aussage muss dies aber durch den Ausbilder erstellt werden. Dieser arbeitet aber grundsätzlich mit Verzögerungstaktik. Was kann ich tun damit er mir das notwendige Zwischenzeugnis umgehend ausstellt - und zwar KORREKT und wohlwollend?

Da ich wirklich verzweifelt bin, wäre ich für fachlich basierte Auskünfte und Hinweise dankbar!

... einen schönen Tag noch und im Voraus schon einmal DANKE für die Informationen

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-- Editiert Azubi1234 am 16.05.2012 13:38

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

zu 1.

Du kannst Dich bei dem Chef Deines Chefs beschweren. Warum hast Du nicht schon während der Ausbildung auf den Mangel hingewiesen?

zu 2.

Du schreibst, dass Du die Verkaufsprovision erhalten hast! Hast Du Dich verschrieben und meintest, Du hast sie nicht erhalten?

Solche Provisionen werden meist entweder im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ist Dir eine Betriebsvereinbarung bekannt? Oder steht etwas von Provision in Deinem Arbeitsvertrag?

Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag?

zu Zeugnis:

Es ist eigentlich nicht üblich, vor dem Ende der Ausbildung ein Zwischenzeugnis zu erstellen. Sieh Dir mal diesen Link an: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ausbildungszeugnis.html

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-- Editiert kkiser am 16.05.2012 13:50

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#2
 Von 
Azubi1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ von kkiser:

erste einmal herzlichen Dank für die bisherige Beantwortung.

zu 1) ich habe mich bisher nicht offiziell beschwert, allerdings auch öfters schon auf die Problematik hingewiesen; somit war es der Zentrale auch bekannt; geändert hat sich allerdings Nichts

zu 2) Verkausfprovision habe ich erhalten - für die tatsächlich erarbeiteten Umsätz während meiner Anwesenheitszeit. Mir geht es hier um eine eventuelle Durchschnittsprovision für die Fehltage, da ich ja an diesen Tagen keine Provision erarbeiten konnte, obwohl dies nicht in meinem Einflussbereich liegt. Eine BV dazu habe ich noch nicht gesehen und wurde mir auch nicht bekanntgegeben; einem Tarifvertrag unterligen wir nicht.

Zum Thema Zeugnis: auch wenn es nicht üblich ist, wäre es doch hilfreich und sinnvoll für Bewerbungen - wie soll ich miene Leistung in der bewerbung dokumentieren wenn ich kein Zwischenezugnis habe?

DANKE!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Zum Thema Provision kann ich ohne Angabe zu einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrages nichts sagen, da diese Provisionen normalerweise in diesen geregelt sind. Ob da Berufsschule und Krankheit mit reinspielen hängt auch von den Gegebenheiten beim AG ab - ob rechtens oder nicht ist dann noch die andere Frage.

Du hast einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, da Du Dich vor dem Ende der Ausbildung um einen neuen Arbeitsplatz bemühst, aber kein potentieller AG wird es Dir übelnehmen, dass Du kein Zwischenzeugnis mitschickst.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Azubi1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ von kkiser:

Hallo und Danke!

... ist es nicht so dass eine BV nur zwischen dem AG und einem BR abgeschlossen werden kann? Einen BR gibt es nicht bei uns! Auch im Arbeitsvertrag ist vion der provision natürlich nichts erwähnt, da es sich um einen Standard-Azubi-Vertrag handelt (Formular). Insofern könnte ich nur versuchen, eine Policie zu finden, aus der etwas ersichtlich ist. Aber ist es nicht arbeitsrechtlich grundsätzlich so, dass Provisionen, Überstunden, Zuschläge, etc... während der fehlzeiten weitergezahjlt werden müssen? Natürlich aufgrund anderer gesetzlicher grundlagen. So regelt ja z.B. das LFZG eine Weiterzahlung der Schichtzuschläge und Überstunden, wenn diese vorher gezahlt wurden, als Durchscnitt der letzten 3, bzw. 6 Monate während der Fehlzeit weitergezahlt werden müssen; dann aber nur steuer- und sv-pflichtig.

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#6
 Von 
Azubi1234
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@florian3011:

Danke für dein Statement. Aber ist es nicht so dass hier "betriebliche Übung" greift wenn dies ständig bezahlt wird/wurde? Überstunden sind halt nicht angefallen und galten nur als beispiel - jedoch wurden Schichtzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bezahlt. Und zwar genau wie die Verkaufsprovision quasi "automatisch" ohne Anforderung meinerseits. Und da diese Zahlungen ja ganz offensichtlich bezahlt werden weil es hierfür eie Grundlage gibt - und dies über die gesamte Ausbildunsgzeit - müsste doch eigentlich betriebleiche Übung greifen - schliesslich habe ich ja Nichts unterzeichnet aus dem hervorgeht dass die Zahlung freiwillig ist und jederzeit vom AG eingestellt werden kann.

... für welchen zurückliegenden Zeitraum könnte ich denn ggf. dann Schichtzuschläge und Provisionen als Durchascnitztszahlzung wärhend Fehlzeit geltend machen - doch sicherlich nicht für die kompletten 3 Jahre???

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