Azubi von Arbeit ferngeblieben

29. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
kirsten87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Azubi von Arbeit ferngeblieben

Habe eine Frage, unser Azubi ist in einem Monat von der Arbeit ferngeblieben und war telefonisch nicht erreichbar und war Info von anderen schwarzarbeiten, für diesen Monat haben wir keinen Lohn gezahlt. Einen Monat später hatte er seine Prüfung und diese auch bestanden. Wir haben ihn natürlich nicht übernommen. Nun hat er den lohn den er nicht ausgezahlt bekommen hat über einen Anwalt eingeklagt. Hat er darauf anspruch? Müssen wir diesen Monat noch zahlen oder sollen wir Einspruch einlegen. Wie stehen die Chancen?
Danke für Eure Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
unser Azubi ist in einem Monat von der Arbeit ferngeblieben und war telefonisch nicht erreichbar


Hatte der Azubi für den Zeitraum eine AU-Bescheinigung abgegeben?


Zitat:
Nun hat er den lohn den er nicht ausgezahlt bekommen hat über einen Anwalt eingeklagt.


Das ganze ist bereits beim Arbeitsgericht?

-- Editiert 1000kleinesachen am 29.01.2012 14:35

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn der Azubi nicht gearbeitet hat und der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben ist, hat er auch keinen Anspruch auf Lohn.
Habt ihr das unentschuldigte Fehlen wenigstens abgemahnt?

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und was schreibt er den in der "Klageschrift" warum er für den Monat Geld will ?

Er hat keinen Anspruch wenn er unentschuldigt fehlt.

Anders wenn er krank war, Urlaub hatte, seine 5000 Überstunden ab feiert, er freigestellt wurde ........

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kirsten87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, er war nicht krankgeschrieben hat auch keinen Urlaub, war nicht zu erreichen, haben Ihn nicht abgemaht, da man uns sagte bei Azubis hat es keinen Zweck...Und wir ns dachten er soll zu seiner Prüfung gehen und dann hat es sich sowieso erledigt. Liegt noch nicht beim Arbeitsgericht.. Nun ist die Frage was wir tun soll, ob es sich lohnt auch zum Anwalt zu gehen? Danke

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#6
 Von 
kirsten87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, dann werden wir mal ein Schreiben aufsetzen, mal schau was pasiert. Wir haben ja auch Zeugen, unsere anderen MA und unser anderer Azubi haben es ja mitbekommen, und können es bezeugen. Wir haben keinen unterschriebenen Urlaubsantrag und auch keine Krankmeldung. Wir machen unsere Abrechnung durch ein externes Lohnbüro. Ist also auch alles nachzuvollziehen. Das einzige was ist, das er seinen ganzen Urlaub noch hat da er diesen von seinem nächsten AG in Anspruch nehmen wollte. Da er dann nämlich durch die Soka-Bau erstattet wird.

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Liegt noch nicht beim Arbeitsgericht.


Was denn jetzt, hat er geklagt oder nicht.

Wegen einer Arbeitsgerichtsklage braucht man keinen Anwalt. Es gibt sowieso erst einen Gütetermin. Dort erklärt der Richter die Sach und Rechtslage und versucht eine Einigung.

Warum jemand Geld bekommen soll wenn er einfach geht ?!?! Wer kann das wissen, evtl gibt es ja einen Grund den keiner kennt.

quote:
der sollen wir Einspruch einlegen

Auf was, beim wem ?

Der Vortrag hier hat wohl ein paar Lücken :-(

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#8
 Von 
kirsten87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein wir haben Post von dem Anwalt unseres ehem. Azubis bekommen, in dem steht wenn wir bis ende Januar nicht zahlen wird er klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies ist noch nicht geschehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Dann würde ich dem Anwalt kurz und knapp den letzten Tag des Azubis mitteilen und um Erklärung bitten warum er noch was will. :-)

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#10
 Von 
kirsten87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

So Schreiben gerade verfaßt

Danke

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