Azubivertrag fristlos gekündigt

26. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
tkiela
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubivertrag fristlos gekündigt

Hallo allerseits,

ich habe mal eben ne Frage.
Und zwar hat mein kleiner Bruder Anfang August ne Lehre zum Dachdecker begonnen.
Die letzten zwei Wochenende hieß es dann, das er da arbeiten soll. An den Samstagen.
Nun ist es ja eig. so, das mein Bruder erst 16 ist, also damit minderjährig und eig. am Wochenende soweit nicht arbeiten darf, außer wenn er einen Ausgleichstag in der nächsten Woche kriegt oder?
Zudem hat er auch endliche Überstunden in der Woche gemacht,
und wollte nun jetzt dieses Wochenende nicht arbeiten.

Und siehe da, da hat er die fristlose Kündigung.
Nun darf der Betrieb natürlich, soweit ich weiß, in der Probezeit ohne Grund kündigen.

Aber kann man da nicht doch noch was machen?

Herzliche Grüße

Nathalie

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5 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

gegen die fristlose wahrscheinlich ja, gegen die kündigung an sich eher nicht. aber ein betrieb, der sich nicht an den jugendschutz halten will, scheint mir ohnehin obsolet.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
gegen die fristlose wahrscheinlich ja,


Das BBiG sieht ausdrücklich eine Kündigung ohne Frist während der Probezeit vor.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

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#4
 Von 
tkiela
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe jetzt leider selbst die Kündigung so nicht vor mir liegen.
Was meine Mutter gesagt hatte, das es eine Fristlose Kündigung ist, und halt persönlich sogar vorbei gebracht wurden ist.
Weiterhin meinte sie, dass da kein Grund angeben ist.

Mein Bruder ist halt heute morgen zum Chef gegangen, und wollte nun morgen nicht arbeiten. Da er und seine Freundin ihr halbjähriges feiern wollte.
Naja, der Grund warum er nicht arbeiten wollte ist ja auch egal, er darf ja nun nicht am Wochenende arbeiten.

Das mit der Sklaverei habe ich mich auch schon gefragt, bzw. finde die ganze Geschichte eine ziemliche Sauerei.

Na gut. Wahrscheinlich kann man dann ja nichts wirklich was gegen die Kündigung machen.

Aber wie schauts mit dem Wochenenden die er Arbeiten musste? Es kann ja nicht sein, dass der Betrieb weiterhin einfach die minderjährigen am Wochenende arbeiten schickt ohne mit ihnen darüber gesprochen zu haben.

Wo ist denn der Unterschied zwischen eine "fristlose" Kündigung, und eine Kündigung mit der Frist von einem Tag?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Wo ist denn der Unterschied zwischen eine "fristlose" Kündigung, und eine Kündigung mit der Frist von einem Tag?

Die Frist von einem Tag.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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