BEM Gespräch

29. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
daisy2308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
BEM Gespräch

Hallo,

ich bin seit 2.7.19 im Krankenstand und war am 19.9.19 zum BEM-Gespräch eingeladen vom AG. Mir ist sofort aufgefallen, dass schon das Anschreiben rechtlich nicht in Ordnung ist, einige - für mich - kleine Fehler, aber ich bin trotzdem hingegangen, habe gesagt, dass ich meinen Job behalten will usw., dass ich wiederkomme, sobald meine Krankheit vorbei ist. Jetzt kommt gestern ein Schreiben vom AG, sie hätten sich rechtlich beraten lassen und hätten erkannt, dass sie schon beim Anschreiben einige Formfehler gemacht hätte und wollen nun, dass ich das BEM Gespräch mit denen wiederhole, wenn ich das nicht machen würde, würden sie das erste Gespräch als "nicht stattgefunden" ansehen.

Mein erster Impuls war, nee, das mache ich auf keinen Fall, denn mein Gefühl sagt mir, dass sie eine Kündigung vorbereiten, alles spricht dafür, das gesamte Verhalten beim BEM Gespräch und auch, dass er mich direkt zum MDK geschickt hat, direkt noch am 2.7.19 hat der Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Da war ich auch, aber die haben meine Krankheit bestätigt.

Eine weitere Frage habe ich noch: Angenommen, die kündigen mir demnächst, ich reiche Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, es kommt zum Gütetermin und die zahlen eine Abfindung, ich bin einverstanden - gekomme ich dann eine Sperre beim Alg 1 ?

Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für Antworten

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Der AG muss BEM anbieten. Wenn AN ablehnt, hat AG gleichwohl seine Pflicht erfüllt. Da bei den Gerichten ein BEM in Kündigungsfragen mittlerweile vorausgesetzt wird, tut sich AG mit einem Kündigungsbegehren also leichter, wenn AN abgelehnt hat.
Ob du eine Sperre bekommst, dürfte von den Kündigungsgründen abhängen. Wenn wegen deiner Dauererkrankung gekündigt wird, wohl eher nicht.

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/08/08/bem-gespraech-inhalte-und-umsetzungspflichten/

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von daisy2308):
Mein erster Impuls war, nee, das mache ich auf keinen Fall,
Schlechter Impuls.
Du hast gemerkt, das etwas nicht ganz i.O. war. Der AG hat es auch gemerkt. Nun stehts 1:1.
Nun soll das *richtige* BEM-Gespräch stattfinden. Das solltest du wahrnehmen. Unbedingt.
Zitat (von daisy2308):
denn mein Gefühl sagt mir, dass sie eine Kündigung vorbereiten,
Gefühle sind vor Gericht nichts wert. Dass der AG etwas vom MDK haben will, ist nun wirklich nicht zu bemängeln. Worauf soll er denn sonst sein BEM aufbauen?
Zitat (von daisy2308):
ich bin seit 2.7.19 im Krankenstand und war am 19.9.19 zum BEM-Gespräch eingeladen vom AG.
So schnell? Wie kommt das denn? 6 Wochen im Krankenstand zahlt der AG doch LFZ.
Dann hast du ab 11.8. Krankengeld erhalten. Und schon 5 Wochen später--- 1. BEM-Gespräch?

Welche Besonderheiten liegen hier vor?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Während der Arbeitsunfähigkeit musst Du einer Einladung zum BEM nicht nachkommen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von daisy2308):
würden sie das erste Gespräch als "nicht stattgefunden" ansehen.

Können die gerne machen. Ob ein Gericht das dann auch so sieht, bezweifele ich stark.
Man ist hingegangen und hat teilgenommen, das ist Fakt. Beweisen kann man es auch, das man da war?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
daisy2308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, ich kann beweisen, dass ich das BEM-Gespräch wahrgenommen habe, denn ich habe eine Kopie von dem Gesprächsprotokoll von denen bekommen.

Also nochmals vielen Dank und liebe Grüße

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#6
 Von 
daisy2308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

kurzes update:
Ich bin nicht zu dem zweiten Termin des BEM-Gesprächs gegangen und am Mittwoch kam die Kündigung zum 30.11.2019 bei mir an. Ohne Angabe von Gründen, ich bin immer noch krankgeschrieben.
Der Arbeitgeber darf einem ja fristgerecht kündigen. Stellt sich mir jetzt nur noch die Frage, ob es Sinn macht eine Kündigungsschutzklage anzustreben. Ich würde das ohne Anwalt machen, Mein Argument wäre, dass ich in meinem Alter meinen Arbeitsplatz wiederhaben möchte(das habe ich beim 1. BEM-Gespräch gesagt) und dass das BEM-Gespräch total falsch gelaufen ist, schon allein die Einladung war total fehlerhaft. Das wollten sie ja revidieren mit der 2. Einladung, aber da war ich total verunsichert, weil sie sich beim 1. BEM-Gespräch richtig abweisend mir gegenüber verhalten haben. Und dann kommt noch hinzu, dass sie mir keine andere Alternative angeboten haben arbeitsplatzmäßig.

Über Antworten würde ich mich freuen. Liebe Grüße

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen schreit geradezu nach einer Kündigungsschutzklage. Wie viele Mitarbeiter hat euer Unternehmen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von daisy2308):
dass sie schon beim Anschreiben einige Formfehler gemacht hätte und wollen nun, dass ich das BEM Gespräch mit denen wiederhole, wenn ich das nicht machen würde, würden sie das erste Gespräch als "nicht stattgefunden" ansehen.
Der AG hat seine Fehler auch selbst bemerkt. Er hat ein neues BEM-Gespräch angeboten, das würde dann hoffentlich ohne Formfehler ablaufen. Du hättest bessere Karten gehabt.

Ich verstehe nicht, warum du nicht zu diesem Termin gegangen bist. Vor allem, weil du dort weiterhin arbeiten willst. Was der AG auch weiß.

Zitat (von daisy2308):
Und dann kommt noch hinzu, dass sie mir keine andere Alternative angeboten haben arbeitsplatzmäßig.
Das hätten sie zu diesem 2.Termin sicher gemacht (...werden sie dann sagen).

Der AG hat nun ordentlich und fristgerecht gekündigt. Das darf er auch während Arbeitsunfähigkeit.
Ob du wegen deiner eigenen Verunsicherung und des blöd gelaufenen 1. Termins nun mit einer KS-Klage beim Arbeitsgericht (und ohne Anwalt) Erfolg hast, wage ich stark zu bezweifeln.

---------------------------------------------------

Zitat (von Osmos):
Eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen schreit geradezu nach einer Kündigungsschutzklage.
Ist das tatsächlich so?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Wie viele Mitarbeiter hat euer Unternehmen?

Das ist erst mal die Frage!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von daisy2308):
Mein Argument wäre, dass ich in meinem Alter meinen Arbeitsplatz wiederhaben möchte(

Mein Argument wäre erst mal, das die Kündigung mangels ausreichender Gründe / Begründung nichtig ist.

Wenn die dann Gründe / Begründung liefern, muss man sich mit denen auseinandersetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
daisy2308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Meine Firma hat so um die 100 Mitarbeiter.

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#12
 Von 
daisy2308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Nicht zuletzt deshalb, weil der Rechtspfleger mir Mut gemacht hat, dass der Arbeitgeber den Kündigungsgrund hätte angeben müssen.

Der Gütetermin ist Anfang Dezember 2019.

Habe etwas Bammel davor, weil ich nicht so richtig weiß, wie ich da am besten verhandeln soll. Könnt Ihr mir ein paar Tipps geben?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von daisy2308):
weil der Rechtspfleger mir Mut gemacht hat, dass der Arbeitgeber den Kündigungsgrund hätte angeben müssen.
Hat euer Betrieb einen (besonderen) Tarifvertrag, in dem das mit der Begründung geregelt ist?
Zitat (von daisy2308):
wie ich da am besten verhandeln soll.
Vor allem musst du selbst genau wissen, was du willst.
- Was du unbedingt willst
- was du unter Umständen willst
- was du bei einem Vergleich unbedingt willst (im Gütetermin wird ein Vergleich angestrebt, der das KS-Verfahren beendet)

Zitat (von daisy2308):
ich bin seit 2.7.19 im Krankenstand und war am 19.9.19 zum BEM-Gespräch eingeladen
Zitat (von daisy2308):
dass er mich direkt zum MDK geschickt hat, direkt noch am 2.7.19 hat der Antrag bei der Krankenkasse gestellt.
Das weist auf eine Vorgeschichte hin. (vor dem Juli 2019). Die wird der AG dem Gericht ausbreiten.

Inzwischen bist du ohne Unterbrechung seit 2.7. --arbeitsunfähig--?
Du erhältst jetzt Krankengeld von der KV?
Seit wann bist du in dem Betrieb beschäftigt?-- Für eine Verhandlung zur Abfindungssumme durchaus wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
daisy2308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

vielen Dank für deine Antwort.

Also, ich bin seit dem 2.7. durchgehend krank, allerdings bis zum 30.11. und am 2.12. melde ich mich arbeitslos. Gearbeitet habe ich dort 3 1/2 Jahre und habe einen ganz normalen Festvertrag.

Was ich möchte ist eine Abfindung, angemessen an der Zeit, wo ich dort war, meinen Resturlaub von 11 Tagen möchte ich bezahlt bekommen und ein gutes Zeugnis. Ich würde sogar meinen Arbeitsplatz wieder nehmen, aber augenscheinlich wollen die mich nicht mehr.

Betriebsrat gibt es keinen, Tarifvertrag auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
daisy2308
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

letztes Update:
Am Dienstag war mein Gerichtstermin.
Meine Kündigungsschutzklage war insofern erfolgreich, als dass ich eine für mich akzeptable Abfindung erhalten habe und meine restlichen Urlaubstage werden bezahlt. Ach ja, ein gutes Zeugnis soll ich auch erhalten. Schlüssel habe ich gestern abgegeben und meine persönlichen Dinge geholt.

Vor Gericht ging es ganz kurz und schmerzlos.

Vielen Dank an das Forum für die Antworten. Schönen Sonntag wünsche ich Euch.

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