BEM : dürfen Aussagen im BEM-Gespräch an Dritte weitergegeben werden?

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
cud18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BEM : dürfen Aussagen im BEM-Gespräch an Dritte weitergegeben werden?

Hallo,

in einem BEM-Verfahren gibt man an, wer an einem BEM-Gespräch teilnehmen soll; i.A. wird dies der direkte Vorgesetzte sein, vielleicht noch ein Personalrat.

Dürfen Aussagen, auch schriftliche, die in einem BEM-Gespräch geäußert werden, z.B. an die Personalabteilung weitergegeben werden?

Vielen Dank,
cud18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36316 Beiträge, 13528x hilfreich)

Dumme Frage: wie soll man denn einen leidensgerechten Arbeitsplatz schaffen, organisieren, wenn man nicht weiß, warum und wie?

wirdwerden

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 79x hilfreich)

Ja und nein. Inhaltliche des Gesprächs unterliegen der Vertraulichkeit. Ergebnisse des Gesprächs, deren Umsetzung durch Dritte zu erfolgen hat, müssen natürlich weiter gegeben werden. Dann aber auch wirklich nur das Ergebnis, nicht die Gründe oder den Gesprächsverlauf usw.

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#3
 Von 
cud18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Konkret: AN äußert sich in einer E-Mail zum BEM-Gespräch unzufrieden über die Kollegen ggü. Vorgesetztem.
Personalabteilung nimmt dies zum Anlass für eine Abmahnung.
Hätte der Vorgesetzte die E-Mail an die Personalabteilung weitergeben dürfen?

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#4
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4150 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat:
Hätte der Vorgesetzte die E-Mail an die Personalabteilung weitergeben dürfen?
Ja, wenn das die Grundlage der Abmahnung ist.

Hat nur nichts mit BEM zu tun.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109315 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von cud18):
Dürfen Aussagen, auch schriftliche, die in einem BEM-Gespräch geäußert werden, z.B. an die Personalabteilung weitergegeben werden?

Logischerweise ja - ist ja schließlich die für die Führung der Personalakten und weitere Maßnahmen verantwortliche Abteilung.



Zitat (von cud18):
dürfen Aussagen im BEM-Gespräch an Dritte weitergegeben werden?

Auch das ist nicht ausgeschlossen.



Zitat (von cud18):
AN äußert sich in einer E-Mail zum BEM-Gespräch unzufrieden über die Kollegen ggü. Vorgesetztem.

Also ganz anderer Sachverhalt ...



Zitat (von cud18):
Hätte der Vorgesetzte die E-Mail an die Personalabteilung weitergeben dürfen?

Ich sehe keinen Grund, weshalb er das nicht durfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15546 Beiträge, 5957x hilfreich)

Zitat (von cud18):
AN äußert sich in einer E-Mail zum BEM-Gespräch unzufrieden über die Kollegen

Diese Email ist nicht Teil des BEM-Gesprächs, auch nicht, wenn darin Bezug genommen wird auf das BEM.
Insofern keine Indiskretion aus dem Gespräch selbst.
Hinsichtlich des BEM-Gesprächs haben andere schon unterschieden, dass es Inhalte geben kann, die sogar der Weitergabe bedürfen, während andere Gesprächsinhalte unter den Beteiligten bleiben sollen,

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