Hallo,
in einem BEM-Verfahren gibt man an, wer an einem BEM-Gespräch teilnehmen soll; i.A. wird dies der direkte Vorgesetzte sein, vielleicht noch ein Personalrat.
Dürfen Aussagen, auch schriftliche, die in einem BEM-Gespräch geäußert werden, z.B. an die Personalabteilung weitergegeben werden?
Vielen Dank,
cud18
BEM : dürfen Aussagen im BEM-Gespräch an Dritte weitergegeben werden?
19. März 2023
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Frage vom 19. März 2023 | 10:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
BEM : dürfen Aussagen im BEM-Gespräch an Dritte weitergegeben werden?
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#1
Antwort vom 19. März 2023 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (36316 Beiträge, 13528x hilfreich)
Dumme Frage: wie soll man denn einen leidensgerechten Arbeitsplatz schaffen, organisieren, wenn man nicht weiß, warum und wie?
wirdwerden
#2
Antwort vom 19. März 2023 | 10:45
Von
Status: Schüler (217 Beiträge, 79x hilfreich)
Ja und nein. Inhaltliche des Gesprächs unterliegen der Vertraulichkeit. Ergebnisse des Gesprächs, deren Umsetzung durch Dritte zu erfolgen hat, müssen natürlich weiter gegeben werden. Dann aber auch wirklich nur das Ergebnis, nicht die Gründe oder den Gesprächsverlauf usw.
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#3
Antwort vom 19. März 2023 | 17:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Konkret: AN äußert sich in einer E-Mail zum BEM-Gespräch unzufrieden über die Kollegen ggü. Vorgesetztem.
Personalabteilung nimmt dies zum Anlass für eine Abmahnung.
Hätte der Vorgesetzte die E-Mail an die Personalabteilung weitergeben dürfen?
#4
Antwort vom 19. März 2023 | 17:11
Von
Status: Master (4150 Beiträge, 668x hilfreich)
Ja, wenn das die Grundlage der Abmahnung ist.Zitat:Hätte der Vorgesetzte die E-Mail an die Personalabteilung weitergeben dürfen?
Hat nur nichts mit BEM zu tun.
#5
Antwort vom 19. März 2023 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (109315 Beiträge, 38285x hilfreich)
ZitatDürfen Aussagen, auch schriftliche, die in einem BEM-Gespräch geäußert werden, z.B. an die Personalabteilung weitergegeben werden? :
Logischerweise ja - ist ja schließlich die für die Führung der Personalakten und weitere Maßnahmen verantwortliche Abteilung.
Zitatdürfen Aussagen im BEM-Gespräch an Dritte weitergegeben werden? :
Auch das ist nicht ausgeschlossen.
ZitatAN äußert sich in einer E-Mail zum BEM-Gespräch unzufrieden über die Kollegen ggü. Vorgesetztem. :
Also ganz anderer Sachverhalt ...
ZitatHätte der Vorgesetzte die E-Mail an die Personalabteilung weitergeben dürfen? :
Ich sehe keinen Grund, weshalb er das nicht durfte.
#6
Antwort vom 19. März 2023 | 22:35
Von
Status: Wissender (15546 Beiträge, 5957x hilfreich)
ZitatAN äußert sich in einer E-Mail zum BEM-Gespräch unzufrieden über die Kollegen :
Diese Email ist nicht Teil des BEM-Gesprächs, auch nicht, wenn darin Bezug genommen wird auf das BEM.
Insofern keine Indiskretion aus dem Gespräch selbst.
Hinsichtlich des BEM-Gesprächs haben andere schon unterschieden, dass es Inhalte geben kann, die sogar der Weitergabe bedürfen, während andere Gesprächsinhalte unter den Beteiligten bleiben sollen,
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