BG stellt Verletztengeldzahlung ein, obwohl mein Unfallchirurg mich weiterhin krankgeschrieben hat

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
todo2013
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
BG stellt Verletztengeldzahlung ein, obwohl mein Unfallchirurg mich weiterhin krankgeschrieben hat

Guten Tag und vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Aufgrund eines Arbeitsunfalls bin ich seit 1 Jahr arbeitsunfähig/krankgeschrieben und erhalte Verletztengeld. Die BG weigert sich nun, mir weiter Verletztengeld zu zahlen, mit der Begründung, der die BG beratende Arzt sei der Ansicht, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorlege, obwohl ich von meinem Unfallchirurgen weiterhin krankgeschrieben bin, da dieser, wie ich, der Ansicht ist, ich könne noch nicht arbeiten. Er würde bei mir gerne eine OP durchführen, da er sich davon verspricht, dass die Arbeitsunfähigkeit dadurch bald beendet werden könne. Dies hat die BG jedoch abgelehnt. Ist die BG berechtigt, sich über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinwegzusetzen und meinem Arzt vorzuschreiben, dass keine AU-Bescheinigungen mehr akzeptiert werden? Die BG hat mir nun angekündigt, dass die Verletztengeldzahlung endet und mir dazu ein Bescheid zugestellt werde. Ein Gutachten, auf das sich die BG stützen könnte, wurde allerdings nie durchgeführt. Der BG-Arzt ist der Ansicht, ich könne wieder arbeiten und mein Unfallchirurg meint hingegen, es sei noch nicht möglich. Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. Beste Grüße, Alexander

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Das ist weniger eine rechtliche, sondern mehr eine medizinische Frage.
Die BG wird einen Bescheid schicken. Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Ist der Widerspruch erfolglos, kann man vor dem Sozialgericht klagen. Dann wird das Gericht wahrscheinlich einen Gutachter beauftragen. Und wie das Ganze dann ausgeht, hängt dann im Wesentlichen vom Ergebnis des Gutachtens ab. Das kann man nicht vorhersagen.

Zitat:
Ist die BG berechtigt, sich über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinwegzusetzen und meinem Arzt vorzuschreiben, dass keine AU-Bescheinigungen mehr akzeptiert werden?

Sagen wir so: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist primär für den Arbeitgeber. Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht automatisch, dass die BG zahlen muss.
Die BG kann Ihrem Arzt nicht vorschreiben, keine AU-Bescheinigungen auszustellen. Ihr Arzt kann die BG aber auch nicht zwingen, weiter Verletztengeld zu zahlen. Da helfen auch keine AU-Bescheinigungen.

Es wird zwar leicht off-Topic, aber es gibt einen Faktor, den man nicht unterschätzen sollte:
Die BG zahlt für medizinische Leistungen relativ gut, zwar nicht ganz so gut, wie private Krankenversicherungen, aber wesentlich mehr als gesetzliche Krankenversicherungen. Ärzte verdienen also an Arbeitsunfällen und deren Behandlung viel mehr als an normalen "Kassenpatienten". Es ist also für Ärzte in gewisser Weise attraktiv, Patienten mit Arbeitsunfällen, möglichst lange zu behalten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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