BR Briefwahl

4. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
bambosz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
BR Briefwahl

Hallo,

ich habe folgende Frage.
In unserem Betrieb hat der Wahlvorstand an die, die sich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis befinden, unaufgefordert seitens der betroffenen Personen, Formulare für die Briefwahl versand.

Jetzt sind manche Personen der Meinung, dass die Wahl deshalb anfechtbar ist, weil angeblich keine Formulare ohne Aufforderung versandt werden dürfen.
Stimmt das?

Grüße
Bambosz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arathorns Sohn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt nicht - der Wahlvorstand ist sogar verpflichtet, an diejenigen wahlberechtigten Belegschaftsangehörigen Briefwahlunterlagen zu verschicken, von denen er weiß, dass sie zum Wahltermin nicht im Betrieb sind. Eine Anfechtbarkeit ist hier sicher nicht gegeben.

Gruß

Arathorns Sohn

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#2
 Von 
bambosz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke dir Arathorns Sohn.
Grüße
Bambosz

0x Hilfreiche Antwort

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