Hallo,
ich habe folgende Frage.
In unserem Betrieb hat der Wahlvorstand an die, die sich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis befinden, unaufgefordert seitens der betroffenen Personen, Formulare für die Briefwahl versand.
Jetzt sind manche Personen der Meinung, dass die Wahl deshalb anfechtbar ist, weil angeblich keine Formulare ohne Aufforderung versandt werden dürfen.
Stimmt das?
Grüße
Bambosz
BR Briefwahl
4. April 2006
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Frage vom 4. April 2006 | 20:34
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 9x hilfreich)
BR Briefwahl
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#1
Antwort vom 4. April 2006 | 21:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmt nicht - der Wahlvorstand ist sogar verpflichtet, an diejenigen wahlberechtigten Belegschaftsangehörigen Briefwahlunterlagen zu verschicken, von denen er weiß, dass sie zum Wahltermin nicht im Betrieb sind. Eine Anfechtbarkeit ist hier sicher nicht gegeben.
Gruß
Arathorns Sohn
#2
Antwort vom 4. April 2006 | 23:32
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 9x hilfreich)
Danke dir Arathorns Sohn.
Grüße
Bambosz
Und jetzt?
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