BR-Mitglied täglich zu spät

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Workaholic82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
BR-Mitglied täglich zu spät

Hallo zusammen,
wie schaut es denn aus, wenn ein BR-Mitglied täglich zu seiner Schicht zwischen 15 und 30 Minuten zu spät kommt und die vorherige Schicht dadurch länger bleiben muss, da man den Bereich nicht alleine lassen kann? Zu seiner Verteidigung sagt er nur, er sei in erster Linie Betriebsrat und muss vorher immer mit Leuten aus einer anderen Abteilung reden, die, wie von vielen Seiten bestätigt wurde, nachts, wenn keine Chefs mehr zugegen sind, eh alle bei ihm sitzen und Sachen aushecken. Ist die angebliche BR-Tätigkeit nachzuweisen und in dem Fall auch tatsächlich Arbeitszeit? Darf ein BR-Mitglied es täglich herausfordern, dass andere wegen ihm länger bleiben müssen? Und ist er in erster Linie wirklich Betriebsrat oder hat er in erster Linie nicht erst die Pflicht, an seinem Platz zu erscheinen und die laufende Arbeit zu übernehmen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119962 Beiträge, 39808x hilfreich)

Was sagt der Arbeitgeber dazu?

Zwar hat die BR-Tätigkeit einen hohen Stellewert, das sollte aber nicht dazu führen das er täglich den Betriebsablauf stört.



Zitat (von Workaholic82):
da man den Bereich nicht alleine lassen kann?

Warum genau "kann" man nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17421 Beiträge, 6484x hilfreich)

Ein Betriebsratsmitglied ist nicht aus eigenem Mandat oder aus eigener Machtfülle unterwegs als Betriebsrat, sondern handelt nach Beschluss und Auftrag des Betriebsrats. Der Betriebsrat handelt im Wesentlichen über seinen Vorsitzenden, er ist Ansprechpartner in allen Belangen für den Arbeitgeber. Er ist die zentrale Figur des BR. Ansonsten bedarf es eben einer speziellen Beauftragung, wenn ein bloßes BR-Mitglied für irgendwelche Aufgaben des Betriebsrats tätig werden soll. Frag ihn doch einfach mal nach dem Beschluss für diese täglichen Besprechungen.
Ansonsten geht es mit Sicherheit nicht an, dass andere Beschäftigte im Betrieb seinetwegen länger arbeiten müssen. Wenn seine Anwesenheit als Angestellter für die Abläufe wesentlich ist, kann eventuell auch verlangt werden, dass seine Betriebsratstätigkeit in der zeitlichen Lage dafür angepasst wird.

-- Editiert von blaubär+ am 02.01.2018 23:04

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#3
 Von 
Workaholic82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was sagt der Arbeitgeber dazu?

der AG meint, dass man da längerfristig mal ne Lösung suchen muss, aber alle Vorgesetzten kuschen und haben schiss mal wieder ne Anzeige wegen irgendwas zu kassieren... Leider ist dieses BR-Mitglied so drauf...

Zitat (von Workaholic82):
da man den Bereich nicht alleine lassen kann?

Warum genau "kann" man nicht?


Weil wir zu dieser Uhrzeit rund 15 LKW Fahrer da haben, die Lebensmittel verladen müssen und dazu immer wieder das Lager durch 4 verschiedene Türen betreten müssen, diese wir nur vom Büro aus öffnen können. Zudem sollte die telefonische und persönliche Anwesenheit garantiert sein, da es in den Abläufen immer wieder zu diversen kleinen Problemen kommt, die man dann managan muss, z.B. eine Änderung am Ladeschein oder unsere Unterschrift nach der Beladung usw., die Fahrer haben auch Fixtermine

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#4
 Von 
Workaholic82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ein Betriebsratsmitglied ist nicht aus eigenem Mandat oder aus eigener Machtfülle unterwegs als Betriebsrat, sondern handelt nach Beschluss und Auftrag des Betriebsrats. Der Betriebsrat handelt im Wesentlichen über seinen Vorsitzenden, er ist Ansprechpartner in allen Belangen für den Arbeitgeber. Er ist die zentrale Figur des BR. Ansonsten bedarf es eben einer speziellen Beauftragung, wenn ein bloßes BR-Mitglied für irgendwelche Aufgaben des Betriebsrats tätig werden soll. Frag ihn doch einfach mal nach dem Beschluss für diese täglichen Besprechungen.
Ansonsten geht es mit Sicherheit nicht an, dass andere Beschäftigte im Betrieb seinetwegen länger arbeiten müssen. Wenn seine Anwesenheit als Angestellter für die Abläufe wesentlich ist, kann eventuell auch verlangt werden, dass seine Betriebsratstätigkeit in der zeitlichen Lage dafür angepasst wird.

-- Editiert von blaubär+ am 02.01.2018 23:04


er ist nicht Vorsitzender, spielt aber die große Machtrolle aus. Er ist leider so drauf, dass er den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter mittlerweile mit Ignoranz bestraft, ebenso wie alle Mitarbeiter, die seiner "Diktatur" nicht folgen wollen, inklusive dem Feindbild in Form von allen Vorgesetzten. Wie er teilweise mit seinem Chef redet, könnte man meinen, er sei Herr Verdi in Person... Leider schafft er es durch hinterhältigen Verhaltens, einen gewissen Teil der Belegschaft um den Finger zu wickeln. Es werden sogar andere Läger von ihm per Email kontaktiert, in denen er dazu aufruft, sich gegen den Arbeitgeber in einem Bündnis aufzulehnen

-- Editiert von Workaholic82 am 02.01.2018 23:11

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119962 Beiträge, 39808x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus das ohen Pausen jeden Tag 8h gearbeitet wird?

Ich frage mich gerade, ab man nicht einfach mal dann den Arbeitgeber unter Fristsetzung (Frist nach Datum, mit Zustellnachweis) auffordern sollte den Missatand anzustellen. Und dann nach Fristablauf pünktlich "Feierabend machen" darf ohne dann rechtliche Konsequenzen zu fürchten?
Oder ob man den Arbeitgeber erst mal vor Gericht verklagen müsste?

Denn bei 8h täglicher Arbeitszeit und jeden Tag 15-20 Minuten Mehrarbeit dürfte ein Verstoß gegen § 3 Satz 2 ArbZG vorliegen?

Könnte man den BR bzw.das BR-Mitglied nicht alsVerursacher auch erfolgversprechend auf Unterlassung verklagen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17421 Beiträge, 6484x hilfreich)

// #3 / .. aber alle Vorgesetzten kuschen und haben schiss mal wieder ne Anzeige wegen irgendwas zu kassieren

... kuschen: Mal wieder ein Fall von Führungsschwäche im Betrieb, offenbar.
... Anzeige .. kassieren: Ein BR-Mitglied kann jedenfalls nicht als BR gegen den AG klagen. Und der BR nur bei Behinderung der BR-Arbeit und seinen Rechten aus dem BetrVerfG und sowieso nur mit Beschluss des Gremiums. 'Herr Verdi in Person' kann u.U. klagen - allerdings auch nur, sofern er in seinen Rechten verletzt ist.

Solchen Leuten kommt man nur bei a) durch gute Kenntnis des BetrVerfG und b) durch Konsequenz.

Ansonsten: heuer sind doch BR-Wahlen, oder? Da sollten sich Leute mit Herz und Verstand aufstellen lassen.
Ansonsten: es gibt Betriebsversammlungen, auf denen man den BR mit Fragen löchern und Anträge stellen kann.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38427 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wir haben hier doch zwei Probleme.

Problem Nr. 1: der Betriebsrat hat zwei Aufgaben. Einmal die Aufgabe der "Institution Betriebsrat" gegenüber dem Arbeitgeber, und zum anderen die Aufgabe der Einzelberatung von Mitarbeitern bei arbeitsrechtlichen Problemen. Quasi als Schmalspuranwalt. Gerade letztere Tätigkeit ist natürlich schwer zu konrollieren, was den Zeitaufwand angeht. Aber, das alles einzuteilen ist Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden. Letztlich hat der doch Führungsaufgaben wie auch ein Abteilungsleiter. Jedenfalls ist nicht vorgesehen, dass jedes Mitglied seine Tätigkeit wie auch immer kreativ frei gestaltet. Und - 99% der Betriebsratsarbeit ist planbar. Man kann erwarten, dass auch geplant wird.

So, das zweite Problem ist doch, dass hier Management nicht seinen Aufgaben nachkommt. Auch Betriebsratsmitglieder haben dienstliche Verpflichtungen und arbeiten nicht im kontrollfreien Raum. Und es ist die Aufgabe von Management, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter nach ihrer Dienstzeit auch nach Hause gehen können. Das ist kein Zustand! Leider glaubt Management immer noch sehr häufig: Betriebsratsmitglied, da kann man nichts machen. Das ist falsch!

Wie würde ich vorgehen? Für mich wäre nachfolgender Weg gangbar und sinnvoll: zunächst Gespräch mit Management suchen. Klar machen, dass man nicht immer warten muss, bis sich der Kollege bequemt, in der Dienststelle aufzuschlagen. Dann muss Mnagement eine Lösung finden. Welche? Falls die hilflos sind? Das zum Thema des Monatsgeprächs beim BR machen. Auffordern, die Organisationsschwächen zu beheben, und mitteilen, dass dieses planlose Vorgehen nichts, aber gar nichts mit Betriebsratstätigkeit zu tun hat. Inhalte dürfen zwar nicht überprüft werden. Wohl aber der organisatorische Rahmen.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#8
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Sorry wirdwerden – da muss ich dir widersprechen
Der BRV hat keine Führungsaufgaben und ist auch nicht „wie ein Abteilungsleiter". Er ist auch nicht Vorgesetzter oder ähnliches. Er hat im Grunde keine Befugnisse oder gar die Verantwortung gegenüber anderen BRM.
Er ist Vertreter des BR Gremiums nach außen -- > also zum AG und vertritt die Beschlüße des Gremiums nach außen.

Jedes BRM kann sich selbst für „notwendige BR Arbeit" von seiner „Normaltätigkeit" freistellen.

Für die BR Arbeit hat er sich beim AG (oder dessen Vertreter, also in der Regel bei seinem Vorgesetzten abzumelden, damit der AG Gelegenheit hat – seine Arbeitskraft – für die Dauer der Abwesenheit - zu ersetzen.

Dieses BRM nutzt das aber imho schamlos aus und behindert den normalen Betriebsablauf.

Dies kann der AG bzw. der Vorgesetzte natürlich unterbinden und die Anweisung erteilen, dass das BRM zunächst einmal seine Schicht am Arbeitsplatz antritt. Letzlich bis zur Aberkennung der Arbeitszeit (für die Abwesenheit) und damit Nichtzahlung, weil keine „notwendige BR Abreit" vorlag.

Das wird aber sehr wahrscheinlich ein holpriger Weg werden und muss/ sollte sehr genau dokumentiert werden. (Häufigkeit / Dauer der Abwesenheiten)
Das BR Gremium kann natürlich auch helfen, indem z.B: Sprechstunden eingerichtet werden (die auch von den Spät- / Nachtschichten besucht werden können.
Aber eigentlich ist es schon so wie blaubär in #6 schrieb
kuschen: Mal wieder ein Fall von Führungsschwäche im Betrieb, offenbar.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38427 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Vorsitzende ist für die Führung der laufenden Geschäfte veranwortlich. Und dazu gehört auch die Aufgabenverteilung, soweit möglich bzw. die Organisation derselben. Womit wir in dem Bereich sind, der hier angesprochen ist.

Es gibt auch noch andere Alternativen zu Leute von der Arbeit abhalten oder feste Sprechzeiten. In dem Bereich, in welchem ich arbeite, ist es üblich, dass die Mitarbeiter einen Termin vereinbaren und dann eben ins BR-Büro kommen. Da ist man dann auch ungestört.

wirdwerden

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Workaholic82):

wie schaut es denn aus, wenn ein BR-Mitglied täglich zu seiner Schicht zwischen 15 und 30 Minuten zu spät kommt

Die Betriebsratstätigkeit wird grundsätzlich während der Arbeitszeit ausgeübt und gilt als bezahlte Arbeitszeit.
Zitat:

und die vorherige Schicht dadurch länger bleiben muss, da man den Bereich nicht alleine lassen kann?

Dann muss der Arbeitgeber eine Vertretung organisieren...
Zitat:
Zu seiner Verteidigung sagt er nur, er sei in erster Linie Betriebsrat und muss vorher immer mit Leuten aus einer anderen Abteilung reden, die, wie von vielen Seiten bestätigt wurde, nachts, wenn keine Chefs mehr zugegen sind, eh alle bei ihm sitzen und Sachen aushecken.

Er braucht sich nicht verteidigen. Wenn er als Betriebsrat tätig ist, ist er als Betriebsrat tätig.
Zitat:
Ist die angebliche BR-Tätigkeit nachzuweisen

Kann man nicht pauschal beantworten.
Zitat:
und in dem Fall auch tatsächlich Arbeitszeit?

Selbstverständlich.
Zitat:
Darf ein BR-Mitglied es täglich herausfordern, dass andere wegen ihm länger bleiben müssen?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Betriebsrat.
Zitat:
Und ist er in erster Linie wirklich Betriebsrat

Ja.
Zitat:
oder hat er in erster Linie nicht erst die Pflicht, an seinem Platz zu erscheinen und die laufende Arbeit zu übernehmen?

Nein.
Ab einer bestimmten Betriebsgröße wird er sogar komplett von der Arbeit freigestellt...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ein Betriebsratsmitglied ist nicht aus eigenem Mandat oder aus eigener Machtfülle unterwegs als Betriebsrat, sondern handelt nach Beschluss und Auftrag des Betriebsrats. Der Betriebsrat handelt im Wesentlichen über seinen Vorsitzenden, er ist Ansprechpartner in allen Belangen für den Arbeitgeber. Er ist die zentrale Figur des BR.

Nicht wirklich. Der Betriebsrat handelt stets gemeinsam.
Zitat:

Ansonsten bedarf es eben einer speziellen Beauftragung, wenn ein bloßes BR-Mitglied für irgendwelche Aufgaben des Betriebsrats tätig werden soll.

Das ist so pauschla auch nicht richtig.
Zitat:
Ansonsten geht es mit Sicherheit nicht an, dass andere Beschäftigte im Betrieb seinetwegen länger arbeiten müssen.

Das ist richtig, aber nicht das Problem des Betriebsrats, sondern das des Arbeitgebers.
Zitat:
Wenn seine Anwesenheit als Angestellter für die Abläufe wesentlich ist, kann eventuell auch verlangt werden, dass seine Betriebsratstätigkeit in der zeitlichen Lage dafür angepasst wird.

Nein. Nicht wirklich.

Die Behinderung der Arbeit eines Betriebsrates ist übrigens eine Straftat, §119 BetrVG , Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich gehe mal davon aus das ohen Pausen jeden Tag 8h gearbeitet wird?

Das wäre dann sowieso ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Vorsitzende ist für die Führung der laufenden Geschäfte veranwortlich. Und dazu gehört auch die Aufgabenverteilung, soweit möglich bzw. die Organisation derselben. Womit wir in dem Bereich sind, der hier angesprochen ist.

Die bestimmt der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder, nicht der Vorsitzende.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38427 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hier ist das Mitglied aber nicht freigestellt. Und nochmals: der Arbeitgeber kann nicht kontrollieren, was ein Typ während der Wahrnehmung seiner BR-Tätigkeit macht. Aber der AG muss seine Arbeitskraft einplanen können. Ein "der schwirrt irgendwo rum, keine Ahnung, was er tut, wo er ist u.s.w.", das langt nicht. Mich würde ja mal interessieren, ob das so aktive Mitglied überhaupt schon da ist, oder über seine BR-Aufgaben bei Mutti zu Hause nachdenkt.

Also, Führungsschwächen auf beiden Seiten, denen eigentlich beizukommen sein sollte.

wirdwerden

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119962 Beiträge, 39808x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Behinderung der Arbeit eines Betriebsrates ist übrigens eine Straftat

Die Gerichte wissen schon zu unterscheiden zwischne der Behinderung der Arbeit eines Betriebsrates und der Maßregelung eines außer Kontrolle geratenen Mitgliedes diese Betriebsrates.
Ein "ich bin Betriebsrat" ist halt kein Freibrief.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Workaholic82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute, ich hab mir heute etwas überlegt... nachdem ich vorhin wieder ausgestempelt habe, sah ich wieder diesen "Diktator", wie er ALLE Mitarbeiter um sich hatte und redete... wie sieht es denn aus, wenn ich einfach mal dahin gehe und mir anhören will, was er denn so ausplaudert? Habe ich ein Recht, es auch zu erfahren, was er meinen Kollegen sagt? Kann/darf er mich wegschicken? Gibt es einen Paragraphen, der es mir erlaubt, mir das anhören zu dürfen? (Er liebt Paragraphen, kennt aber nur die, die ihm nützen)

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