BR-Wahl / Frauenquote?

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
arbeitsknecht
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
BR-Wahl / Frauenquote?

hallo, da ja im april br-wahlen sind und unter den kollegen die diskussion "wer stellt sich zur wahl" aufgekommen ist, wurde nun angemerkt, dass bei 2 männer und 1 frau im br sein müssen. gibt es so eine regelung überhaupt? (was es alles gibt)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ganze ist im § 15 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt:

§ 15

Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter

(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.

(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

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Mal sehen wie das bei uns wird. Wir wählen im März, und insgesamt wird unser BR diesmal aus 19 Mitglieder bestehen. Vor 4 Jahren waren nur 17 nötig.

Gruß
Schnute

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich sag es mal so:
Wenn sich keine Angehörigen des Geschlechts, welches zahlenmäßig in der Minderheit ist, zur BR-Wahl aufstellen lassen, kann man sie auch nicht zwingen. Dasselbe, wenn sich zu wenige des jeweiligen Geschlechts zur Wahl aufstellen lassen.
Der Betriebsrat ist dann trotzdem rechtskräftig gewählt.

Eine Wahl ist eben auch gültig, wenn die Formel zur Berechnung des Männer- und Frauenanteils nicht anwendbar ist. Da sowohl bei der Aufstellung der Wahllisten als auch bei der Auszählung viele Regeln bezgl. des Geschlechteranteils zu berücksichtigen sind, würde ich dringend raten, eine Schulung durch die Gewerkschaft zum Thema Wahl wahrzunehmen. Das muß der AG bezahlen.

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#3
 Von 
arbeitsknecht
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, wie sieht das in der Praxis aus - angenommen wir haben 3 BR-Posten zu vergeben, bei einem Belegschaftsverhältnis von 30 Frauen und 20 Männern. Ergäbe das dann folgerichtig im BR zwei Frauen und einen Mann? Danke!

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