Guten Abend,
habe gerade eine "Schere im Kopf"...eine Frage zu folgender Situation:
- Betriebsratswahl
- mehr als 3 Mitglieder sind zu wählen.
- u.a. eine Vorschlagsliste mit 14 WahlbewerberInnen wird dem
Wahlvorstand vorgelegt.(Laufende Nummerierung,Name,Art der
Beschäftigung,Geschlecht korrekt angegeben)
- aber davon haben nur 7 auf der Liste ihre schriftliche
Zustimmung erteilt, d.h.ihre Unterschrift hinter
ihre "Bewerbung" auf die Liste gesetzt.
- selbst der angegebene Listenvertreter hat nicht
unterschrieben und steht an zweiter Stelle der Liste (erste
Stelle ist mit Unterschrift)
Im Wahlleitfaden steht nun:
(1) Ungültig sind auch Vorschlagslisten...
....
(2) 1...
2...wenn die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder
der Bewerber zu Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht
vorliegt...
Kann ich jetzt daraus schliessen, dass diese Liste komplett ungültig ist?
Danke!
Liebe Grüße
vom TomH
BR-Wahl/Frage z.Vorschlagsliste
2. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2006 | 19:46
Von
Status: Schüler (243 Beiträge, 60x hilfreich)
BR-Wahl/Frage z.Vorschlagsliste
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#1
Antwort vom 3. Februar 2006 | 01:24
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Die Mitarbeiter müssen nicht direkt auf der Liste unterschreiben, es reicht auch ein gesondertes Blatt, auf der sie ihre Aufstellung zur Wahl bestätigen.
Wenn sie das auch nicht getan haben:
Wenn die Frist zur Abgabe einer Wahlvorschlagsliste noch nicht abgelaufen ist, kann der Mangel der Liste durch Nachholen der Unterschrift behoben werden.
Ist die Frist abgelaufen, ist die Vorschlagsliste meines Wissens komplett ungültig.
Wenn dies die einzige Liste war, kann der Wahlvorstand die Frist zur Abgabe von Vorschläge verlängern und den Kollegen helfen, eine formal korrekte Liste abzugeben.
-- Editiert von hamburgerin01 am 03.02.2006 01:30:00
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