BR-Wahl/Frage z.Vorschlagsliste

2. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)
BR-Wahl/Frage z.Vorschlagsliste

Guten Abend,

habe gerade eine "Schere im Kopf"...eine Frage zu folgender Situation:

- Betriebsratswahl
- mehr als 3 Mitglieder sind zu wählen.
- u.a. eine Vorschlagsliste mit 14 WahlbewerberInnen wird dem
Wahlvorstand vorgelegt.(Laufende Nummerierung,Name,Art der
Beschäftigung,Geschlecht korrekt angegeben)
- aber davon haben nur 7 auf der Liste ihre schriftliche
Zustimmung erteilt, d.h.ihre Unterschrift hinter
ihre "Bewerbung" auf die Liste gesetzt.
- selbst der angegebene Listenvertreter hat nicht
unterschrieben und steht an zweiter Stelle der Liste (erste
Stelle ist mit Unterschrift)

Im Wahlleitfaden steht nun:
(1) Ungültig sind auch Vorschlagslisten...
....
(2) 1...
2...wenn die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder
der Bewerber zu Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht
vorliegt...

Kann ich jetzt daraus schliessen, dass diese Liste komplett ungültig ist?

Danke!
Liebe Grüße
vom TomH


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Mitarbeiter müssen nicht direkt auf der Liste unterschreiben, es reicht auch ein gesondertes Blatt, auf der sie ihre Aufstellung zur Wahl bestätigen.
Wenn sie das auch nicht getan haben:

Wenn die Frist zur Abgabe einer Wahlvorschlagsliste noch nicht abgelaufen ist, kann der Mangel der Liste durch Nachholen der Unterschrift behoben werden.
Ist die Frist abgelaufen, ist die Vorschlagsliste meines Wissens komplett ungültig.
Wenn dies die einzige Liste war, kann der Wahlvorstand die Frist zur Abgabe von Vorschläge verlängern und den Kollegen helfen, eine formal korrekte Liste abzugeben.

-- Editiert von hamburgerin01 am 03.02.2006 01:30:00

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen