BUrlG?

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)
BUrlG?

Hi alle,

habe gerade was vom Bundesurlaubsgesetz gehört und dass es vorschreibt, dass jeder in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer mind. 24 Tage Urlaub im Jahr zu bekommen hat oder sowas.

Kennt sich hier einer aus? Ich bekomme nämlich nur 20 Tage.

Ciao und danke,
Curl.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Abend Curl,

kommt darauf an, wie Ihre Arbeitszeit gem. Arbeitsvertrag aussieht.
Arbeiten Sie von Mo.-Fr. (Arbeitstage) sind es 20 Tage, arbeiten Sie Mo.-Sa. (Werktage) sind es 24 Tage. Es wird unterschieden zwischen Arbeits-und Werktagen.
Hilft das erst einmal weiter?
LG
TomH

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#2
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi,

ich arbeit von Mo.-Sa., habe ne 45-Stunden-Woche.

Danke für die Info!

Ciao,
Gaby.

PS: Ist das branchenunabhängig?

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#3
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Gaby,

ist nicht Branchen(un)abhängig. Dafür gibts ja das Bundesurlaubsgesetz. Wäre ja auch kaum praktikabel, wenn der Gesetzgeber für jede Berufsgruppe einen eigenen Urlaubsanspruch festlegen wollte. :;
20Tage für Arbeitstage/24 Tage für Werktage. Drunter ist nicht. Alles Weitere und für den Arbeitnehmer nicht zum Nachteil regeln dann z.B. Tarifverträge.

LG
TomH

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#4
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Erstmal danke für die Aufklärung. Und wenn jetzt in meinem Vertrag 20 Tage Urlaub stehen würden, obwohl da 24 hingehörten, wäre dann der ganze Vertrag ungültig oder nur die Urlaubsvereinbarung?

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#5
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Normalerweise steht im Arbeitsvertrag irgendwo am Schluss:..."Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen jedoch wirksam..."(Teilnichtigkeit)

Mfg
TomH

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#6
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

So, jetzt bin ich wieder hier.

Ja, die Klausel steht drin.

Nun hab ich aber noch 2 zusätzliche Fragen. Bzw. 3.

1. Im Vertrag steht: "Der Arbeitnehmer erhält für 2004 12 Urlaubstage (anteilig, da ich nicht zum 01.01. angefangen habe), für 2005 20 Urlaubstage und ab 2006 21 Urlaubstage". Sehe ich das jetzt richtig, dass das lt. BUrlG nicht geht?

2. Muss ich zwingend dagegen vorgehen, falls diese Klausel unwirksam ist, oder kann ich, falls ich irgendwann mal aus der Firma ausscheide oder mal Urlaub einreiche, einfach auf die Menge an Urlaubstagen lt. BUrlG bestehen?

3. Weiterhin steht im Vertrag, dass nach Ablauf der Probezeit ... die gesetzliche Kündigungsfrist gelte. Wie lang ist die denn? Branche ist Landwirtschaft.

Danke schonmal und ciao,
Curl.

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#7
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Curl,

denke, es macht schon Sinn darauf hinzuweisen, dass dir gesetzlich 24 Tage Urlaub zustehen - allerdings handelt es sich ja nur um 3-4 Tage weniger - ob man deswegen Konflikte aufwirft???

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt - so weit ich weiß - 4 Wochen.

VLG nefertari1968

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#8
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Nee, ich hab nicht vor, was zu meckern. Muss ja nicht sein. Wollte das nur mal allgemein wissen. Dankeschön!



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#9
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hello again,

kann mal bitte jemand was zur gesetzlichen Kündigungsfrist sagen? Hab woanders in diesem Forum gelesen, dass die eben nicht 4 Wochen beträgt sondern 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende. Was stimmt denn nun?

Danke und Gruß,
Curl.

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#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die vier Wochen ohne festes Ende sind während der Probezeit, danach zum 15. oder 30./31. des Monats.

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#11
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Eine permanente 6-Tage-Woche kann ich mir einfach nicht vorstellen, du wirst an einem anderen Tag in der Woche dafür frei haben.
Bei einer 6-Tage-Woche hast du natürlich Anspruch auf die 24 Tage Urlaub.

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#12
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi,

vielen Dank. Auch wenn sich einige eine feste 6-Tage-Woche nicht vorstellen können, gibts das in der Landwirtschaft.

Konkret arbeite ich Mo.-Fr. 7:30-15h mit 1/4-1/2h Pause, und Sa. 7:30-19h mit 1h Pause. Das ist doch, wenn ich richtig gerechnet habe, eine 6-Tage-Woche, oder?

wie verhielte es sich denn, wenn ich eine Stelle hätte, bei der ich 5x8h plus Sa. 9-13h arbeiten müsste, gilt das auch als 6-Tage-Woche?

Danke und ciao,
Gaby.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die 24 Werktage Urlaubsanspruch laut BUrlG entsprechen 4 Wochen Urlaub, unabhängig davon, wie lange man pro Woche arbeitet.

Wenn im Arbeitsvertrag z.B. 24 Werk tage Urlaub vereinbart wurde, dann zählt der Samstag selbst dann mit, wenn man samstags gar nicht arbeitet. Es bleibt immer bei 4 Wochen. Wenn man so etwas vermeiden will, dann muss man die Zahl der Arbeits tage, die man Urlaub hat, vereinbaren. Aber auch dann spielt keine Rolle, wie lange Du an dem konkreten Tag arbeitest.

Urlaubstage kannst Du übrigens nicht mehr rückwirkend für vergangene Jahre fordern. Nicht genommener Urlaub verfällt.

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#14
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht aber nur, dass ich "20 Tage" Urlaub bekomme. Mehr nicht.

Wie wäre es denn zu bewerten, wenn ich mir im Falle der Kündigung den Urlaub auszahlen lassen müsste und eben in meinem Fall Anspruch auf die 24 Tage hätte.

Müssen mir dann zwingend 24 Tage bezahlt werden oder nur 20?

Ciao,
Curl.

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#15
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

In einem Individualvertrag kann nur zu deinen Gunsten vom Gesetz abgewichen werden.
Dir stehen die 24 Tage zu und du kannst sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnis auch einklagen. Verfallfristen, auf die "hh" hingewiesen hat, beachten.

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