Background Check nach Firmenübernahme

6. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Background Check nach Firmenübernahme

Hallo,

ich bin seit ca. 1,5J in meinem derzeitigem Unternehmen festangestellt, mit einem unbefristeten Vertrag. Nun wurde das Unternehmen vor Kurzem von einer großen Börsen AG aufgekauft, welche nun nachwirkend Background Checks durchführen möchte.

Dies möchte ich aus diversen Gründen nicht, u.a. da ich leider aufgrund einiger Dummheiten von vor einigen Jahren noch eine Vorstrafe in meinem Führungszeugnis stehen habe (welche allerdings nicht für eine zuverlässige Ausführung meiner Tätigkeit relevant ist / nicht im Zusammenhang damit steht) und ebenfalls da ich dies als ziemlichen Eingriff in die Privatsphäre sehe.

Nun bin ich mir nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll, auch da diese Background-Checks ja nicht wie sonst vor bzw. während dem Bewerbungsverfahren vollzogen werden sondern rückwirkend für alle bereits Angestellten. Was können solche Checks ohne meine Zutun hier in Deutschland prüfen bzw. was nicht, oder vielmehr, was wird denn i.d.R. überhaupt alles geprüft (Zeugnisse, Social Media, Lebenslauf ...)? Ein Führungszeugnis darf ja nicht einfach von jedem angefordert werden sonder nur von der betroffenen Person selbst. Kann es passieren dass ein Background-Check ohne mein Wissen durchgeführt wird und ich nur hinterher davon erfahre, oder muss ich hier aktiv danach gefragt werden?

Derzeit laufen diese Prüfungen noch nicht, es wurde aber angekündigt dass diese in naher Zukunft vermutlich kommen werden, muss hier in D nicht auch immer die Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen? Was könnte passieren, wenn ich mich nicht mit einer solchen Prüfung einverstanden erkläre? Ich möchte natürlich nicht dass bekannt wird dass ich eine Vorstrafe habe, da ich mich immer korrekt und zuverlässig in meinem Berufsleben verhalten habe.

-- Editiert von crypt am 06.05.2019 19:10

-- Editiert von crypt am 06.05.2019 19:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von crypt):
welche nun nachwirkend Background Checks durchführen möchte.
Und woher weißt du das nun? Wurden alle MA informiert?
Zitat (von crypt):
Nun bin ich mir nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll,
Tja, hier wohl auch keiner. Denn nichts genaues weiß man nicht.
Zitat (von crypt):
es wurde aber angekündigt dass diese in naher Zukunft vermutlich kommen werden,
Wie denn? Schriftlich angekündigt?
Zitat (von crypt):
Was könnte passieren, wenn ich mich nicht mit einer solchen Prüfung einverstanden erkläre?
DAS könnte dazu führen, dass man dich ganz besonders intensiv durchleuchtet.
Zitat (von crypt):
noch eine Vorstrafe in meinem Führungszeugnis
Sicher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von crypt):
welche nun nachwirkend Background Checks durchführen möchte.
Und woher weißt du das nun? Wurden alle MA informiert? => Ja, mündlich in versammelter Runde.
Zitat (von crypt):
Nun bin ich mir nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll,
Tja, hier wohl auch keiner. Denn nichts genaues weiß man nicht.
Zitat (von crypt):
es wurde aber angekündigt dass diese in naher Zukunft vermutlich kommen werden,
Wie denn? Schriftlich angekündigt? => s. oben
Zitat (von crypt):
Was könnte passieren, wenn ich mich nicht mit einer solchen Prüfung einverstanden erkläre?
DAS könnte dazu führen, dass man dich ganz besonders intensiv durchleuchtet. => Dazu müsste ich aber einer Prüfung doch erst zustimmen oder? Habe theorethisch kein Problem wegen so etwas den Job zu wechseln, es geht eher um das Herauskommen.
Zitat (von crypt):
noch eine Vorstrafe in meinem Führungszeugnis
Sicher? => Leider ja.


-- Editiert von crypt am 06.05.2019 20:05

-- Editiert von crypt am 06.05.2019 20:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von crypt):
Dazu müsste ich aber einer Prüfung doch erst zustimmen oder?

Nö, die können sich aus den entsprechenden, öffentlichen Quellen Infos ziehen - ganz ohne Deine Zustimmung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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