Bayerischer Personalrat

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
twiggy66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bayerischer Personalrat

Darf ein bay. Personalratsmitglied ohne Mitwirkungsrecht des Personalrats innerhalb der selben Dienststelle eine neue Tätigkeit zugewiesen bekommen, die sich in wesentlichen Punkten zur alten unterscheidet? Gehalt soll angeblich nicht gekürzt werden?
Wer kann dazu auf Stellen im BayPVG verweisen? Handelt es sich hierbei um eine Umsetzung Versetzung oder Abordnung? Muss so eine Maßnahme schriftlich an den Mitarbeiter mitgeteilt werden, oder reicht eine mündliche Aussage/Ansage(!) des Abteilungsleiters?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... keine lust zu lesen? >persvg

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