Darf ein bay. Personalratsmitglied ohne Mitwirkungsrecht des Personalrats innerhalb der selben Dienststelle eine neue Tätigkeit zugewiesen bekommen, die sich in wesentlichen Punkten zur alten unterscheidet? Gehalt soll angeblich nicht gekürzt werden?
Wer kann dazu auf Stellen im BayPVG verweisen? Handelt es sich hierbei um eine Umsetzung Versetzung oder Abordnung? Muss so eine Maßnahme schriftlich an den Mitarbeiter mitgeteilt werden, oder reicht eine mündliche Aussage/Ansage(!) des Abteilungsleiters?
Bayerischer Personalrat
22. September 2008
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Frage vom 22. September 2008 | 22:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bayerischer Personalrat
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#1
Antwort vom 23. September 2008 | 08:26
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... keine lust zu lesen? >persvg
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