Beamtenrecht Disziplinarsache

10. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
MetalM
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
Beamtenrecht Disziplinarsache

Hallo!

Weiss jemand, ob, wenn man als Zeuge zu einer Disziplinarsache vernommen wird, man auch Unterlagen herausrücken muss?
z.B. eBay...müssen die ggf. alle Unterlagen rausrücken, oder wie?
Oder können die sich auf den Datenschutz berufen?

Danke schonmal und Gruß

-- Editiert von MetalM am 10.03.2005 17:52:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich würde die Frage mal unter Verfahrensrecht stellen, da tümmeln sich in paar Cracks, die sich damit auskennen müßten.
Mit Arbeitsrecht hat das nu wenig zu tun.

-- Editiert von hamburgerin01 am 11.03.2005 00:13:52

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