Bedingungen an Inflationsausgleichsprämie knüpfen

10. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Efil
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedingungen an Inflationsausgleichsprämie knüpfen

Hallo zusammen,

ich habe ein Anliegen/eine Frage im Bezug auf die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie.
Kann der Arbeitgeber diesen Inflationsausgleich an Bedingungen knüpfen?
Zudem ist die Prämie nicht direkt als Inflationsausgleich im Anschreiben des Arbeitgebers zu erkennen. In der Gehaltsabrechnung ist allerdings die Prämie als IA-Prämie gekennzeichnet.

Hier der Text des dazugehörigen Schreibens:

Betreff:
Prämienauszahlung
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
im Namen von Herrn XY habe ich heute die angenehme Aufgabe, Ihnen
mitzuteilen, dass wir in der 2. Hälfte des Monats März eine Prämie als Anerkennung auszahlen werden.
Diese Sonderzahlung ist eine freiwillige und jederzeit widerrufliche Leistung; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Höhe der Prämie richtet nach Ihren Anwesenheitstagen, ihrer Leistungs-
beurteilung und Ihrer künftigen Betriebstreue. Wer nach Auszahlung der Prämie in den darauffolgenden 6 Monaten seinen/ihren Arbeitsplatz im Haus hat, braucht diese Prämie nicht zurückzahlen.

Was denkt ihr? Arbeitsrechtlich so machbar?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Efil ):
Kann der Arbeitgeber diesen Inflationsausgleich an Bedingungen knüpfen?
Jaein.
Zitat (von Efil ):
Zudem ist die Prämie nicht direkt als Inflationsausgleich im Anschreiben des Arbeitgebers zu erkennen.
Der AG will eine Prämie als Anerkennung für xyz zahlen...
Da die gesetzl. Regelung nach §3 Nr.11c EStG keine konkreten Bedingungen vorgibt, darf der AG so handeln.
Er könnte auch gar keinen Cent zahlen, zB weil er sich das wirtschaftlich gar nicht leisten kann.
Steuerfrei sind...11c. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;
Zitat (von Efil ):
Die Höhe der Prämie richtet nach Ihren Anwesenheitstagen, ihrer Leistungs-
beurteilung und Ihrer künftigen Betriebstreue. Wer nach Auszahlung der Prämie in den darauffolgenden 6 Monaten seinen/ihren Arbeitsplatz im Haus hat, braucht diese Prämie nicht zurückzahlen.
Ich halte das für eine sehr unglückliche und rechtlich angreifbare Entscheidung.

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/inflationsausgleichspraemie-fragen-und-antworten

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