Moin,
kann mir bitte mal jemand kurz die Bedingungen skizzieren, die für die Gründung eines Betriebsrates (neben den fünf MitarbeiterInnen) erfüllt sein müssen?
Die Chefin meiner Frau murmelte etwas davon, daß in dem Betrieb kein Betriebsrat möglich wäre, da sie (die Chefin) keinem Arbeitgeberverband angehöre. Ich kann mir dies als KO-Kriterium eigentlich nicht vorstellen?!
Und: Müssen die Angehörigen des Betriebsrates eigentlich selbst in der Gewerkschaft sein?
Für Antworten wäre sehr dankbar.
Herzliche Grüße
Bedingungen für Betriebsrat
4. März 2006
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Frage vom 4. März 2006 | 10:11
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Bedingungen für Betriebsrat
#1
Antwort vom 4. März 2006 | 13:21
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Hallo Ticolino, die Bedingungen (incl. wer wählbar und wer wahlberechtigt ist) findest du hier -> http://bundesrecht.juris.de/betrvg/
quote:
Die Chefin meiner Frau murmelte etwas davon, daß in dem Betrieb kein Betriebsrat möglich wäre, da sie (die Chefin) keinem Arbeitgeberverband angehöre.
Irgendeine Ausrede musste sie ja finden. Oder meinste, dass die davon begeistert ist, wenn ein BR geründet wird?
Und nein, die Angehörigen des BR müssen nicht zwangsläufig in der Gewerkschaft sein.
MfG
#2
Antwort vom 5. März 2006 | 00:04
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Dem Beitrag von venotis kann ich nur zustimmen und Ihnen empfehlen, sich direkt an die Gewerkschaft zu wenden. Die ist sehr hilfsbereit zum Thema BR-Gründung, auch wenn man nicht in der Gewerkschaft Mitglied ist.
Und jetzt?
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