Beendigung AV trotz Schwerbeschädigung

28. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.10.2010 11:57:28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Beendigung AV trotz Schwerbeschädigung

Hallo!

Ich schreibe hier im Auftrag einer ehemaligen Kollegin. Sie hat folgendes Problem:

Sie ist nun seit fast einem Jahr krankgeschrieben, hat MS. Von ärztlicher Seite aus wurde ihr geraten, nicht mehr bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu arbeiten, da ihre Nerven zu sehr geschädigt sind.
Mittlerweile hat sie eine 60%ige Schwerbeschädigung zugesprochen bekommen. Einen Rentenantrag hat sie auch gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.
Nun kann sie ja vom AG wegen der Schwerbeschädigung nicht entlassen werden.
Was kann sie unternehmen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Ich hatte ihr geraten, sich mit dem AG zusammenzusetzen und einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung auszuhandeln.
Da sie aber nervlich sehr angeschlagen ist, weiß sie nicht, ob sie ein Treffen mit dem AG "überstehen" wird.
Was könnte sie denn noch unternehmen? Hat vielleicht von euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Grete77

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8 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn die frau weiterhin krank geschrieben ist und bleibt, wird die krankenkasse sie ohnehin nach anderthalb jahren ausstellen und die verrentung in die wege leiten.
m.a.w.: die frau sollte m.e. nichts tun

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
guest-12306.10.2010 11:57:28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Gutachten der Krankenkasse ist sie vorerst nicht arbeitsfähig. Sie hat aber Angst, dass ihre Ärztin sie trotzdem irgendwann gesundschreibt.

Was heißt "ausstellen"?

Ich persönlich würde mir mal eine Rechtsauskunft einholen wenn ja der Fall eintritt, dass ihre Ärztin sie wieder gesundschreibt. Wäre das verkehrt?


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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

das krankengeld wird nicht 'ewig' gezahlt. wenn jemand binnen drei jahren die hälfte der zeit wegen derselben krankheit krank ist, geht dieser jemand aus der versorgung durch die kk sozusagen über in die der rente (eu-rente).
anscheinend benötigt diese frau hilfe, die notwendigen informationen beizuschaffen, also mit der kk zu reden, mit der rentenversicherung desgleichen.

wieso hat die frau angst, dass ausgerechnet ihre ärztin sie gesund schreibt? scheint mir ein wenig überängstlich zu sein, die gute.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
guest-12306.10.2010 11:57:28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau meine Rede!
Ich habe mir schon den Mund fusselig geredet, dass sie mit ihrer Ärztin reden soll, aber sie hat halt Angst, dass diese sagt, sie müsse bald wieder arbeiten gehen. Und wie gesagt, laut Gutachten vom medizinischen Dienst der KK ist sie weiterhin arbeitsunfähig.

Aber eines interessiert mich doch noch: Krankengeld wird ja max. "nur" 78 Wochen gezahlt. Sie schreiben, wenn das Krankengeld ausläuft, geht man automatisch in die EU-Rente über (hab ich jedenfalls so verstanden). Bei meinem Bruder z.B. ist das nicht so. Laut Arzt ist er arbeitsunfähig, aber das KG ist im März ausgelaufen. Er musste sich also beim Arbeitsamt melden.



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#5
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Auch Schwerbehinderte können entlassen werden.

Lediglich das Integrationsamt muß der Kündigung zustimmen.

Inwieweit man da einen Aufhebungsvertrag etc. machen kann solte man mit dem Integrationsamt besprechen.
Dies würd ich auf jeden Fall jetzt schon in die Wege leiten.

Nach 78 Wochen stellt die KK ihre Zahlung ein.
Danach gibt es nicht automatisch Rente.

Kann man hier nachlesen.
Dieses Geld bekommt man genau solange wie einem das Alg1 zusteht.
Wenn bis dahin noch nicht über die Rente entschieden rutscht man in Hartz4.,

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"Jürgen"

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#6
 Von 
guest-12306.10.2010 11:57:28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn das AV noch besteht wenn das KG nicht mehr gezahlt wird und meine Kollegin aber immer noch AU ist?
Wir wollen ja hoffen, dass bis dahin der Rentenantrag durch ist.

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#7
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Hier ist das alles sehr gut erklärt.

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"Jürgen"

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#8
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@grete 77

Schau mal im Forum "Sozialrecht und staatliche Leistungen" nach. Da gibt es reichlich ähnliche Fälle (arbeitsunfähig, nach 78 Wochen von der GKV ausgesteuert (= das Krankengeld endet), die AU besteht weiterhin...........Was ist zu tun?

Die GKV weist in solchem Fall darauf hin, dass möglicherweise Anspruch auf ALG besteht und der Versicherte sich deshalb bei der Agentur für Arbeit melden soll, wenn er definitiv den Termin seiner Aussteuerung kennt (wird aber i.d.R. einige Wochen vor Zahlungsende von der GKV schriftlich mitgeteilt).

Und wie es dann weitergehen kann und soll: Schau Dich im genannten Forum um. Hier findest Du reichlich gute Informationen.

Welchen Grund sollte die Ärztin eigentlich haben, die Patientin gesund zu schreiben? Selbst die GKV hat festgestellt, dass an eine Arbeitsaufnahme nicht zu denken ist. Aufhebungsvertrag: Sie schlechteste aller Möglichkeiten. Es gibt keinen einzigen Grund dafür. Und es könnte Nachteile mit sich bringen. Krank ist krank, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig.

Es hilft nicht, den Kopf in den Sand zu stecken und sich ängstlich zu verkriechen, in der Hoffnung, dass einen niemand bemerkt. Ich würde mir alle nur möglichen Informationen zusammenholen. Mir hat das in meiner Renten-Aktion, die auch im Forum eingestellt ist, sehr geholfen. Je besser die Information ist, umso besser und sicherer kann man agieren.

Ich wünsche alles Gute. Und bei Fragen: Nur melden.

sternchen08;)

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