Läßt nachfolgende Formulierung im Arbeitsvertrag auch noch eine Kündigung (14-tägige Kündigungsfrist, Arbeitsaufnahme am 01.11.2013)am 31.01.2014 zum 14.02.2014
zu?
Formulierung wie folgt:"Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können beide Vertragsparteien das Arbeistverhältnis mit 14-tägiger Kündigungsfrist beenden
."
Oder muss der Kündigungszeitpunkt und die Beendigung in den drei Monatszeitraum fallen?
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Beendigung Arbeitsverhältnis i. d. Probezeit
12. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2014 | 15:50
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 8x hilfreich)
Beendigung Arbeitsverhältnis i. d. Probezeit
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#1
Antwort vom 12. Januar 2014 | 16:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Zeitpunkt an welchem die Kündigung dem Arbeitgeber vorliegt zählt. Somit wäre der 31. Jänner noch korrekt.
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#2
Antwort vom 12. Januar 2014 | 21:44
Von
Status: Wissender (15843 Beiträge, 9086x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Läßt nachfolgende Formulierung im Arbeitsvertrag auch noch eine Kündigung (14-tägige Kündigungsfrist, Arbeitsaufnahme am 01.11.2013)am 31.01.2014 zum 14.02.2014 zu? <hr size=1 noshade>
Ja
quote:<hr size=1 noshade>Oder muss der Kündigungszeitpunkt und die Beendigung in den drei Monatszeitraum fallen? <hr size=1 noshade>
Nein
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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