Beendigung Arbeitsverhältniss

31. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
marfae
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 81x hilfreich)
Beendigung Arbeitsverhältniss

Hallo,

ich hoffe man kann mir weiterhelfen. Im AV steht folgender Punkt:
Vor Arbeitsaufnahme kann das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden.
Was bedeutet dies? Ist mit vor Arbeitsaufnahme z.B. die Zeit einer Krankschreibung gemeint oder die eigentliche Arbeitzeit oder was?

Viele Grüße und Danke für Euere Meinungen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. zwischen vertragsabschluss (vorstellungsgespräch, zusage) und bis du tatsächlich den job antrittst vergeht i.d.r. eine gewisse zeit. in dieser zeit kannst du nicht schon kündigen, (etwa weil du es dir anders überlegt oder ein besseres angebot bekommen hast).

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Kündigung ist also frühestens am 1. Arbeitstag möglich, könnte man sagen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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