Hallo,
habe bei meinem Arbeitsgericht ein Zeugnis, so wie ich es haben wollte, beantragt. Mein ExArbeitgeber hat jetzt das Zeugnis genauso ausgestellt. Das Gericht sagt nun, daß ich wegen der Beendigung des Verfahrens eine Erklärung abgeben soll.
Was ist damit gemeint? Was für eine Erklärung?
Vielen Dank für viele Tips!
Beendigung Prozeß
27. Juli 2006
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Frage vom 27. Juli 2006 | 23:34
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 10x hilfreich)
Beendigung Prozeß
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#1
Antwort vom 28. Juli 2006 | 10:59
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2011x hilfreich)
... eine erklärung doch wohl des inhalts, dass der ag der forderung entsprochen hat und weiteres rechtsschutzinteresse nicht mehr besteht ..
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
#2
Antwort vom 28. Juli 2006 | 11:12
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 10x hilfreich)
Danke,
das weiß das Gericht doch aber schon. Das Gericht meint, daß ich das Verfahren beenden soll. Wie geht denn sowas? Gibt es da irgendwelche Formalien?
Gruß
MeierHH
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#3
Antwort vom 28. Juli 2006 | 15:26
Von
Status: Schlichter (7007 Beiträge, 3927x hilfreich)
Ja, es gibt Formalien. Das Gericht erwartet jetzt, dass die Klage zurückgenommen wird oder der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird.
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