Hallo zusammen!
Kurz zur Info: Ich bin schwerbehindert. Vor ein Monat hat mein Arbeitsgeber den Kündigungsantrag an das Inklusionsamt gestellt und ich diese Kündigung ablehne.
Vor kurzem erhielt ich ein Brief vom Inklusionsamt. Darin steht, dass mein jetzige Arbeitsgeber der ursprüngliche Antrag auf Zustimmung zur Beendigungskündigung zurückgenommen hat. Gleichzeitig stellte mein Arbeitsgeber den Antrag die Zustimmung zur Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses.
Mein Arbeitsgeber möchte, dass ich ein neuer Arbeitsplatz in anderen Bereich wechsle. Ich lehne dieses Arbeitsplatz-Wechsel aus meine persönlichen Gründen ab und möchte nach wie vor diese Tätigkeit weiterbeschäftigen.
Wie sieht es arbeitsrechtlich normalerweise aus? Da ich Änderungskündigung ablehne, dürfte mein Arbeitsgeber normalerweise Beendigungskündigung nicht zurückziehen. Eigentlich verstehe ich so, dass mein Arbeitgeber
das Arbeitsverhältnis kündigte, um es endgültig zu beenden. Es heißt ja auch Beendigungskündigung. Wenn ich Änderungskündigung ablehne, dürfte ich weiterhin im Betrieb zu beschäftigen, weil mein Arbeitsgeber diesen Beendigungskündigung zurückgezogen hat. Oder verstehe ich was falsch?
Ist meinem Fall solche Kündigungssituation seitens Arbeitsgeber rechtlich wirksam? Und welche Erfolgsaussichten besteht einer Kündigungsschutzklage in meinem Fall?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
-- Editiert von D1979 am 10.07.2019 19:47
Beendigungskündigung züruckgezogen, gleichzeitig Änderungskündigung gestellt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine Änderungskündigung ist auch eine Kündigung, allerdings verbunden mit dem Angebot, zu veränderten Konditionen weiterzuarbeiten. Wenn du diese Änderungskündigung ablehnst, wird die Änderungskündigung auch zu einer Beendigungskündigung. Allerdings kannst du die Änderungskündigung auch gerichtlich überprüfen lassen.
blaubär hat recht. Wenn Du die Änderungskündigung nicht akzeptierst, dann bist Du draußen. Wobei natürlich auch zu überlegen ist, ob es hier einer Anderungskündigung bedurfte, oder es letztlich nicht nur eine einfache Umsetzung ist. Wenn es letzteres ist, trotzdem das Mittel der Änderungskündigung gewählt wird, dann will man den Fragesteller los werden.
Der Schutz von Schwerbehinderten wird immer überschätzt. Letztlich dürfen sie nur wegen ihrer Behinderung nicht entlassen werden. Ich wage mal ganz mutig die Prognose, dass das Amt zustimmen wird.
wirdwerden
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Ok vielen Dank für Ihre Antworten. Es sieht so aus möchte mein Arbeitgeber auf diesem Weg mich loswerden, obwohl mein Arbeitgeber zuvor wusste, dass ich den Ersatzarbeitsplatz (entspricht nicht mein beruflichen Profil) nicht annehmen möchte.
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