Beförderungsversprechen nach Schwangerschaftsbekanntgabe zurückgezogen

13. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beförderungsversprechen nach Schwangerschaftsbekanntgabe zurückgezogen

 

Betreff: Beförderungsversprechen nach Schwangerschaftsbekanntgabe zurückgezogen


Hallo,

Folgende Situation:

Zum 1. Februar 2021 wurde ich nach jahrelangem Betteln „ehrenhalber" zum Vize ernannt - ohne Vertragsänderung und ohne Gehaltserhöhung

Info: Ich arbeite im Grafikbereich. Ich habe seitdem den Titel deputy Creative Director bekommen. (Deputy = Stellvertreter)

Mir wurde damals gesagt dass wenn ich den Führungskräftekurs absolviert habe, werde ich richtiger Creative Director.

Ich habe bereits 4 von 7 Kurseinheiten erfolgreich absolviert. Voraussichtliches Ende des Kurse = Oktober.

Seit 14 wochen bin ich schwanger. Letzten Freitag habe ich termingerecht meinen Arbeitgeber informiert und gesagt ich werde bis Ende des Jahres im Unternehmen bleiben (Geburtstermin ist Anfang Februar) und bis dahin auch wie vereinbart meinen Kurs absolviert haben.


Reaktion der Chefin: „Wir können dich nicht befördern, um das Team nicht zu verunsichern". Vorausverträge gäbe es nicht.

Meines Erachtens:

Ich möchte keine Beförderung NACH meiner Elternzeit sondern wie vereinbart nach dem Kursende. Denn das war die Voraussetzung für die Beförderung. Die Elternzeit, die überdies erst 4 Monate nach Kursende starten wird, hat doch keine Auswirkung auf die Beförderung. Oder täusche ich mich?

Zweites Argument der Chefin: „Ein zweiter Kollege (bereits Creative Director) müsse einen Update-Führungskräftekurs machen – weil ihr euch in Zukunft die Arbeit teilen werdet ". Obendrein würde es keinen Sinn machen, ein gemeinsames Führungskonzept 1,5 Jahre vorausplatzten. 

Meines Erachtens: 

Sie hätte dem Kollegen zeitgleich, also im Februar 2021, sagen müssen, er solle bis zum Ende meines Kurses den Update Kurs absolviert haben, damit wir anschließend gleich starten können.

Was meint Ihr ?

Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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26 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30340 Beiträge, 5424x hilfreich)

Gibts das schriftlich, was da vereinbart wurde für Gehalt/Vergütung/Titel---nach Kursende?

Zitat (von FragenKostetNix):
Voraussichtliches Ende des Kurse = Oktober.
Wenn das so für Oktober vereinbart und lesbar ist (nicht nur gesagt), dann dürfte das auch so werden.

Zitat (von FragenKostetNix):
Was meint Ihr ?
Wenn alles nur gesagt ist--- schlechte Karten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115990 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Ich möchte keine Beförderung NACH meiner Elternzeit sondern wie vereinbart nach dem Kursende.

Dummerweise ist nach Deiner Elternzeit, auch nach dem Kursende...



Zitat (von FragenKostetNix):
Beförderungsversprechen

Da wäre mal der Wortlaut relevant.
Und wie verbindlich das ganze tatsächlich war. Man sieht ja an den Wahlversprechen wie schnell "Versprechen" zu "ein Versprecher" mutiert ....



Zitat (von FragenKostetNix):
Reaktion der Chefin: „Wir können dich nicht befördern, um das Team nicht zu verunsichern"

Was natürlich eine außerordentlich dumme Begründung ist ...



Zitat (von FragenKostetNix):
Die Elternzeit, die überdies erst 4 Monate nach Kursende starten wird, hat doch keine Auswirkung auf die Beförderung. Oder täusche ich mich?

Hmmmm ... mal überlegen ... könnte die Tatsche, dass eine Führungskraft monatelang / jahrelang ausfällt und nicht verfügbar ist irgendwie Einfluss darauf haben, ob man diese Führungskraft gebrauchen kann.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Sie hätte dem Kollegen zeitgleich, also im Februar 2021, sagen müssen

Woraus ergibt sich dieses MUSS? Unter der Rücksicht, dass du in einem Rechtsforum postest?
Ein rechtliches MUSS ist es sicher nicht.

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#4
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Danke schon mal für die Antworten. Offizielle Besprechungsprotokolle folgen am Dienstag. Hab gerade mein Notbook nicht bei der Hand.
Zusatzinfo: alle Gespräche fanden im Beisein meines direkten Chefs und der GF statt. Also 1 Zeuge

Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5972 Beiträge, 1442x hilfreich)

Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
(Bis zu 10 Mitarbeitern gilt es als Kleinbetrieb, mit drastisch eingeschränktem Kündigungsschutz...)

Ist in dem Unternehmen ein "Creative Director" ein leitender Angestellter?
(Für einen solchen gilt ebenfalls ein massiv eingeschränkter Kündigungsschutz.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115990 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Also 1 Zeuge

Also ungünstig für Dich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15790 Beiträge, 9074x hilfreich)

Irgendwelche Stellenbezeichnungen / Visitenkartenaufdrucke sind sowieso kaum einklagbar.

Viel wichtiger wäre, ob eine Gehaltserhöhung versprochen wurde - und wenn ja, wie konkret (Summe, Datum der Erhöhung).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5972 Beiträge, 1442x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Irgendwelche Stellenbezeichnungen / Visitenkartenaufdrucke sind sowieso kaum einklagbar.

Zumal der Arbeitgeber/Dienstherr die Bezeichnung ohnehin jederzeit ändern kann. Nicht so einfach ändern kann er das Stellen-Profil, also das, was auf einem bestimmten Posten gemacht wird.

Der AG kann den Pförtner jederzeit zum "Concierge" umbenennen - er kann aber von jemandem, der für die Tätigkeiten eines Pförtners eingestellt wurde, nicht einfach künftig als Reinigungskraft einsetzen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

So wie versprochen hier das "Besprechungsprotokoll" das ich nach dem "Beförderungsgespräch" erhalten habe:

Hallo,

im Nachgang zu unserem Gespräch heute Mittag, hier noch kurz die Milestones:

Mit Wirkung zum 1. Februar 2022 wirst du zum „Deputy Creative Director" befördert (ohne Gehaltsanpassung)

...mit der Zielsetzung:

Beförderung zum Creative Director zum Juli/August (Gehaltsanpassung geplant)

To Dos‘ auf dem Weg:

-Aktuelle Stellenbeschreibung Creative Director bekommst du von mir [Info: Wurde mir nach mehrmaligen Nachfragen noch immer nicht ausgehändigt, weil sie angeblich neu verfasst werden muss].

-Pre-Info an Paul durch mich [Info: Mein Kollege Paul (bereits Creative Director) wurde noch nicht durch meinen Vorgesetzten bzw die GF informiert. Wir sollen uns in Zukunft die Arbeit aufteilen]

-Offizielles Leadership Seminar absolvieren [Info: Ich habe bereits 4 von 7 Einheiten absolviert. Mein Kollege sollte einen Auffrischungskurs machen. Wurde noch nicht gemacht}

-Kompetenzen & Aufgabenverteilung zwischen Dir und Paul (ihr beide zusammen) [Info: Mein Kollege Paul (bereits Creative Director) wurde noch nicht durch meinen Vorgesetzten bzw die GF informiert. Wir sollen uns in Zukunft die Arbeit aufteilen].

Viele Grüße

X (direkter Vorgesetzter und Prokurist)

[ im Auftrag der GF. Beide Chefs in beiden Gesprächen anwesend]


Zu den Fragen von:


@Harry van Sell; Werdende Führungskraft hin oder her: Auch eine zukünftige Führungskraft kann ungeplant ausfallen. Krankheit, Unfall etc. Schwangerschaft darf meines Erachtens kein Grund sein, dass ihr temporäre Ausfall ein Hemmnis darstellt. Oder täusche ich mich ?

@blaubär+: Das „MUSS" ist in diesem Fall ein schriftliches Versprechen. Siehe Besprechungsprotokoll. Mein Vorgesetzter hätte den Kollegen Paul informieren müssen, dass ich Creative Director werde und hierfür einen Kurs besuche und mich anschließend mit ihm abstimmen muss.

@eh1960:

-Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen? ANTWORT: Am Standort in der Stadt X haben wir 25 Mitarbeiter und eine eigene Geschäftsführung sowie zusätzlich einen Prokuristen. Die Firma ist aber Teil eines internationalen Netzwerks an Marketingagenturen. Wie die Verflechtung exakt aussieht weiß ich nicht. Fakt: Die Chef’s meiner GF sitzen nicht in Deutschland.

-Ist in dem Unternehmen ein "Creative Director" ein leitender Angestellter? ANTWORT: JA, aber nur fachlich und nicht disziplinär.

@drkabo:

-Viel wichtiger wäre, ob eine Gehaltserhöhung versprochen wurde - und wenn ja, wie konkret (Summe, Datum der Erhöhung). ANTWORT: Siehe Besprechungsprotokoll oben.



Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Mit Wirkung zum 1. Februar 2022 wirst du zum „Deputy Creative Director" befördert (ohne Gehaltsanpassung)

...mit der Zielsetzung:

Beförderung zum Creative Director zum Juli/August (Gehaltsanpassung geplant)


Ich lese das ein wenig anders als du.

Status: Beförderung zu DCD am 1. Februar 2022 ohne Gehaltserhöhung.

Die Zielsetzung dieser Beförderung ist die Weiterentwicklung zum CD im Juli oder August und da dann eine Gehaltsanpassung (über die Höhe wird nichts gesagt)
Zielsetzung bedeutet aber nicht "wird im August mit Gehaltserhöhung befödert", sondern wir planen das mal und und sehen, ob es klappt. Das ist einfach keine Zusicherung, sondern Planung und kann dann eben auch zurückgezogen oder verschoben werden.

Mit welcher Zielsetzung willst du auf Biegen und Brechen diese Beförderung jetzt sofort? Was bringt es dir? Ok, wahrscheinlich mehr Elterngeld. Aber da keine genaue Höhe des neuen Gehalts vereinbart wurde, könnte das auch eine Erhörung um nur 50 oder 100 € brutto sein (Könnte der AG ja damit begründen, dass du noch keine Erfahrung als CD hast)

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115990 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Auch eine zukünftige Führungskraft kann ungeplant ausfallen.

Richtig.
Nur hier weis man ja, das der Ausfall ganz sicher kommen wird.



Zitat (von FragenKostetNix):
Schwangerschaft darf meines Erachtens kein Grund sein, dass ihr temporäre Ausfall ein Hemmnis darstellt.

Soweit die Theorie - die gelebte Praxis sieht halt anders aus ...
Das offen zu bekunden ist allerdings meist ... suboptimal.



Zitat (von FragenKostetNix):
Das „MUSS" ist in diesem Fall ein schriftliches Versprechen.

Das wäre dann mal wichtig zu kennen ...



Zitat (von FragenKostetNix):
Siehe Besprechungsprotokoll.

Da findet sich kein solches Versprechen ...
Da findet man nur ein geplantes, eventuelles Vorhaben. Für das die Bedingungen auch noch nicht mal erfüllt sind.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nicht um mehr Elterngeld. Bekäme jetzt schon das Maximum. Ich hab nur Bedenken, dass das Versprechen nach meiner Rückkehr vergessen ist bzw wie schon oft mit anderen Kollegen Ausreden kommen.

Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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#13
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Es geht mir nicht um mehr Elterngeld. Bekäme jetzt schon das Maximum.

Das ist ja dann gut.

Dann müssen Sie "nur" diese Chefs dazu bringen, die Planung möglichst bald zu konkretisieren und vor allem, den Fahrplan für nach Ihrer Rückkehr zu schreiben. Und zwar in Euro und Cent sowie Daten, wann!

Derzeit haben Sie keinen einklagbaren Anspruch auf irgendwas.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15790 Beiträge, 9074x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
So wie versprochen hier das "Besprechungsprotokoll" das ich nach dem "Beförderungsgespräch" erhalten habe:

Das ist auf jeden Fall zu unkonkret, um da irgendwas einklagen zu können.

Zitat:
Ich hab nur Bedenken, dass das Versprechen nach meiner Rückkehr vergessen ist bzw wie schon oft mit anderen Kollegen Ausreden kommen.

Dann müssen Sie dafür sorgen, dass die "Versprechen" vor Ihrer Rückkehr konkreter / verbindlicher werden - ansonsten sind Ihre Bedenken berechtigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37502 Beiträge, 13793x hilfreich)

Meine Einschätzung deckt sich mit der von drkabo. Voraussetzung für die Führungsposition ist die entsprechende Schulung. Sobald diese Voraussetzung da ist, kommt die Arbeitnehmerin quasi in den Pool für Mitarbeiter, die für diesen Führungsjob qualifiziert sind und dann irgendwann (wenn Stelle frei ist, z.B.) auch auf die entsprechende Position gesetzt werden. Vielleicht kann man noch vor Beginn des Mutterschutzes das ganze schriftlich mit genauem Termin oder zumindest Zeitfenster konkretisieren.

wirdwerden

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16357 Beiträge, 5799x hilfreich)

Eine "Zielsetzung" bedeutet noch lange nicht, dass es auch so kommen "muss". Auch ich sehe hier nichts was einklagbar wäre.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch. Ich werde dennoch ein Schreiben aufsetzen. Gern zeige ich es euch. Vorzugsweise per PN. Wer neugierig ist, dem schicke ich gerne eine kopie. Schönes WE

Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Mir wurde damals gesagt dass wenn ich den Führungskräftekurs absolviert habe, werde ich richtiger Creative Director.
...
Ich möchte keine Beförderung NACH meiner Elternzeit sondern wie vereinbart nach dem Kursende.

Ist aber was anderes als eine "Zielsetzung":
Zitat (von FragenKostetNix):
...mit der Zielsetzung:
Beförderung zum Creative Director zum Juli/August (Gehaltsanpassung geplant)
Aus meiner Sicht lässt sich da gar kein Anspruch ableiten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115990 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Wer neugierig ist, dem schicke ich gerne eine kopie.

Bin neugierig ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Habe versprochen euch am Laufenden zu halten.
Kurz: ich habe gewonnen :)

-Letzter Arbeitstag vor Geburt Ende Dezember.

-Geburt Anfang Februar

- In der Zwischenzeit fristlose Kündigung meiner Chefin. Deren Chefs kamen von der Konzernzentrale und haben sie eigenhändig rausbefördert.

- Grund wurde nicht kommuniziert. Hat ein Kollege meinen Fall gemeldet oder gab es einen oder weitere Gründe...

- Fakt: Vorstand hat mich persönlich angerufen und sich im Namen des Konzern entschuldigt. Diskriminierung von werdenenden Müttern geht gar nicht. Es wird nach Rückkehr aus meiner Elternzeit ein Gespräch bezüglich Beförderung mit mir geben.

Vg






-- Editiert von User am 15. Mai 2023 07:33

Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Kurz: ich habe gewonnen
?!? Wieso gewonnen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich das bekomme was mir versprochen wurde. Nämlich eine Beförderung. Wurde explizit hervorgehoben. Geld muss natürlich noch verhandelt werden.
P.S. Einen unerwarteten Anruf von obersten Stelle eines mehrere tausend Mitarbeiter großen Konzerns zeigt die Wichtigigkeit des Themas für diesen.

-- Editiert von User am 15. Mai 2023 08:22

Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30340 Beiträge, 5424x hilfreich)

Zitat (von FragenKostetNix):
Es wird nach Rückkehr aus meiner Elternzeit ein Gespräch bezüglich Beförderung mit mir geben.
Und das ist *gewonnen*?
Da fällt mir ein: Erstmal etwas schwarz auf weiß HABEN und ein Ende damit weg sein...
Zitat (von FragenKostetNix):
Deren Chefs kamen von der Konzernzentrale und haben sie eigenhändig rausbefördert.
SO geht das bei den Kreativen?

Du hast bisher ...eigentlich fast nichts.
- ein Protokoll mit Versprechungen einer nicht mehr *vorhandenen* Chefin.
- eine telefonische Entschuldigung eines Bosses
- ein Versprechen, später nochmal über *Beförderung* zu reden.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Erst einmal Dank für dein Update.
Dass du Genugtuung verspürst angesichts der Vorgeschichte, ist dir gegönnt. Wenn dann Versprechungen noch eingehalten werden - um so besser. Alles Gute!

Nur angemerkt: Für die fristlose Kündigung deiner Chefin muss es Gründe ganz anderen Kalibers geben, wegen eines gebrochenen Versprechens reisen keine Konzernchefs an. Das kann dir aber schnuppe sein.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(778 Beiträge, 82x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 15. Mai 2023 16:09

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
FragenKostetNix
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gravierenden Gründe der fristlosen Kündigung meiner Exchefin sind sicher im Bereich, Diskriminierung, Mobbing etc zu finden. Es gab vor meinem Problem über viele Jahre ähnliche Fälle. Die Leute wurden von ihr hinausgeekelt und/oder haben selbst gekündigt. Es hat sich nie jemand getraut zu protestieren. Zu klein die Welt in meiner Branche. Jeder kennt jeden. Zur Info: Die Chefin meiner Ex-Chefin (jene die mich angerufen hat), ist Chefin von mehreren hundert Mitarbeitern deutschlandweltweit. Solche Leut rufen selten die kleinen Mitarbeiter persönlich an um sich zu entschuldigen. Ihr habt recht. Ich genieße jetzt mal meine Elternzeit. Melde mich in ein paar Monaten wieder. Vg

Signatur:

viele Grüße
Susi & Felix

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