Befr. Arbeitsvertrag u Gehaltserhöhung

29. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Queen579
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befr. Arbeitsvertrag u Gehaltserhöhung

Am 15.03.06 habe ich einen bis zum 28.2.07 befr. Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser wurde am 13.11.07 mit dem Hinweis, "der am 28.2.07 auslaufende Vertrag wird bis zum 31.12.07" verlängert. Im Januar 2007 habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten, welche nicht vertraglich geregelt wurde. Ändert sich etwas am befr. Arbeitsverhältnis oder ist dies ohne Belangen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

quote:
welche nicht vertraglich geregelt wurde


Es gab also mehr Gehalt - ohne, dass es/etwas schriftlich vereinbart/unterschrieben wurde?

Dann dürfte sich auch an der Befristung nichts geändert haben.

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
Queen579
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage kommt daher, da ich dachte, die sachgrundlose Befristung ist 3x bis zu 2 Jahren möglich, aber ausser der Laufzeit (dem Endzeitpkt) dürfe nichts verändert werden.

Die Gehaltserhöhung fand im Zuge einer PK-Planung statt und mit dem Hinweis: Übernahme in festes AV, was nun nicht passieren soll, der Vertrag soll auslaufen.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Rechtsverbindliche Auskunft dazu kann dir nur ein Anwalt geben. Der AG würde wohl kaum auf das Gerede unbekannter user aus nem Laienforum hören und einlenken, wenns wirklich so ist wie du vermutest.

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