Am 15.03.06 habe ich einen bis zum 28.2.07 befr. Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser wurde am 13.11.07 mit dem Hinweis, "der am 28.2.07 auslaufende Vertrag wird bis zum 31.12.07" verlängert. Im Januar 2007 habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten, welche nicht vertraglich geregelt wurde. Ändert sich etwas am befr. Arbeitsverhältnis oder ist dies ohne Belangen?
Befr. Arbeitsvertrag u Gehaltserhöhung
29. Juli 2007
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Frage vom 29. Juli 2007 | 20:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befr. Arbeitsvertrag u Gehaltserhöhung
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#1
Antwort vom 29. Juli 2007 | 21:00
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo,
quote:
welche nicht vertraglich geregelt wurde
Es gab also mehr Gehalt - ohne, dass es/etwas schriftlich vereinbart/unterschrieben wurde?
Dann dürfte sich auch an der Befristung nichts geändert haben.
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"
#2
Antwort vom 30. Juli 2007 | 19:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Frage kommt daher, da ich dachte, die sachgrundlose Befristung ist 3x bis zu 2 Jahren möglich, aber ausser der Laufzeit (dem Endzeitpkt) dürfe nichts verändert werden.
Die Gehaltserhöhung fand im Zuge einer PK-Planung statt und mit dem Hinweis: Übernahme in festes AV, was nun nicht passieren soll, der Vertrag soll auslaufen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Juli 2007 | 20:56
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Rechtsverbindliche Auskunft dazu kann dir nur ein Anwalt geben. Der AG würde wohl kaum auf das Gerede unbekannter user aus nem Laienforum hören und einlenken, wenns wirklich so ist wie du vermutest.
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