Befristet oder unbefristed ?

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
hansi1337
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristet oder unbefristed ?

Hi Zusammen, würde gerne wissen ob ich einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag habe.

Kurz:
1 Jahresvertrag 2009 - 2010
Aubildung 2010 - 2013
1 Jahresvertrag 2013
weiterbildungen
1 Jahresvertrag 2017
dann verlängerung um 1 Jahr.

müsste doch schon längst ein unbefristeter Arbeitsvertrag sein, oder?

Ich meine im Vertrag ist keine Klausel drin zumindest habe ich sowas nicht geshen.

MfG

-- Editiert von hansi1337 am 29.07.2019 00:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hansi1337):
Ich meine im Vertrag ist keine Klausel drin

Wenn da keine Klausel drin ist die was zu Befristung sagt, dann st der Vertrag automatisch unbefristet.



Zitat (von hansi1337):
zumindest habe ich sowas nicht geshen.

Alleine die Fomulierungen "Jahresvertrag" und "Verlängerung" implizieren eine Befristung.
Da kommt es dann auch den Wortlaut der Klauseln an. Und darauf, was genau vor / bei / nach Ablauf der Verlängerung vereinbart wurde bzw. was da passiert ist.



Zitat (von hansi1337):
müsste doch schon längst ein unbefristeter Arbeitsvertrag sein, oder?

Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
müsste doch schon längst ein unbefristeter Arbeitsvertrag sein, oder?


Nein, nur wenn es sich jeweils um sachgrundlose Befristungen gehandelt hat. Wenn die Befristungen jeweils einen Sachgrund hatten, dann ist es immer noch ein befristeter Arbeitsvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
dann ist es immer noch ein befristeter Arbeitsvertrag.

Die letzte Befristung aus der Aufstellung endete in 2018, der TE ist immer noch dort tätig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die letzte Befristung aus der Aufstellung endete in 2018, der TE ist immer noch dort tätig ...


Das hatte ich anders verstanden.

Zitat:
1 Jahresvertrag 2017
dann verlängerung um 1 Jahr.


Das interpretiere ich so, dass die Befristung 2 Jahre betragen hat und daher irgendwann in 2019 endet.

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