Befristete Arbeitszeitverkürzung u. Abteilungswechsel

17. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
mollrops69
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Arbeitszeitverkürzung u. Abteilungswechsel

Hallo
Mal ein Frage zur befristeten Teilzeit.
Momentan habe ich meine Arbeitszeit bis zum nächsten Jahr auf 25 Std. verkürzt und wollte das auch wohl verlängern.
Heute hatte ich aber ein Vorstellungsgespräch in der gleichen Firma weil ich in einen anderen Bereich wechseln wollte. Dort wurde jemand für nur 23 Std. gesucht und auch eine andere (schlechtere) Entgeldgruppe wird dort gezahlt.
Wie schaut es nun aus, falls ich in den anderen Bereich wechseln kann, wenn ich Ende dieses Jahres die Befristung auslaufen lasse und die Stunden wieder etwas erhöhe um den finanziellen Unterschied aus zu gleichen? Geht das einfach so oder werde ich gesteinigt?
Danke schon mal für Euer Interesse und die Antworten

MfG

Reinhold

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7873 Beiträge, 1618x hilfreich)

Was soll gehen?

Vetrag 1 läuft aus - 25 Stunden
Vertrag 2 wird anschliessend angetreten mit 23 Stunden

das geht.

-- Editiert von User am 17. April 2024 19:13

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
mollrops69
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
und Danke für die Antwort.
Ich dachte daran die befristete Arbeitszeitverkürzung die ich im "Vertrag 1" schriftlich vereinbart habe am Jahresende unter "Vertrag 2" nicht zu verlängern oder dann etwas mehr zu arbeiten.
MfG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124046 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von mollrops69):
und die Stunden wieder etwas erhöhe um den finanziellen Unterschied aus zu gleichen

Wie kommt man darauf, dass man die Stunden erhöhen könnte? Das liegt im alleinigen Entscheidungsgereich des Arbeitgebers.
Aktuell schließt man einen Vertrag für 23 Stunden, nicht mehr nicht weniger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mollrops69
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Erhöhung deshalb weil die derzeitige Arbeitszeitverkürzung nur befristet vereinbart wurde ;-)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124046 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von mollrops69):
Erhöhung deshalb weil die derzeitige Arbeitszeitverkürzung nur befristet vereinbart wurde ;-)

Und?
Die ist dann denknotwendigerweise Makulatur.
Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell schließt man einen Vertrag für 23 Stunden, nicht mehr nicht weniger.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17983 Beiträge, 6615x hilfreich)

#4 ... du verstehst offenbar nicht, dass mit deiner Bewerbung auf die niedriger eingruppiert Planstelle was Neues beginnt. Wenn du die annimmst, wie sie ausgeschrieben ist, ist alles davor 'Schnee von gestern'. Du könntest oder müsstest deinen Wunsch nach mehr Wochenstunden gleich in die Verhandlungen einbringen. Ob das aber geschickt ist ....

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#7
 Von 
mollrops69
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,
und Danke für die Antworten. Muß mal abwarten wie die Entscheidung ausfällt, evtl. kann ich ja noch ein paar Forderungen stellen.
MfG
Reinhold

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17983 Beiträge, 6615x hilfreich)

... ich bin skeptisch: du bewirbst dich aus freien Stücken und aus welchen Gründen auch immer auf eine niedriger bewertete Planstelle; die ist zudem für 23 Wochenstunden ausgeschrieben. Zugleich willst du aber die Wochenstunden aufgestockt wissen, um netto keine Abstriche machen zu müssen ...
Kann das gutgehen?

Vielleicht solltest du darüber nachdenken, dass der AG dir ein Rückkehrrecht einräumt für eine gewisse Zeit, falls das mit der neuen Stelle nicht so toll läuft. Wenn die Rückkehr nicht aus unbekannten Gründen verbaut ist.

-- Editiert von User am 22. April 2024 06:34

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