Befristete Beschäftigung Urlaub

14. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go612799-11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Beschäftigung Urlaub

Hallo,

wie ist das mit dem Urlaubsanspruch bei befristeten Beschäftigungen? Ab einem vollen Monat bekommt man doch anteilig Urlaub gutgeschrieben oder?

Wie ist das wenn man verschiedene aneinander hängende Beschäftigungen beim gleichen Unternehmen hat. Also zb 3 Wochen Beschäftigung 1 und anschließend 5 Wochen Beschäftigung 2.

Hätte man da für alle 8 Wochen Anspruch oder ist das nicht zusammenhängend zu sehen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

... wenn es keine Unterbrechungen gibt, für jeden vollen Monat. Wobei 'Monat' nicht 'Kalendermonat' bedeutet.

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#2
 Von 
go612799-11
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt nicht Kalendermonat?

Wie ist das wenn ich zb von 01.01 bis 14.01 in der Wochenschicht arbeite und von 15.01. Bis 28.01 in der Wochenendschicht?

Zählt das trotzdem als durchgehend beschäftigt?

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Was konkret meinen Sie mit „unterschiedliche Beschäftigungen"?

Verstehe ich recht, dass sich das auf unterschiedliche Schichten bezieht!?

Erfolgt die Arbeit die ganze Zeit über mit einem Arbeitsvertrag oder gibt es mehrere?

Zitat:
Wie ist das wenn ich zb von 01.01 bis 14.01 in der Wochenschicht arbeite und von 15.01. Bis 28.01 in der Wochenendschicht?

Wenn Sie den Arbeitgeber in dieser Zeit nicht gewechselt haben, haben Sie durchgehend gearbeitet.
Was veranlasst Sie zur Annahme, dass das anders sein könnte?

Freie Tage im Zuge von Schichtarbeit unterbrechen die Betriebszugehörigkeit nicht.

Zitat:
Wobei 'Monat' nicht 'Kalendermonat' bedeutet.

Damit ist gemeint, dass für den Urlaubsanspruch nicht ausschlaggebend ist, ob sie in einem Kalendermonat gearbeitet haben, sondern dass Sie einen Monat (oder eben mehrere Monate) gearbeitet haben.
(Kalendermonat: Januar, Februar usw.; Monat im Sinne des Urlaubsanspruch = zusammenhängende 30 Tage)
Beispiel:
Sie wurden am 08.01. eingestellt. Am 08..02. haben Sie dann Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs, weil Sie einen vollen Monat gearbeitet haben.
Manchmal wird in solchen Fällen angenommen, man habe schon Anspruch auf 2/12 des Jahresurlaubs, weil man ja im zweiten Kalendermonat arbeitet (Januar + Februar). Tatsächlich hat man aber erst einen Monat gearbeitet (=30 Tage).

-- Editiert von Despi am 15.07.2022 13:15

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
go613012-27
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab eine ähnliche Frage.

Ich arbeite gerade neben dem Studium im Schichtbetrieb.
Das sind immer befristete Arbeitsverträge für eine bestimmte Zeit.
Je nach Bedarf wird der verlängert. Oder man bewirbt sich einfach aufs neue.

Jetzt ist es so, dass ich teilweise in der Wochenschicht gearbeitet habe und teilweise in der Wochenendschicht.
Konkret hatte ich einen Vertrag vom 13.06 bis 03.07 in der Wochenschicht (3 Wochen).

Direkt anschließend habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, der vom 04.07 bis 24.07 läuft. Diesmal in der Wochenendschicht (Ich arbeite also nur Samstag und Sonntag, bekomme aber durch die Zuschläge und die längere Arbeitszeit fast gleich viel wie an den 5 Tagen unter der Woche).

Beide Zeiträume sind für sich genommen nur 3 Wochen.
Somit eigentlich kein Urlaubsanspruch.

Zusammengenommen sind es aber 6 Wochen. Hätte ich somit Urlaubsanspruch? Oder muss das innerhalb eines Arbeitsvertrages stattfinden? Oder ist das egal, solange man kontinuierlich im gleichen Betrieb ist?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von go613012-27):
Oder ist das egal, solange man kontinuierlich im gleichen Betrieb ist?

'Oder' ... ist richtig

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