Befristete Erhöhung der Arbeitszeit: weitergearbeitet mit höherer Stundenzahl

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
mb008
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit: weitergearbeitet mit höherer Stundenzahl

Guten Abend,

der AN hat einen unbefristeten Vertrag über 20 Wochenstunden. Es gab eine befristete Erhöhung auf 30 Std., Grund: bis zur Besetzung einer offenen Stelle, längstens bis, sagen wir, 30.4. Im neuen Monat wird jedoch wie bisher weitergearbeitet, die Abteilung geht von einer Verlängerung (also Entfristung) der Erhöhung aus.
M.W. wurde die Stelle inzwischen besetzt, aber der Arbeitsanfall hat sich nicht geändert (evtl. weil jmd anderes gegangen ist, ...?)

Am 12.5. teilt die Geschäftsführung der Abteilungsleitung mit, dass es keine erneute Erhöhung geben wird, der alte Vertrag mit 20 Std. gelte seit 1.5.

Hat die GF Recht oder besteht inzwischen ein 30-Std-Vertrag?
Falls nein, was ist mit den geleisteten Stunden -- abfeiern oder auszahlen?

Danke für Hinweise und viele Grüße
mb008

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Die Erhöhung der AZ war befristet und ist somit beendet. Die Mehrarbeit, die dennoch geleistet wurde kann durch Freizeit abgegrenzt werden oder zur Auszahlung kommen. Auch das muss man mit den entspr. Leuten besprechen.

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