Befristete Freistellung und Resturlaub

2. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
02022020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Freistellung und Resturlaub

Folgender fiktiver Fall:

Am Arbeitsplatz vom Werkstudent X gibt es eine Häufung von erkrankten Kollegen. Arbeitgeber Y möchte aufgrund von gesundheitlichen Bedenken gegenüber X, dass jener für ein bis zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheint und während dieser Zeit den Resturlaub des Vorjahres verbraucht.

1. Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber den Resturlaub des Arbeitnehmers während dieser Zeit abbaut? Wenn nicht, wie sollte X sich gegenüber dem Arbeitgeber verhalten?
2. Kann X vorab ein Schriftstück über den genauen Umfang und Rahmen der Maßnahme verlangen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Arbeitgeber Y möchte ....

*Mögen* mag ein AG viel - verlangen kann er es nicht, dass ihr oder du vierzehn Tage nicht erscheint und dazu euren Urlaub hernehmt. Die Hoheit über den Urlaub kann der AG nicht für sich beanspruchen. Wenn AG nicht will, dass ihr kommt, kann er euch von der Arbeit freistellen ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
02022020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von 02022020 am 02.02.2020 20:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.690 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.