Folgender fiktiver Fall:
Am Arbeitsplatz vom Werkstudent X gibt es eine Häufung von erkrankten Kollegen. Arbeitgeber Y möchte aufgrund von gesundheitlichen Bedenken gegenüber X, dass jener für ein bis zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheint und während dieser Zeit den Resturlaub des Vorjahres verbraucht.
1. Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber den Resturlaub des Arbeitnehmers während dieser Zeit abbaut? Wenn nicht, wie sollte X sich gegenüber dem Arbeitgeber verhalten?
2. Kann X vorab ein Schriftstück über den genauen Umfang und Rahmen der Maßnahme verlangen?
Befristete Freistellung und Resturlaub
2. Februar 2020
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Frage vom 2. Februar 2020 | 20:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Freistellung und Resturlaub
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#1
Antwort vom 2. Februar 2020 | 20:13
Von
Status: Weiser (17425 Beiträge, 6485x hilfreich)
/// Arbeitgeber Y möchte ....
*Mögen* mag ein AG viel - verlangen kann er es nicht, dass ihr oder du vierzehn Tage nicht erscheint und dazu euren Urlaub hernehmt. Die Hoheit über den Urlaub kann der AG nicht für sich beanspruchen. Wenn AG nicht will, dass ihr kommt, kann er euch von der Arbeit freistellen ...
#2
Antwort vom 2. Februar 2020 | 20:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
.
-- Editiert von 02022020 am 02.02.2020 20:28
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