Hallo zusammen,
meine Freundin hatte, als sie schwanger wurde, eine befristete Leitungsstelle in einem Kindergarten inne. Die Befristung beinhaltete, dass sie zum 01.01.23 wieder "nur" noch als Erzieherin arbeitet. Nun wurde sie im Oktober letzten Jahres Schwanger, und ist seitdem im Beschäftigungsverbot. Darf/durfte der Arbeitgeber sie trotzdem wieder herunterstufen oder ist das durch das Beschäftigungsverbot/(Mutterschutz?) nicht erlaubt?
Dazu kommt, dass sie vor der Übernahme der Leitungsposition 38std gearbeitet hat und dann auf 35std zwecks Leitung gewechselt ist. Trotz Befristung, bleibt sie nun bei 35std stehen.
Die Befristung wurde auch erst im November 2022 unterschrieben in einer "Nacht und Nebel Aktion", wo sie ganz dringend hinfahren musste nochmal zur Arbeit, um die Befristung zu unterschreiben, im Bewusstsein, dass sie schwanger ist. Eine Durchsprache/Aufklärung des Vertrags gab es nicht.
Vielen Dank und beste Grüße.
-- Editiert von User am 30. März 2023 21:05
Befristete Leitungsstelle Schwangerschaft
30. März 2023
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Frage vom 30. März 2023 | 20:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Leitungsstelle Schwangerschaft
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#1
Antwort vom 30. März 2023 | 23:26
Von
Status: Legende (18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
ZitatDie Befristung beinhaltete, dass sie zum 01.01.23 wieder "nur" noch als Erzieherin arbeitet. :
Sofern die Befristung rechtens ist: Die Schwangerschaft ändert nichts an ihrem befristeten Leitungsvertrag und auch nichts daran, dass sie danach wieder als Erzieherin arbeiten wird. Wenn aber wieder zurück in den alten Job, dann doch wohl zu den alten Bedingungen, also auch für 38 Wochenstunden - das scheint mir nicht einsichtig, dass das bei den 35 h/W bleiben soll.
ZitatDie Befristung wurde auch erst im November 2022 unterschrieben :
Den Teil verstehe ich nicht wirklich: es mutet seltsam an, dass oder wenn eine Leitung für gerade Mal knapp 2 Monate übertragen worden sein soll, da sie ja im Jan. schon wieder als Erzieherin arbeiten sollte.
Bleibt also nachzufragen, wann die Leitung tatsächlich für wie lange übertragen worden ist - oder auch, was es mit der 'Nacht- und Nebelaktion' genau auf sich hat.
M.E. müsste die entsprechende Vereinbarung vorher zustande gekommen sein - wenn die Befristung nachträglich vorgenommen worden ist und womöglich wegen der Schwangerschaft, könnte der AG ein dickes Problem bekommen, will mir scheinen, weil nachträgliche Befristung dann problematisch werden könnte, als auch weil damit dann Diskriminierung wegen der Schwangerschaft zu prüfen wäre.
Dass niemand mit ihr den Vertrag durchgesprochen hat, ist unerheblich
#2
Antwort vom 31. März 2023 | 05:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank erstmal für für Rückmeldung.
ZitatDen Teil verstehe ich nicht wirklich: es mutet seltsam an, dass oder wenn eine Leitung für gerade Mal knapp 2 Monate übertragen worden sein soll, da sie ja im Jan. schon wieder als Erzieherin arbeiten sollte. :
Hier habe ich mich schlecht ausgedrückt, sorry. Sie hat die Stelle seit Herbst/Winter 2021 ausgeübt, es gab dazu auch einen Vertrag, den sie aber nach Unterschrift nie erhalten hat (sie vermutet, dass dieser verloren gegangen ist). Deshalb wurde der Vertrag im November 2022 erneut aufgesetzt und "musste" unterschrieben werden.
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#3
Antwort vom 31. März 2023 | 07:20
Von
Status: Legende (18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
Zitatseit Herbst/Winter 2021 :
Und dieser Vertrag war auch von vornherein befristet?
#4
Antwort vom 31. März 2023 | 07:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd dieser Vertrag war auch von vornherein befristet? :
Das weiß sie leider nicht mehr. Kann auch leider nicht mehr nachvollzogen werden, da der Vertrag nicht mehr aufzufinden ist..
Die Absprache war, dass sie die Stelle so lange hat, bis die vorherige Leitung wieder da ist. Da diese aber erneut Schwanger geworden ist in der "Elternzeit", wäre das bis dato nicht eingetreten.
#5
Antwort vom 31. März 2023 | 08:04
Von
Status: Legende (18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
... dann kannst du den Teil der Angelegenheit getrost vergessen und die Anfrage schließen.
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