Befristete Verlängerung ohne weiteren Vertrag?

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
karlholger
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Verlängerung ohne weiteren Vertrag?

Hallo,

mein Arbeitsvertrag ist auf 12 Monate befristet.
Nun ist das Jahr fast um, ich soll auch weiter beschäftigt werden, aber mein Arbeitgeber ist nicht gewillt dies schriftlich zu vereinbaren.

Er beruft sich darauf das im Vertrag das folgende steht:

"Beide Parteien können die Befristungsdauer vor ihrem Ablauf einvernehmlich um max. 12 weitere Monate verlängern"

und weiter unten:

"Das Arbeitsverhältnis geht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, sofern die beiden Parteien vor Ablauf hierüber schriftliches Einvernehmen erzielt haben. Die schlichte Fortführung der Tätigkeit begründet kein unbefristetes Arbeitsverhältnis"

Ich bin nun der Meinung, da ich (zum ersten Zitat) keine Zustimmung gegeben habe, damit meiner Meinung nach kein Einvernehmen besteht, der Vertrag durchaus unbefristet werden sollte (zumindest wenn es mal vor Gericht geklärt werden muß)?

Ist das zweite Zitat ("Die schlichte Fortführung der Tätigkeit begründet kein unbefristetes Arbeitsverhältnis ") überhaupt wirksam?
Bisher bin ich davon aus gegangen das eine Weiterbeschäftigung durchaus einen unbefristeten Vertrag begründet?

Oder kann durch die Weiterbeschäftigung ein Einvernehmen begründet werden?

Mir geht es in der Frage vorwiegend darum, das ich die Befristung wenn nötig einmal anfechten kann, an einer weiteren Befristung bin ich nicht wirklich interessiert.

Vielen Dank

Holger

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was soll die "Weiterbeschäftigung" bei ihm denn ohne schriftliche Bestätigung werden.

Nimmst du einen Job an, ohne Vertrag, ist das ein unbefristeter Job. Dazu braucht es nichts schriftliches.

Uwe

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#2
 Von 
karlholger
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Weiterbeschäftigung beinhaltet den bisherigen Job.

Das es dann unbefristet wäre, der Meinung bin ich ja auch, aber im Vertrag steht halt noch dieser Satz:
"Die schlichte Fortführung der Tätigkeit begründet kein unbefristetes Arbeitsverhältnis "

Und hier bin ich nicht sicher ob das so gehen würde.

Wie sieht es mit dem zitierten Einvernehmen aus? Würde ich dem stillschweigend zustimmen, wenn ich weitermache ohne dem zu widersprechen?



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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn ich schreibe: "Das hauen auf meinen Kopf ist "kein hauen auf deinen Kopf" und jemand zuhaut.
Tut das dann weh.
Oder ist es eine Zustimmung wenn ich stehen bleibe.

Uwe

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#4
 Von 
karlholger
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

um sicher zu gehen frage ich ja, gibt es andere Meinungen?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17354 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Die schlichte Fortführung der Tätigkeit begründet kein unbefristetes Arbeitsverhältnis"
... die formulierung soll wohl das tzbefrg umgehen, zumal der satz davor ja korrekt wiedergibt, dass schrifterfordernis besteht.. ob dein AG damit durchkommt, entscheidet am ende vielleicht ein richter - ich kann es mir nicht vorstellen, dass das einzelvertraglich ausgeschlossen werden kann.

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das zweite Zitat ("Die schlichte Fortführung der Tätigkeit begründet kein unbefristetes Arbeitsverhältnis ") überhaupt wirksam? <hr size=1 noshade>


Sehe ich auch so, das diese Klausel unwirksam ist.
Da das TzBfG im §15 Abs.5 sagt:

"(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html


quote:<hr size=1 noshade>Ich bin nun der Meinung, da ich (zum ersten Zitat) keine Zustimmung gegeben habe, damit meiner Meinung nach kein Einvernehmen besteht, der Vertrag durchaus unbefristet werden sollte (zumindest wenn es mal vor Gericht geklärt werden muß)? <hr size=1 noshade>


Ob die Verlängerung hier ohne neue schriftliche Fixierung bereits im ersten befr. AV wirksam vereinbart werden kann ist sicherlich grenzwertig. Grundsätzlich zeigen Sie natürlich einvernehmen, wenn Sie nach den ersten 12 Monaten weiterarbeiten. Das Sie mit der weiteren Befristung nicht einverstanden sind, kann ich natürlich verstehen.
Es bleibt am Ende nur der Gang vor Arbeitsgericht und die Überprüfung der Wirksamkeit der ersten Klausel (einvernehmliche Verlängerung), sollte der AV nach den zweiten 12 Monaten nicht fortgesetzt werden.

Ich würde mir aber keine allzu grossen Hoffnungen machen, da gesetzlich eine sachgrundlose Befristung bis zu 2 Jahren möglich ist und auch max. 3 Verlängerungen zulässig sind. Sollte ein TV angewendet werden, dann kann es darin auch abweichende Regelungen geben (längere Befristung, mehr Verlängerungen).
Zu beachten wäre auch noch §14 Abs. 2a und Abs.3 TzBfG .

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ist wie immer einen Frage der Alternativen

1. Mach ich Theater wars das
2. Mach ich keins bekomme ich den Job mindestens eine Weile

Also, nehmen und weiter suchen :-)

Flieg ich, dann kann ich ja immer noch streiten.

Uwe

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Um meine Auführung mit dem Gang vors Arbeitsgericht zu präzisieren und da stimme ich Uwe zu, die mögliche Entfristungsklage sollte man sinnigerweise erst ganz zum Schluss anstrengen, wenn nicht verlängert wurde. Bis zu 3 Wochen nach Ende des befr. AV hat man dazu Zeit.

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#9
 Von 
karlholger
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich möchte auch jetzt nicht klagen, ich möchte nur sichergehen ob es hinterher Sinn machen würde etwas gegen die Befristung zu tun.

@1000kleinesachen: §14 Abs. 2a und Abs.3 TzBfG . trifft auf mich nicht zu, 52 bin ich noch lange nicht und das Unternehmen ist schon älter als 4 Jahre und hat auch weit mehr als 100 Beschäftigte.


Eine stillschweigendes Einverständnis kann aber durch die bloße Weiterarbeit nicht begründet werden?

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-- Editiert am 28.02.2011 17:29

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
ich möchte nur sichergehen ob es hinterher Sinn machen würde etwas gegen die Befristung zu tun.


Dazu sollten Sie dann einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen. Das ginge recht preiswert auch hier über Frag-einen-Anwalt. Wobei man da auch Glück braucht, einen kompetenten Antwortgeber zu finden. Manchmal ist die Qualität der Antworten leider errschreckend schlecht.

Eine Erstberatung beim Anwalt vor Ort kostet zw. 100 und 200 Euro. Den Preis kann man vorher aushandeln.

Wie dann ein Richter im Extremfall entscheidet, kann natürlich auch der Anwalt nicht voraus sagen.

quote:
Eine stillschweigendes Einverständnis kann aber durch die bloße Weiterarbeit nicht begründet werden?


Nach den 12Monaten oder nach den 2Jahren?

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#11
 Von 
karlholger
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

nach 12 Monaten meine ich, nach 24 Monaten werden sie sicher genauer vorgehen,

es betrifft auch nicht nur mich sondern ca. 20 Kollegen ebenso. Alle anderen nehmen es halt so hin und glauben was ihnen erzählt wird,
viele denken sogar da sie nix in der Hand haben jederzeit gehen können müßten.

für mich klingt es halt mehr danach uns für dumm zu verkaufen wollen.

-- Editiert am 28.02.2011 17:45

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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Klage doch, dann kannst allen anderen sagen was Sache ist. Die schlucken das trotzdem und du bist Kunde der ARGE.

Uwe

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#13
 Von 
karlholger
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

uwe es geht um eine klage nach den 24 monaten, nicht jetzt!!

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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

ARGE ist H4-Amt.

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

... und heißt seit dem 01.01.2011 Jobcenter.

Jeder Ihrer Kollegen, der davon betroffen ist, klagt bei Beendigung der Verlängerung auf Entfristung und wird fest eingestellt sein. Ein Arbeitgeber kann Gesetze nicht mit solchen Formulierungen, wie bei ihm wohl üblich, aushebeln. Einen Betriebsrat gibt es nicht?


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Nennen die sich jetzt alle Jobcenter? Wie dem auch sei:

"Presse Info 063/2010 vom 20.12.2010

Neuer Name, gewohnter Service – heute wird die Vereinbarung zwischen der Stadt Wilhelmshaven und der Agentur für Arbeit unterschrieben."

Das ist doch alles zum Lachen... solange man dort kein Kunde sein darf. Jobcenter - wer hat sich den tollen Begriff eigentlich einfallen lassen? Das ist wie mit den Kaufhäusern der ehemaligen DDR, da gab es auch nichts zu kaufen.


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#17
 Von 
karlholger
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@hamburgerin01: doch Betriebsrat gibt es, möchte ich aber noch/nicht bemühen.

Danke an alle die mir geholfen haben :)

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