Befristete Versetzung rechtens

2. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
noe1712
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Versetzung rechtens

Guten Abend,

ich habe eine Frage. Sorry dass der Beitrag länger wird, aber leider kann ich in 3 Sätzen das alles nicht zu Papier bringen.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 22 Jahren in einer Firma, habe eine psychische Erkrankung mit Schwerbehinderung und Gleichstellung, tätig im Vertieb. Ausserdem Betriebsratsersatzmitglied.
Vor 2,5 Jahren bin ich in den Vertrieb gewechselt. Da ich einen bestimmten Platz benötige, habe ich dies, als ein Umzug anstand bei dem Chef angesprochen, das Verhältnis zu ihm war von vornerein nicht gut. Junger Mann , 30 Jahre alt, will Karriere machen. Es gab Riesendiskussionen, dass ich das noch nie gesagt hätte usw. Das Ende vom Lied war, dass die ganze Abteilung Bescheid wusste und ich den Betriebsrat einschalten musste und Personalchef um berücksichtigt zu werden. SEit dem ist das Verhältnis zum chef schlecht und er unterlässt kein Gespräch, in dem er mir Vorwürfe macht, Unterstellunge, Vorhaltungen usw. DAs alles belastet mich sehr, ich habe schon Angst vor GEsprächen gehabt und da mich das psychisch so belastet, habe ich eine Art Mobbing Tagebuch angefangen, da das meines Erachtens in die Richtung ging. Ich war ständig krank, insgesamt dann 100 Tage, was mich sehr belastet hat. Auch das bekam ich natürlich vorgehalten. Dann kam wieder ein Umzug, wieder das gleiche Theater. Wieder der gleiche Kampf, am Ende sass ich alleine in eine Büro, in einer Art Lager, die anderen zogen um. DAs hat mich alles so mitgenommen, die ständigen Gespräche, wie oben beschrieben die Vorhaltungen usw. Als ich aus der Krankheit kam, hatte ich wieder ein Gespräch, genau das gleiche wieder. Ich solle mir mal GEdanken machen, wie es meinen KOllegen ginge usw. was mit mir ist war anscheinend egal.
Ich wusste mir dann nicht mehr zu helfen und bin zur Geschäftsleitung, vorher habe ich BR ins Boot geholt bezüglich der Mobbingliste ihn aufgefordert da tätig zu werden, da es mir nicht mehr gut ging, nur noch schlecht! Die Konsequenz daraufhin war, ich hatte ein gespräch mit dem Chef, da der Vorstand natürlich den Chef mit der Liste konfrontierte, der BR war dabei, obwohl er sonst über den BR schimpft. Er hat mir vorgeworfen, das sei Verleumnung usw. und es sei ein Vertrauensbruch und ich solle die Abteilung verlassen.
Mir wurde dann ein Job in der Posteingang vorgeschlagen mit gleichen Konditionen befristet bis 31.12.2020. Was danach ist, keine Ahnung. Weiss man nicht. Ich gehöre aber noch zum Vertrieb. Die ARbeit ist ganz ok, natürlich überhaupt nicht gleichwertig, darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass es mir nicht gut geht, ich das GEfühl habe ich bin Täter und nicht Opfer. Ich sitze da jetzt und der BR meinte, ich solle froh sein, dass sie mich nicht rausgeworfen haben oder sie hätten mir eine stelle gestrickt, die ich nicht schaffen könnte und sie mich dann rauswerfen. ich solle doch froh sein und zeigen, dass ich nicht nur krank bin und die Kollegen sehen, dass ich wieder öfter da bin. Ich fühle mich ziemlich verlassen vom BR und allen und bin überfragt, was ich machen soll und ob das alles so rechtens ist, denn am 31.12.2020 geht das Theater ja wieder los.
Wenn ich mich intern bewerbe ist meine Gehaltsstufe weg, sollte die Stelle eine niedrigere sein. und sollte ich in der Abteilung von jetzt bleiben, müsste man mal sehen, ob man zumindest erreicht, dass ich eine stufe niedriger behalten könnte, da die Stelle 2 Stufen niedriger ist. Mir gefällt das alles nicht.
Was meint Ihr?
Wie verhält man sich am besten? Danke für eine Meinungen, bei Fragen fragt einfach.
lg

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5 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von noe1712):
Es geht darum, dass es mir nicht gut geht, ich das GEfühl habe
Zitat (von noe1712):
Ich fühle mich ziemlich verlassen
Zitat (von noe1712):
Mir gefällt das alles nicht
Zitat (von noe1712):
Was meint Ihr?

Zuerst meine ich, daß da viel (zu viel) "Gefühl" in der Sache ist - aber im Arbeitsleben geht es nur um rechtliche Fragestellungen - für Gefühle gibt es andere, bessere Anlaufstellen (Stichwort Psychotherapie: Im Mittelpunkt steht die psychische Entwicklung des Menschen, die durch subjektive Erfahrungen, die gegebenenfalls mit dem eigenen Selbstbild oder mit Normen im Widerspruch stehen, beeinflusst wird, so dass es zu fehlenden Übereinstimmungen, so genannten Inkongruenzen, kommt. Diese Inkongruenzen können die "Selbstregulation" des Menschen in unterschiedlichem Ausmaß und in unterschiedlichen Funktionsbereichen beeinträchtigen. Meist können wir bestimmte Dinge, wie zB der übellaunige Chef oder der Arbeitsplatz im Posteingang nicht ändern - aber man kann die eigene Position dazu verändern!).


Zuerst einmal, wie groß ist die Firma und gibt es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja, sollte diese Ihre allererste Anlaufstelle sein. Für Außenstehende sind psychische Erkrankungen oft schwer zu verstehen und zu akzeptieren - man "sieht ja nichts" (manchmal leider!) und die Auswirkungen der Krankheit sind so vielfältig, daß man es Außenstehenden auch nicht immer erklären kann oder will.

Sie haben sich ja schon ordentlich durchgesetzt! Vielleicht können Sie mitteilen, welche Anforderungen Ihrerseits an Ihren Arbeitsplatz gestellt werden (mit Attest vom Arzt? Das ist teilweise recht wichtig, um die Erforderlichkeit von Ansprüchen zu belegen. "Nur auf Zuruf" tun sich viele Arbeitgeber ziemlich schwer).
Zitat (von noe1712):
Da ich einen bestimmten Platz benötige,
Wie sollte der also genau aussehen?

Zitat (von noe1712):
Mir wurde dann ein Job in der Posteingang vorgeschlagen mit gleichen Konditionen befristet bis 31.12.2020. Was danach ist, keine Ahnung. Weiss man nicht. Ich gehöre aber noch zum Vertrieb. Die ARbeit ist ganz ok, natürlich überhaupt nicht gleichwertig, darum geht es aber nicht.
Zuerst mal sind Sie ja "untergebracht" ;) . Die Arbeit ist okay und es scheint Ihnen dort ja soweit ganz gut zu gehen. Ab dem 1.1.2021 sind Sie erst einmal wieder in Ihrer vorherigen Position am vorherigen Arbeitsplatz zu beschäftigen. Vielleicht bietet man Ihnen ja auch eine Verlängerung der derzeitigen Abmachung oder versetzt Sie an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb - wer weiß das schon. Da müssen Sie entweder abwarten (es hindert Sie allerdings auch nichts, schon mal "vorzufühlen") oder sich eben im Betrieb intern bewerben.

Aber das hier:
Zitat (von noe1712):
Die ARbeit ist ganz ok, natürlich überhaupt nicht gleichwertig, darum geht es aber nicht.
machen Sie sich gleich wieder mit Ihrer inneren Haltung madig:
Zitat (von noe1712):
Es geht darum, dass es mir nicht gut geht, ich das GEfühl habe ich bin Täter und nicht Opfer. Ich sitze da jetzt und


Der BR hat nicht ganz Unrecht, wenn er sagt:
Zitat (von noe1712):
ich solle doch froh sein und zeigen, dass ich nicht nur krank bin und die Kollegen sehen, dass ich wieder öfter da bin.
Sie haben erst einmal eine Stelle, die Ihnen anscheinend etwas Ruhe gönnt (der Vertrieb ist für Belastungsschwächere Menschen definitiv der falsche Ort!). Ganz pragmatisch wurde ich auch erst mal hingehen, zu schauen, dass ich möglichst weitgehend gesunde (eben zB durch eine Therapie oder vielleicht auch eine Reha oder so) und ansonsten meine Arbeit tun. Wenn Sie sagen, dass die Arbeit quasi nicht gleichwertig ist, dann ist sie aber auf der anderen Seiten auch nicht so belastend. Sofern Sie nicht vollständig unterfordert sind, ist das eigentlich gar nicht mal die schlechteste Sache.


Zitat (von noe1712):
der BR meinte, ich solle froh sein, dass sie mich nicht rausgeworfen haben oder sie hätten mir eine stelle gestrickt, die ich nicht schaffen könnte und sie mich dann rauswerfen
das erste ist natürlich ziemlicher Unsinn. So einfach wirft man langjährige Mitarbeiter nicht raus und einen Schwerbehinderten schon dreimal nicht. Da muss also schon einiges mehr kommen Punkt ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um einen kleinen Betrieb sondern schon um einige für Oma von gewisser Größe handelt. Sie größer die Firma, umso schwieriger ist es für den Arbeitgeber den Nachweis darzulegen, dass ein Schwerbehinderter viel zu belastend für die Firma wäre. Also eine Kündigung sehe ich nicht. Natürlich ist es immer so eine Sache mit den einzelnen Positionen. Sie wären sicherlich nicht der erste Schwerbehinderte, den man auf einen Platz befördert hätte, der ihn im Nachhinein dann viel zu sehr überfordert hat. Und dagegen ist auch nicht so einfach anzukommen. Aber das will man ja offensichtlich nicht. Man hat Ihnen einen ruhigeren Ort gegeben, von daher scheint das auch soweit im grünen Bereich zu sein.


Zitat (von noe1712):
und bin überfragt, was ich machen soll und ob das alles so rechtens ist, denn am 31.12.2020 geht das Theater ja wieder los.
Erst mal abwarten und Tee trinken. "Rechtens" scheint es ja zu sein, man hat sich ja anscheinend auf die Stelle im Posteingang geeinigt? Oder wurden Sie gegen Ihren Willen dorthin abkommandiert? Wenn ja, wäre das alles wieder anders zu bewerten. Aber Sie merken, Ihre "Routinen" laufen schon wieder ordentlich im Hintergrund ;) .

Zitat (von noe1712):
Wenn ich mich intern bewerbe ist meine Gehaltsstufe weg, sollte die Stelle eine niedrigere sein. und sollte ich in der Abteilung von jetzt bleiben, müsste man mal sehen, ob man zumindest erreicht, dass ich eine stufe niedriger behalten könnte, da die Stelle 2 Stufen niedriger ist. Mir gefällt das alles nicht.
Wenn Sie sich intern bewerben, dann ist es natürlich erstmal Ihre Angelegenheit, auf welche Stellen Sie sich bewerben. Natürlich ist die Gehaltsstufe weg, wenn Sie sich auf eine niedriger bewertete Position bewerben. Da beißt die Maus auch keinen Faden ab, da gibt es keinen "Bestandsschutz".

Aber warum sollte man nicht erreichen, dass Sie für die derzeitige Arbeit nur eine Stufe niedriger bezahlt werden, das wäre der Kompromiss für beide. Das wäre z.b. ein Thema, das ich mit der Schwerbehindertenvertrauensperson und dem Betriebsrat durchsprechen würde und beide dahingehend in die Pflicht nehmen, dass dieses Ergebnis im Endeffekt auf jeden Fall für Sie herauskommt. Solange Sie aber quasi "abkommandiert" sind, würde ich eigentlich auch erwarten, dass das bisherige Gehalt weitergezahlt wird.

Ich würde nichts überstürzen, ihr vorheriger Job ist ihr "Rückfallnetz". Die Frage ist halt, wollen Sie den wieder und vor allen Dingen können Sie den auf Dauer ausfüllen...? Denn Geld ist nun wirklich nicht alles! Das ist etwas, das müssen Sie selbst wissen und entscheiden. Wenn Sie aber sagen, die derzeitige Stellung ist okay, es geht aber nur ums Geld, dann sollten Sie das mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat besprechen, die können da auf jeden Fall bei den Diskussionen behilflich sein. Vielleicht bleibt auch alles so, wie es ist - das weiß halt keiner :) .

Alles Gute Ihnen und viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Watt denn nu? Schwerbehindert oder gleichgestellt? Bei Gleichstellung ist der Schutz ja bedeutend schwächer.

Abgesehen davon, was haben wir? Einen psychisch Kranken, der sich auf seinem Arbeitsplatz nicht wohl fühlt, mit seinem Vorgesetzten nicht kann, offensichtlich mit den Kollegen auch nicht (mehr). Offensichtlich hatten BR und Arbeitgeber einvernehmlich die Vorstellung, dass man aktuell erst mal Ruhe in die Angelegenheit bringt, indem man ihn woanders einsetzt. Ist doch eine sehr entgegenkommende weise Entscheidung. Vielleicht (hoffentlich) beruhigen sich die Gemüter. Der Fragesteller sollte die Sache so sehen, die Chance nutzen. Sich vielleicht betriebsintern bewerben, wenn er nicht zurück will. Eines muss ihm allerdings klar sein: bei der Ausfallzeit wird sich jeder Abteilungsleiter sehr überlegen, ob er sich den Fragesteller an Bord holt. Ich würde also zunächst darauf achten, dass in diesem Jahr deutlich weniger Fehlzeiten zustande kommen.

Es wird in so Fällen immer vergessen, dass sich zwar um den einzelnen Mitarbeiter bemüht werden muss, allerdings genauso um die Kollegen. Denn jemand, der permanent fehlt, der stellt eine permanente Provokation dar, das ist nun mal so. Denn irgend jemand macht ja seine Arbeit mit, man kann bei den Fehlzeiten ja den Betroffenen nicht fest einplanen. Und - Behinderte haben keinen Freibrief für Kranktage in unbegrenzter Höhe. Die Worte des Betriebsrats waren doch sehr deutlich.

Welche Anforderungen wurden denn an den Arbeitsplatz gestellt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Hallo WW

Zitat (von wirdwerden):
Watt denn nu? Schwerbehindert oder gleichgestellt? Bei Gleichstellung ist der Schutz ja bedeutend schwächer.
Bei einer Gleichstellung ist man einem schwerbehinderten Mitarbeiter gleichgestellt. Man hat den umfänglichen Schutz des SGB IX, einzig der Zusatzurlaub entfällt.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
noe1712
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

genau so, ich habe 30 % bin aber gleichgestellt.
Klar ist da Gefühl im Spiel, es sind ja auch Gefühle missbraucht worden, ein Stück weit. Die Firma hat 250 Mitarbeiter. Eine Schwerbehinderung gibt es ja, das Problem ist das ist der Betriebsratsvorsitzende selbst.
Klar habe ich hier Ruhe, allerdings hat der BEtriebsrat es versäumt, das Problem auch mit dem Chef anzusprechen und ihm auch mal klar zu machen, das es so nicht geht. Das wurde nicht gemacht.
Es geht auch nicht um den Job jetzt, sondern darum, was ist nach dem 31.12.20202, geht dann das Theater wieder von vorne los, wenn es um das Gehalt geht? Eine Stufe niedriger ok, aber 2 nicht! Ich habe ja auch Verpflichtungen und wie gesagt, der Arbeitgeber will das so, nicht ich!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31975 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von noe1712):
bei Fragen fragt einfach.
Ja, gern.
Zitat (von noe1712):
Da ich einen bestimmten Platz benötige,
Meine Frage: Welchen Platz brauchst du? Hat das etwas mit deiner psych. Erkrankung zu tun?
Zitat (von noe1712):
Was danach ist, keine Ahnung. Weiss man nicht.
Meine Frage: Wie sollen wir das jetzt wissen?

Zitat (von noe1712):
Ich gehöre aber noch zum Vertrieb. Die ARbeit ist ganz ok,
Wenn du noch zum Bereich Vertrieb gehörst, wurdest du nicht versetzt, hast nur einen anderen Raum und eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommen.

Meine Empfehlung: Mach diese Arbeit gut und zuverlässig . Werde nach Möglichkeit nicht arbeitsunfähig. Kümmere dich möglichst nicht um scheinbar mobbende Mitarbeiter. Konzentriere dich auf deine Arbeit.

Mit GdB 30 ist man nicht schwerbehindert, kann aber gleichgestellt sein.
Du hast demzufolge eine Behinderung, hast den GdB 30 und bist einem Schwerbehinderten (in betrieblichen Belangen) gleichgestellt.

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