Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für den Zeitraum 01.09.09 - 31.01.10 abgeschlossen, in welchem die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart sind.
Auf Veranlassung des Arbeitgebers wurde der Vertrag nun bis zum 31.07.10 verlängert. Allerdings nur mit einer kurzen schriftlichen Bestätigung (Zweizeiler: "Hiermit verlängert sich ihr Arbeitsvertrag bis zum........") seitens des Arbeitgebers.
Sollte ich jetzt das Unternehmen aber doch zum 31.01.10 verlassen wollen, inwiefern bin ich dann überhaupt an diese Verlängerung gebunden? Ich habe diese ja nie unterschrieben.
Danke.
Befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig beenden
24. November 2009
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Frage vom 24. November 2009 | 21:06
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig beenden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. November 2009 | 21:25
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Spricht irgendetwas dagegen fristgerecht zu kündigen?
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
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