AG- mehr als 500 AN
Meine 3. Verlängerung steht an zum 1.1.2012
Heute bekam ich eine befristete Änderungsvereinbarung...gültig vom 01.12.2011- 31.12.2011
diese besagt Rückstufung - Degradierung- und weniger Gehalt.
Angeblich soll die 3. Verlängerung ab dem 01.01.2012 dann folgen.... haha! Oder?
Traue dem Braten nicht und habe es nicht unterzeichnet.
Frage: Müssen die mich bis 31.12.2011 dann noch weiter in meiner Position belassen oder knn ich gezwungen werden diese zu unterschreiben?
Was ist wenn ich erst am 02.12. wieder arbeiten gehe??? ;-)
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Befristeter AV, 3. Verlängerung..???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Niemand kann gezwungen werden eine VEREINBARUNG zu unterschreiben. Das widerspricht doch völlig dem Sinn des Wortes.
Was sagt der BR?
...jetzte wirds lustig...der BR Vorsitzende ist derjenige der die Vereinbarung aufgesetzt hat...ist gleichzeitig auf der Manager!!!
Alle anderen sind nur Dekoration!
Bin noch bis morgen krankgescheschrieben- Krankenquote 2 %-also nix auffälliges-
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Soweit ich weiß darf ein Vertrag höchsten zwei Mal verlängert werden, wenn sich inhaltlich nichts
ändert.
Die Änderung des Vertrages im Dezember würde zu einem gänzlich neuen Vertrag führen, der wiederum zwei Mal verlängert werde dürfte.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, zieh ihn bitte zu Rate.
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wie gesagt, das sind Marionetten...
Da der Grundvertrag inhaltlich keine Änderung hat ist das soweit okay ...aber ich habe einen Zusatz auf Fühhrungskraft bekommen....dummerweise steht dessen Verlängerung- auch mit seperater bestandenenr Probezeit- auch zur Verlängerung an...beides zum 01.01.2012...
also ist diese "Degradierung" für einen Monat ohne einen weiteren Folgevertrag ab dem 01.01.2012 nur eine Farce...mit negativen Folgen für mich...ich kann mich nicht als Führungskraft anderweitig bewerben....
...die eigentliche Verlängerung soll ich dann später erhalten...für mein Verständnis ein reines Machtspielchen...und de facto bin ich raus ab 31.12.2012
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... da wäre mal zu prüfen, ob der Manager überhaupt Mitglied des BR sein darf oder kann.
Was deine Hauptfrage angeht: Handelt es sich um eine Befristung mit oder ohne Sachgrund?
Ich vermute: ohne. Dann gilt §14 abs.2 TzBfG
: "(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig"
Gleichwohl hast du den Pferdefuß erkannt: Befristete Verträge haben für den AG u.a. auch den Vorteil, dass er die Beschäftigten willfährig halten soll.
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Vielen Dank...das hilft mir weiter.
Also werde ich dieses Teil nicht unterschreiben, mir auf Grundlage meiner jetzigen Position einen neuen Job suchen und meinen AG anhalten mir ein qualifiziertes Zeugnis zu erstellen aufgrund meiner erarbeiteten Position.
;-) ggf. die finanzielle Einbusse der Rückstufung mit dem AG teilen für den verbleibenden Monat...d.h. ich behalte meinen Titel bis Vertragsende teile aber den "Schmerz" mit meinem AG. Erhalte ein Zeugnis und gehe stolz aus der Nummer raus??!!!
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