Hallo,
Kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob eine ordentliche Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis möglich ist, wenn mir ein unbefristetes Jobangebot im öffentlichen Dienst vorliegt???
Meines Wissens gibt es im Normalfall keine Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Gibt es da abweichende Regelungen (siehe oben)?
Falls es diese Möglichkeit nicht gibt, könnte man ja rein theoretisch gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen - kann der Arbeitgeber dann Schadensersatzansprüche stellen??
Über eine Antwort von euch wäre ich echt dankbar.
Schönen Gruß, Jens
Befristeter AV - Kündigung des Arbeitnehmers möglich?
9. Januar 2006
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Frage vom 9. Januar 2006 | 19:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter AV - Kündigung des Arbeitnehmers möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 19:59
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo Jens,
Es gibt da keine abweichenden Regelungen, insofern keine Kündigungsmöglichkeit per Vertrag/Tarifvertrag vereinbart ist.
Zu möglichen Folgen bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit siehe einfach hier -> http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=53995
da hab ich das schon mal beantwortet.
MfG
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