Hallo,
eine Frage zum Arbeitsrecht:
Ein befristeter Vertrag als Verkaufshilfe endet auch fristgemäß. Der AG legt dem AN ein Schreiben vor, in dem z. B. steht:
1. dass der Vertrag endet (steht allerdings so ja auch im Arbeitsvertrag)
2. dass der AN sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden muss (AN war die ganze Zeit dort gemeldet)
3. dass alle Ansprüche gegen die Firma damit erloschen sind, außer den Schäden, die der AN evtl. zu verantworten hat (sind aber weder von der einen noch anderen Seite Ansprüche vorhanden)
Dieses soll unterschrieben werden, eine Ausführung für den AG, eine für den AN.
Ist das eine neue Regelung? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Ist man verpflichtet so etwas zu unterschreiben?
Danke,
Erbe1010
Befristeter Anstellungsvertrag - Austritt
15. Januar 2009
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Frage vom 15. Januar 2009 | 10:33
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Anstellungsvertrag - Austritt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2009 | 11:32
Von
Status: Praktikant (676 Beiträge, 199x hilfreich)
Ich würde ein solches Schreiben nicht unterschreiben und du bist dazu auch nicht verpflichtet. das hört sich nach einem Auflösungsvertrag an, der aber bei einem befristeten Vertrag gar nicht vonnöten ist.
Der Vertrag läuft aus und Punkt.
Besonders Punkt 3 stört mich, die dürften im Bedarfsfall noch Ansprüche an dich geltend machen, aber du nicht an die.
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