Hallo,
folgender beruflicher Werdegang:
-unbefristeter Arbeitsvertrag nach 4 Jahren aufgrund meiner Kündigung (wegen Umzug) beendet
-nach 12 Monaten Pause neuer Arbeitsvertrag bei gleicher Firma, diesmal auf 2 Jahre befristet mit Sachgrund Schwangerschaftsvertetung
-Verlängerung des Vertrages, erneut befristet, diesmal um 9 Monate, wieder Grund Schwangerschaftsvertetung
Im TzBfG steht ja: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Hat dieser Passus Auswirkungen auf meinen Arbeitsvertrag, da ja bereits einmal ein unbefristetes Arbeistverhältnis bestand?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Stefan
Befristeter Arbeistvertrag nach vorherigem Arbeitsverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
quote:
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig ...
Und was steht in diesem Satz 1 (nicht Ab satz 1!)?
<font color=red>'1Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.'</font>
Also hat das in deinem Fall keine Auswirkung auf den befristeten Vertrag.
MfG
Danke venotis. Bezieht sich mein Zitat denn nicht auf den Satz 1 § 14, da es ja genau darunter steht? Dieser Satz 1 führt ja die sachlichen Gründe für ein befrist. Arbeitsverhältnis auf.
Und im Satz 2 steht ja dann eben dieses " Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Sorry für die Nachfragerei, bin absoluter Laie auf diesem Gebiet.
Danke & Gruß
Stefan
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Dieser Satz 1 führt ja die sachlichen Gründe für ein befrist. Arbeitsverhältnis auf.
Nein, das ist der Ab satz 1, den du meinst. Satz und Absatz sind nicht das selbe.
Das von mir vorher Kopierte (in roter Schrift) ist der Satz 1, der in diesem Fall gemeint ist (genau genommen Absatz 2 Satz 1).
Klingt verwirrender als es eigentlich ist.
Alles klar, mehr oder weniger :-) Ich werd mich da nochmal einlesen müssen. Hast mir aber schon sehr weitergeholfen, vielen Dank dafür.
evtl. ohne neues Thema zu eröffnen:
bei mir war 2 Jahre kalendermäsig befristet,
mein Chef meinte, nach weiteren 6 Monaten
(Arbeitslos- gemeldet ) könne er mir einen
kalendermäsig befristeten Vertrag in Aussicht
stellen . Bis dahin hab ich aber die
in den 2 Jahren erworbene Eloquenz
(Call-Center outbound) verloren. Gibt es
Variante, wie mein Chef mich vor Ablauf der 6 Monate befristet einstellen könnte ??
Danke
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten