Befristeter Arbeitsvertag und Musterung

24. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ecki889
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertag und Musterung

Hallo,
haben heute meine Einladung zur Musterung bekommen (schöner tag für sowas)
Ich bin momentan noch bis 1.9.09 befristet beschäftigt, da ich meine Ausbildung ferig habe.
Ich würde nur ungern meine chance auf einen festen Arbeitspaltz dadurch gefärden.

Ich habe gehört das man in solchen fällen den Termin Verschieben kann. Wie mach ich das und wo muss ich hin schreiben, was schreibt man am besten?
Muss ich dann Trotzdem zum angegeben Termien erscheinen?

Hoffe ihr könnt mir helfen MfG

Peter

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, da fragst du mal besser in nem Forum für Wehrrecht. <a href="http://www.recht.de/phpbb/">Hier</a> findest du z.B. eins.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

wieso Sie wg. eines befristeten Arbeitsvertrages nicht zur Musterung können, leuchtet mir nicht ein. Das heißt ja noch nicht, daß Sie umgehend einberufen werden...

Gruß vom mümmel

-- Editiert von muemmel am 24.12.2008 20:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ecki889
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es geht nicht um die Musterung, und auch nicht das ich nicht in die Bundeswehr will.
Ich würde auch meinen Wehrdienst machen!
Es geht mir nur darum das ich mühevol meine Ausbildung vollendet habe um in dieser Firma zu bleiben und habe jetzt einen 1 Jahresvertrag bekommen mit der aussicht danach Fest eingestellt zu werden. ich möchte nur nicht meinen Arbeitsplatz gefärden und dafür vorsorgen.

Gruß Peter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Es gibt verschiedene Gründe, um von der Wehrpflicht zeitweise freigestellt oder gar ganz befreit zu werden. Und die wissen nun mal eher Leute, die sich mit Wehrrecht beschäftigen, als Leute, die sich mit Arbeitsrecht beschäftigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.361 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen