Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.10. und noch 20 Tage Resturlaub. Jetzt fragt mich mein AG wie es aussieht mit Verlängerung. Ich will aber in der Firma definitiv nicht bleiben. Jetzt sagt mein AG das ich meinen Urlaub nicht nehmen könnte, da er so schnell niemand neuen findet, er würde mir den Urlaub ausbezahlen. Kann/Darf er das machen? Ich könnte damit leben wenn es so wäre, aber wenn es einen Ausweg gäbe wäre ich über Tipps sehr dankbar.
alex
Befristeter Arbeitsvertrag, Resturlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wenn der Betriebliche Ablauf es nicht zuläßt, muß er dir den Urlaub nicht genehmigen. Er kann ihn Dir dann auch auszahlen.
Hast Du denn schon einen neuen Arbeitsplatz? Wenn Du danach nämlich arbeitslos wirst, kann es Dir passieren, daß Dir die Arbeitsagentur das Alg für 12 Wochen sperrt. Die fragen nämlich gerne beim AG nach, ob da nicht die Möglichkeit bestand Dich weiter zu beschäftigen. Und wenn der dann sagt, daß Du abgelehnt hast, kriegste die Sperre.
Also überleg dir das in dem Fall gut. Wenn Du schon einen neuen Job hast, ist natürlich alles paletti.
Gruß
avalon2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
Hallo zusammen,
bei mir siehts derzeit etwas anders aus, der AG hat mir bereits nahegelegt mich umzuschauen....
Der Resturlaub beträgt über 20 Tage und das heisst im Klartext das ich dann Ende März gehen könnte sofern nicht verlängert wird.
Hat der AG einen Anspruch darauf das ich den Urlaub auszahlen lasse ?(da ich ja in der Zeit intensiv etwas neues suchen kann)
Da stehen meines Erachtens nach auch betriebliche Gründe nicht mehr im Vordergrund da die Arbeit ja danach auch nicht mehr erbracht würde.
Kommentare wären nett ;-)
-- Editiert am 10.03.2009 16:01
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Ihr AG dürfte ernsthaft Probleme haben, den Urlaubsanspruch abzulehnen und statt dessen eine Auszahlung zu machen. Auszahlung ist das letzte Mittel im Urlaubsrecht, die Gewährung von Urlaub ist Sinn und Zweck des Gesetzes.
Ihr AG wußte, wie lang Ihr Vertrag läuft, er konnte sich darauf einstellen, dass Sie Urlaub nehmen werden. Beantragen Sie den Urlaub.
Siehe dazu:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
Danke für den aufschlussreichen Link liebe Hamburgerin^^
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