Hallo,
ich bräuchte Hilfe bei folgendem fiktiven Fall:
Eine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre, der Ende Jan. 2013 ausläuft. Nun ist sie schwanger, d.h. der Vertrag würde Ende Januar auslaufen, da der Arbeitgeber ihn wahrscheinlich nicht verlängern wird, wenn er von der Schwangerschaft weiß.
Sie arbeitet nicht mit irgendwelchen Chemikalien etc., könnte also Ihren Job auch während der Schwangerschaft weiterhin ausüben. Ende Januar zum Ende des Vertrages wäre sie im 5. Monat, was sie aber bis dahin "verheimlichen" könnte.
Wie sieht es nun rechtlich aus, wenn sie den Arbeitgeber 3 Monate vor Ablauf des Vertrages nach einem unbefristeten Vertrag fragt, er sie weiterhin beschäftigt, sie den Vertrag unterschreibt und ihm dann im Feb. 2013 nach Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis sagt, dass sie schwanger ist? Kann der Arbeitgeber, der ja dann nur nachrechnen braucht, dass sie zum Zeitpunkt, als der unbefristete Vertrag gemacht wurde, schon schwanger war, den Vertrag wieder kündigen oder annulieren? Bis wann muss ihm die Arbeitnehmerin gesagt haben, dass sie schwanger ist?
Vielen Dank! K.
-- Editiert Kolibri2012 am 27.08.2012 15:21
Befristeter Arbeitsvertrag, Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2001/04/23/schwangerschaft-als-einstellungshindernis.php
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Hallo,
auch wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, musst Du den AG kurzfristig über die Schwangerschaft informieren. Denn ohne die Anzeige beim Arbeitgeber greifen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht. Siehe Link:
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/5.html
Welchen Kündigungsschutz Du hast usw. siehe diesen Link:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mutterschutz.html
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@Kolibri2012,
nach dem Mutterschutzgesetz soll eine Mutter dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitteilen, da steht nirgendwo, dass sie es tun muß. Und da stehen auch keine Fristen.
Dass Sie bei Abschluss des unbefristeten Vertrags schon schwanger waren, ist mit Sicherheit kein Grund, den Vertrag zu annulieren.
Und während der Schwangerschaft können Sie ja nicht gekündigt werden.
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@ hamburgerin01
Der Vertrag ist befristet und sie war bei Abschluss des Vertrages nicht Schwanger. Mitteilung ist gem. § 5 MuSchG
.
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-- Editiert kkiser am 27.08.2012 16:02
@ kkiser:
Hamburgerin01 meint nicht den ersten Vertrag, der befristet war und bei dessen Abschluß die Frau nicht schwanger war, sondern den 2. Vertrag, quasi die Übernahme der Frau von einem befristeten in einen unbefristeten Vertrag. Dabei wäre sie ja schon schwanger gewesen, hätte das aber nicht mitgeteilt.
-- Editiert Kolibri2012 am 27.08.2012 16:31
Wenn ein befristeter Vertrag bis Ende Januar 2013 läuft (siehe Posting); jemand im August 2012 Schwanger wird (sihe Posting); DANN GIBT ES KEINEN UNBEFRISTETEN 2. VERTRAG; sondern man ist während der BEFRISTUNG Schwanger geworden.
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@ kkiser: (Entschuldigung, ich hatte das Philosoph für den Namen gehalten)
Ja, die Frau ist während der Befristung schwanger geworden, weiß aber, dass sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird, also ein 2. Vertrag zustande kommt, wenn der AG nichts von ihrer Schwangerschaft weiß. Nun geht es darum, ob sie das dem AG vor Unterschrift des unbefristeten Vertrages sagen muss oder nicht bzw. welche rechtlichen Mittel er hat, wenn sie es ihm erst danach sagt.
-- Editiert Kolibri2012 am 27.08.2012 16:30
Wann unterschreibt Sie denn den neuen Vertrag?
Sonst siehe meine Links von vorhin. Im Notfall würde ich auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, denn es ist ja nicht mehr lange bis November.
Im wievielten Monat ist die Frau jetzt? Wenn Ende Januar erst der 5. wäre, dann wäre ja Ende September erst 2.?
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-- Editiert kkiser am 27.08.2012 16:37
Irgendwann zw. Ende Oktober und Ende Januar, wahrscheinlich aber Ende Oktober oder Anfang November.
@Kolibri2012
quote:
Nun geht es darum, ob sie das dem AG vor Unterschrift des unbefristeten Vertrages sagen muss oder nicht bzw. welche rechtlichen Mittel er hat, wenn sie es ihm erst danach sagt.
Nein muss sie nicht und der AG hätte keine handhabe, der neue unbefristete AV wäre durch den AG nicht mehr kündbar. Ob man den unbefr. AV einfach so bekommt, würde ich allerdings ebenfalls mit einem Fragezeichen versehen.
Ob der unbefristete nicht anfechtbar wäre bezweifle ich, denn § 5 MuSchG
sagt, dass der AG über die Schwangerschaft nach Kenntnis informiert werden soll:
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/5.html
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@kkiser
Hör doch mal bitte mal auf, Du verrennst Dich gerade. Die schwangere AN muss mitnichten den AG informieren, wenn sie derzeit nicht möchte und auch sonst kein Grund besteht. Das hat hamburgerin01 vollkommen richtig erklärt.
quote:
Ob der unbefristete nicht anfechtbar wäre bezweifle ich,
Was soll denn der AG machen? Soll er dem Arbeitsgericht erklären, einer schwangeren AN hätte er niemals einen unbefristeten AV gegeben?
@ 1000kleinesachen
Es hat nichts mit Verrennen zu tun. Der § 5 MuSchG
wird von jedem Arbeitsrichter (sofern es zu einem Prozess kommt) unterschiedlich ausgelegt.
Aber Tatsache ist auch, dass eine Schwangerschaft gemeldet werden soll. Das ist natürlich nicht aufgrund eines einfachen Schwangerschatstestes aus der Apothekte nötig (der kann auch vollkommen verkehrt sein), aber wenn ein Arzt die Schwangerschaft bestätigt, dann sollte man dies schon tun.
Die Spekulation, ich kann einen befristeten in einen unbefristeten umwandeln, kann hier gefährlich sein, wenn es ein Unternehmen auf den Beweis anlegt. Und dieser ist auch für eine Schwangere schwierig, wenn sie Ende August weiß dass sie Schwanger ist und Ende oder Anfang Oktober noch behauptet nichts zu wissen, aber bereits im 3. oder 4. Monat ist.
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quote:<hr size=1 noshade>Es hat nichts mit Verrennen zu tun. Der § 5 MuSchG wird von jedem Arbeitsrichter (sofern es zu einem Prozess kommt) unterschiedlich ausgelegt. <hr size=1 noshade>
Eine Mitteilungspflicht über das Bestehen einer Schwangerschaft ergibt sich nicht aus dem Mutterschutzgesetz.
Was gibt es da noch auszulegen:
BAG, AZ 2 AZR 227/92 , Urteil vom 15.10.92
LEITSATZ "Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin enthält in der Regel eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des § 611 a BGB , gleichgültig ob sich nur Frauen oder auch Männer um den Arbeitsplatz bewerben (Aufgabe von BAG, BAGE 51,167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB im Anschluß an EuGH, EuGHE 1990,3941 = AP Nr. 23 zu Art. 119 EWG-Vertrag)."
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/1698
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@kkiser
quote:
Die Spekulation, ich kann einen befristeten in einen unbefristeten umwandeln, kann hier gefährlich sein, wenn es ein Unternehmen auf den Beweis anlegt. Und dieser ist auch für eine Schwangere schwierig, wenn sie Ende August weiß dass sie Schwanger ist und Ende oder Anfang Oktober noch behauptet nichts zu wissen, aber bereits im 3. oder 4. Monat ist.
Was willst Du uns damit sagen? Ich erkenne darin keinen Sinn.
Zitat:Aber Tatsache ist auch, dass eine Schwangerschaft gemeldet werden soll.
Das ist einer der berühmten "soll"-Paragraphen, welcher keine Sanktion festlegt, wenn dem "Sollen" nicht nachgekommen wird. Ein solcher Paragraph ist dann im Falle des Nichtbefolgens wirkungslos.
In dem Paragraphen geht es hauptsächlich um den Schutz des Ungeborenen und der werdenden Mutter, nicht des AGs. Ein AG kann aus diesem keine Rechte ableiten.
Würde man diesen Paragraphen so auslegen, wie Sie es wollen, wäre er verfassungswidrig.
quote:<hr size=1 noshade>Es hat nichts mit Verrennen zu tun. Der § 5 MuSchG wird von jedem Arbeitsrichter (sofern es zu einem Prozess kommt) unterschiedlich ausgelegt. <hr size=1 noshade>
Das mag vielleicht sein, Richter sind halt auch nur Menschen, eine Entscheidung ist nie 100%ig vorhersehbar. Die gilt besonders im Arbeitsrecht, da hier die "gütige" Einigung angestrebt werden soll, was bei zerrütteten Arbeitsverhältnissen öfter mal zu seltsamen Entscheidungen führt.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 28.08.2012 08:09
http://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/recht-und-steuern/rechtsthemen/arbeits-und-sozialversicherungsrecht/mutterschutz-und-elternzeit/
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Welchen Teil des verlinkten Artikels hältst Du für besonders Bemerkesnwert? Ich kann da nichts erkennen, was den bisherigen Auaführungen widerspricht.
Andere Frage: bist Du der Meinung, der AG wird eine Schwangerschaft bei der Verlängerung oder Umwandlung des befr. AV berücksichtigen und wenn ja, in welcher Art?
Ich halte Folgendes für wichtig, da wir nicht wissen welche Position die Dame bekleidet und ob eine arbeitsvertragliche Treuepflicht verletzt werden könnte:
Eine Mitteilungspflicht kann sich jedoch aus ihrer allgemeinen arbeitsvertraglichen Treuepflicht ergeben, wenn ein erhebliches berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer Mitteilung besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig Dispositionen treffen muss (z.B. Arbeitnehmerin in Führungsposition, die eine längere Einarbeitung ihrer Vertretung erfordert). Im Einzelfall können sich aus einer schuldhaft verspäteten Mitteilung oder ihrer völligen Unterlassung Schadensersatzansprüche ergeben.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schwangerschaft-und-neuer-Job-__f87197.html
Derzeit scheint sie ja erst im 1. Monat zu sein, melden würde ich es, wenn sie den Mutterpass in der Hand hat. Und in den ersten drei Monaten kann ja auch noch einiges passieren. Es fragt sich auch, ob sie z. B. Erbrechen oder so bekommt und das anderen auffällt. Und ab dem Ende 4. oder 5. Monat ist die Schwangerschaft wahrscheinlich sichtbar.
Der AG hat bislang ja nur gesagt, dass er sie übernehmen will. Ein Zeitpunkt zur Unterschrift hat die TE mit wahrscheinlich November angegeben. Aber sie weiss es nicht.
Dass der AG den Vertrag bei Schwangerschaft auslaufen lassen kann ist klar, man kann höchstens prüfen, ob die Befristung überhaupt rechtens war. Siehe Link:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/blog-news/mutterschutz-das-geschieht-bei-einer-befristung/
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Vielen Dank für die ganzen Ausführungen und Links zum Thema, ich werde mir jetzt mal alles durchlesen.
Und zu der noch offenen Frage:
Die Frau bekleidet keine Führungsposition o.ä., in die man lange eingelernt werden müsste.
@kkiser:
"Dass der AG den Vertrag bei Schwangerschaft auslaufen lassen kann ist klar, man kann höchstens prüfen, ob die Befristung überhaupt rechtens war."
Alternativ kann die Schwangere wie geplant die Schwangerschaft mitteilen, wenn der unbefristete Vertrag unterschrieben ist.
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@ hamburgerin01
""Dass der AG den Vertrag bei Schwangerschaft auslaufen lassen kann ist klar, man kann höchstens prüfen, ob die Befristung überhaupt rechtens war."
Alternativ kann die Schwangere wie geplant die Schwangerschaft mitteilen, wenn der unbefristete Vertrag unterschrieben ist."
Wenn sie ihn halt zur Unterschrift bekommt bevor es sichtbar wird oder jemand etwas merkt (zum Beispiel häufiges Erbrechen).
Mit Erhalt des Mutterpasses ist eine Schwangerschaft amtlich. Nach 12 Wochen ist das Risiko einer Fehlgeburt geringer. Und dann wird es normalerweise auch langsam sichtbar.
Ich würde es nach mehr als 12 Wochen Schwangerschaft melden.
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