Befristeter Arbeitsvertrag, Verlängerung

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
weiß_nicht_weiter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag, Verlängerung

Hallo zusammen,

folgende Situation:
mein Arbeitsvertrag war bis 31.12 .2017 mit Sachgrund befristet. Mündlich wurde mir Mitte Dezember zugesagt, dass der Vertrag (erstmal) für 1 Jahr verlängert. Schriftlich habe ich bisher nichts bekommen. Nun ist es so, dass ich seit 02.01.2018 Urlaub habe und mein nächster Arbeitstag der 08.01.2018 ist. Bei dem Urlaub handelt es sich um Urlaubsanspruch aus 2017. Mir wurde schriftlich genehmigt, meinen Urlaub aus 2017 vom 02.01. bis 05.01.2018 zu nehmen (was ja nicht möglich wäre, wenn ich in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen würde).
Nun meine Frage: ich habe gelesen, dass befristete Arbeitsverträge nur vor Ablauf verlängert werden können. Wenn dies nicht geschiet und man weiter arbeitet, wird das Arbeitsverhältnis stillschweigend zu einem unbefristeten. Ist dies in meinem Fall auch so? Was sollte ich tun, wenn ich an oder nach meinem ersten Arbeitstag in 2018 einen für ein weiteres Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekomme?
Über Eure Antworten und Meinungen bin ich sehr dankbar!
LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Im Prinzip siehst du die Situation richtig. Wenn du weiter arbeitest und wenn die Entscheidungsträger in der Firma davon wissen. hast du jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von weiß_nicht_weiter):
ich habe gelesen, dass befristete Arbeitsverträge nur vor Ablauf verlängert werden können


Das gilt nur für reine Zeitbefristungen, also nicht für Sachgrundbefristungen.

Ansonsten muss eine Sachgrundbefristung nur vor dem Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Zitat (von weiß_nicht_weiter):
Was sollte ich tun, wenn ich an oder nach meinem ersten Arbeitstag in 2018 einen für ein weiteres Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekomme?


Wenn Sie nicht sofort nach Hause geschickt werden wollen, sollten Sie unterschreiben. Denn gearbeitet haben Sie dieses Jahr scheinbar noch nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie am 1.1. auch nicht gearbeitet haben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weiß_nicht_weiter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte heute meinen ersten Arbeitstag in 2018. Ich habe keinen Vertrag bekommen. Mein Arbeitsvertrag, der mit Sachgrund bis zum 31.12.2017 befristet war, wurde bisher nicht schriftlich verlängert. Meine Chefin war da und hat mich nicht nach Hause geschickt. Vielmehr hat sie mir Arbeitsaufträge für die kommenden Wochen gegeben. Ich arbeite als derzeit ohne schriftlichen Vertrag weiter.

Zitat (von Eidechse):
Das gilt nur für reine Zeitbefristungen, also nicht für Sachgrundbefristungen.

Ansonsten muss eine Sachgrundbefristung nur vor dem Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.


Was bedeutet dies nun für mich? Besteht nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?

Bitte entschuldigt, wenn ich nochmal nachfrage. Es ist für einen Laien echt kompliziert und ich möchte natürlich nichts falsch machen, wenn ich in den nächsten Tagen die Vertragsverlängerung, die wieder auf 1 Jahr befristet sein wird, bekomme.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Grundsätzlich würde ich mich um die "Entfristung" kümmern, wenn sie greift - also zum ENDE des Arbeitsverhältnisses. Jetzt würde ich lediglich intern dokumentieren, wann ich gearbeitet habe, wer da war, wann ein Vertrag vorgelegt wurde und den auch nicht unbedingt rückwirkend unterschreiben.

Wenn Du nämlich JETZT ein Fass aufmachst, sucht die Chefin ja nur nach einem Grund, Dich wieder loszuwerden.

1x Hilfreiche Antwort

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