Befristeter Arbeitsvertrag, ohne Sachgrund, 5 Jahre, 1xjährlich verlängert.

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chelsea0505
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag, ohne Sachgrund, 5 Jahre, 1xjährlich verlängert.

Hallo, mich interessiert zu meinem Fall einfach mal Eure Meinung. :)
Bin w, 62 Jahre alt, Bürokauffrau und arbeite seit 5 Jahren gem. eines befristeten Arbeitsvertrages als Vertriebsassistentin. Der Vertrag läuft zum 31.05.20 aus. Soweit so (nicht) gut, ich hatte die Befristung leider völlig verdrängt. Ich frage mich zur Zeit, ob es irgendeine rechtliche Möglichkeit gibt, den Vertrag doch nochmal wenigstens um 1 Jahr zu verlängern.
1. Gab es vor 3 Jahren mal eine in der Verlängerung erwähnte Gehaltserhöhung, 2. wurde mein Arbeitsplatz letztes Jahr auf meinen Wunsch in einen Homeoffice-Arbeitsvertrag umgewandelt, wurde auch schriftlich fixiert. Das bedeutet doch aber nun nach meinem Verständnis, dass der Ursprungs-Arbeitsvertrag so gar keine Gültigkeit mehr hat und ab dem entsprechenden Datum vll. sogar unbefristet ist oder zumindest von neuem wieder anläuft.
Kann mir hier jemand was dazu sagen, ansonsten müsste ich tatsächlich über meine Rechtsschutzversicherung gehen u. mich dort erkundigen.
Dankeschön.
Regina

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

War der Vertrag mit oder ohne Sachgrund befristet?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Also hier gibt es verschiedene Faktoren, welche zu beachten sind:

Wurde der befristete Vertrag mit oder ohne Sachgrund geschlossen?
Wurde immer jährlich verlängert? Oder sind in diesem Vertrag längere Laufzeiten geregelt?
Aufgrund Deines Alter ist auch relevant, ob Du arbeitslos warst unmittelbar vor diesem Vertrag, wenn ja länger als 4 Monate?
Oder hast Du an einer Beschäftigungsmaßnahme der Arge teilgenommen vor Antriff der Stelle?


Solltest Du alle diese Fragen mit Nein beantworten, spricht vieles dafür, dass die Befristung hier keine Gültigkeit mehr hat, sprich du dort unbefristet beschäftigt bist.

Der Gesetzgeber hat hier relativ hohe Anforderungen an Befristungen gestellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Der Überschrift nach erfolgten die Befristungen ohne Sachgrund. Wenn das so stimmt, hast du inzwischen längst einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da Befristungen ohne Sachgrund in der Regel längstens zwei Jahre möglich sind, bei push up Unternehmen allenfalls vier Jahre. Wenn man dir Ende Mai den Abschied geben wollte, hast du genau drei Wochen Zeit auf Entfristung zu klagen.

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#4
 Von 
Chelsea0505
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal.
Der Vertrag war von Anfang an ohne Sachgrund befristet gem. § 14 Abs 3 TzBfG wg. meines Alters, da ich "das 52. Lebensjahr vollendet" hatte etc, konnte das Arbeitsverhältnis im Voraus auf 5 Jahre befristet werden u. wurde auch jährlich verlängert. Die 5 Jahre sind nach Auffassung des Anwalts meines Arbeitgebers am 31.05. abgelaufen. Bisschen grotesk ist dabei, dass Chef u. weitere Kollegen mich "sehr gerne" weiter beschäftigen würden u. sich angeblich alle den Kopf zerbrechen, wie man das rechtlich hinbekommen kann, ich weiß nicht mehr was ich denken soll.
Auf Entfristung zu klagen, müsste ich, soviel ich weiß, erst mal aus eigener Tasche finanzieren, was meint Ihr dazu?

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#5
 Von 
Chelsea0505
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
War der Vertrag mit oder ohne Sachgrund befristet?
Er war ohne Sachgrund.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chelsea0505
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Also hier gibt es verschiedene Faktoren, welche zu beachten sind:

Wurde der befristete Vertrag mit oder ohne Sachgrund geschlossen?
Ohne Sachgrund.

Wurde immer jährlich verlängert?
Ja, immer. Oder sind in diesem Vertrag längere Laufzeiten geregelt?

Aufgrund Deines Alter ist auch relevant, ob Du arbeitslos warst unmittelbar vor diesem Vertrag, wenn ja länger als 4 Monate?
Das waren ca. 7 Monate.

Oder hast Du an einer Beschäftigungsmaßnahme der Arge teilgenommen vor Antriff der Stelle?
Das nicht, aber ich/der ARbeitgeber hatte einen Wiedereingliederungszuschuss bekommen wg. meines Alters.

Solltest Du alle diese Fragen mit Nein beantworten, spricht vieles dafür, dass die Befristung hier keine Gültigkeit mehr hat, sprich du dort unbefristet beschäftigt bist.

Der Gesetzgeber hat hier relativ hohe Anforderungen an Befristungen gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

der Absatz 3 als Befristungsgrund ist mir bisher noch nicht untergekommen gewesen, insofern hat eine Befristung von 5 Jahren im Grundsatz schon Bestand. Da bei dir diese fünf Jahre immerzu in Jahres Schnipseln verlängert worden sind, könnte in der Tat in den verlängerungs Umständen ein Entfristungsgrund gegeben sein. Verlängerung wird nämlich unbedingt voraus, dass es im Vertragsverhältnis keine Veränderung gibt. Du schreibst allerdings davon, dass vor drei Jahren mit der Verlängerung eine Gehaltserhöhung einhergegangen sei. Das könnte so eine Veränderung sein, die zu einer Entfristung des Vertrages führt Punkt allerdings wirst du das gerichtlich überprüfen lassen müssen, wenn der Arbeitgeber dich nun zum Ende des Monats nicht weiter beschäftigen will. Eine Entfristungsklage kannst du ohne weiteres beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und es kostet dich nicht einmal etwas.

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#8
 Von 
Chelsea0505
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Ich werde jetzt definitiv meine Rechtsschutzversicherung einschalten. So wie diese Geschichte aussieht, ist der Anwalt meines Arbeitgebers mit seiner Meinung auf dem Holzweg. Was mir übrigens leid tut.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Der Anwalt des Arbeitgebers ist Auftragnehmer und tut, was er für den Arbeitgeber erledigen soll. Von einem Irrtum würde ich dann nicht unbedingt ausgehen. Er wird es so sein, dass er sich eine vorteilhafte Basis verschaffen will. Du bist sicherlich gut beraten, wenn du dich auf deine eigenen Interessen besinnst. Dein Interesse, so habe ich verstanden, ist doch, mindestens noch ein Jahr beschäftigt zu werden. Ich vermute dass das mit einem möglichen Renteneintrittsalter zu tun haben könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chelsea0505
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Du vermutest richtig, ich strebe eine Frühverrentung an, was die ganze Angelegenheit nicht leichter macht. Habe jetzt von der Versicherung einen Mediator zur Verfügung gestellt bekommen, bin halt selbst grad ziemlich durch den Wind. Danke für deine Tipps.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wie es aussieht, hast du zwei Optionen:
a) Feststellung einer zu Unrecht befristeten Verlängerung ("1. Gab es vor 3 Jahren mal eine in der Verlängerung erwähnte Gehaltserhöhung") - könnte definitiv aussichtsreich sein.
b) - noch nicht erwähnt - Ein befristeter AV mit Sachgrund im Anschluss an den jetzt ohne Sachgrund befristeten, was freilich die Mitwirkung und Bereitwilligkeit des AG voraussetzt. In deinem Fall käme infrage TzBfrG § 14 Abs. 1, Ziffer 6, genauer Befristung auf eigenen Wunsch, also deine Verrentungsabsicht.
Es ist noch nicht aller Tage Abend! Halt also die Ohren steif!

Zitat:
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7. ...
8. ...

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