Befristeter Arbeitsvertrag 3. Mal verlängern?

1. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag 3. Mal verlängern?

Hallo Liebe User,

ich bräucht da mal ne Auskunft.
Mein Mann arbeitet seit 2 Jahren in einem kleinen Unternehmen (8 MA´s). Er hat jeweils 2 mal einen befristeten Vertrag auf 1 Jahr bekommen, der jetzt im Herbst 2012 ausläuft. Die 2 Verträge waren aufeinanderfolgend und soweit ich es erkennen kann, waren sie gleich (nur mit anderem Befristungsdatum). Sein Chef hat ihm durch die Blume angekündigt ihn ein weiteres Jahr befristet einzusetzen. Zu gleichen Bedingungen.
Darf er das oder muss er ihn fest übernehmen, wenn er ihn behalten will?
Was passiert wenn er nur die Befristung angeboten bekommt? Ist sie dann rechtswidrig und mein Mann würde ohne Vertrag dastehen, also Arbeitslos.
Was passiert wenn er den 1. Neuen Arbeitstag nach der Befristung normal weiter arbeiten würde?
Meinem Mann gefällt es in dem Job und Arbeit is auch genug da. Aber irgendwer hat seinem Chef die Flausen in den Kopf gesetzt er würde so besser fahren. Es wurden alle neuen MA´s auf der Basis eingestellt.


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"*** I wois nix, und davon viel*****Wer Rechtschreibfehler findet, darf Sie gern behalten*****"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Darf er das oder muss er ihn fest übernehmen, wenn er ihn behalten will?


In einem Kleinbetrieb ohne Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist es eher schwachsinnig befristete Verträge abzuschliessen. Der AG kann doch ohne Probleme jederzeit fristgerecht kündigen.


Der AN sollte den befr. Vertrag unterschreiben, wenn die Arbeit an sich o.k. ist. Selbst wenn die erneute Befristung rechtlich nicht zulässig wäre, hat man in einem Kleinbetrieb gar keine Chance dagegen etwas zu unternehmen.

quote:
Was passiert wenn er den 1. Neuen Arbeitstag nach der Befristung normal weiter arbeiten würde?


Das kann in grösseren Betrieben funktionieren, hier bringt es selbst kurzfristig nichts.


Interessant wäre zu wissen, ob in dem befr. AV Kündigungsmöglichkeiten vereinbart sind.

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#2
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

Das heißt also, da das Kündigungsschutzgesetzt nicht greift kann der AG machen was er will und mein Mann unterschreiben oder eben einen anderen Job suchen. Das das so gesehen etwas schwachsinnig ist, was der AG macht, leuchtet mir ein. Nur das es vielleicht moralisch und motivationstechnisch besser wäre einen "unbefristeten" AV auszustellen, kommt da keinem in dem Sinn (auch wenn das Kündigungsschutzgesetzt nicht greift).

Ob im befristen Arbeitsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit vorhanden ist, muß ich mal nachschauen. Was wäre wenn?


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"*** I wois nix, und davon viel*****Wer Rechtschreibfehler findet, darf Sie gern behalten*****"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ob im befristen Arbeitsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit vorhanden ist, muß ich mal nachschauen. Was wäre wenn?



Interessanter wäre, wenn nicht. Dann hätte der AN im Prinzip indirekt immer für ein Jahr Kündigungsschutz.

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#4
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


selbst wenn eine Befristung unwirksam wäre, weil sie z.B, sachgrundlos nicht mehr erfolgen dürfte, wäre dies praktisch gesehen für deinen Mann egal, der Vertrag wäre dann dadurch zwar unbefristet, was man gerichtlich feststellen lassen könnte

bloß bringt das deinem Mann eher weniger in einem Kleinbetrieb, wie 1000 kleine sachen schon ausführte

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#5
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Wenn die Befristung einen Sachgrund hat, kann auch mehr als zweimal verlängert werden. Dann bist du nach Jahren theoretisch immer noch befristet. Würde in einem Kleinbetrieb vorsichtig sein, sonst ist schnell Schluss, es gibt nur 4 Wochen Kündigungszeit.

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"Recht kann gebogen und verdreht werden !"

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