Befristeter Arbeitsvertrag /Arbeitslosengeldanspruch b. Ablehnung weiterer Befristung

14. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
VersicherungskauffrauM
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag /Arbeitslosengeldanspruch b. Ablehnung weiterer Befristung

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen!
Ich habe seit April letzten Jahres einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser endet am 31.03.07. Jetzt ist mein Chef auf mich zugekommen und hat mir mündlich eine Weiterbeschäftigung angeboten - wieder für ein Jahr befristet. Begründung: nur 85% Zufriedenheit. Ich arbeite schon seit Monaten länger als die im Vertrag vereinbarte Zeit, bekomme die Überstunden aber nicht bezahlt. Die Bedingungen für den neuen Arbeitsvertrag sind für mich schwer zu akzeptieren: Kleiderordnung, Zielvorgaben, Stundenerhöhung im Vertrag... Ich bin ordnungsgemäß beim Arbeitsamt arbeitssuchend ab 01.04.2007 gemeldet. Nun meine Frage: Wenn ich den neuen befristeten Arbeitsvertrag ablehne, habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Fragt das Arbeitsamt den Arbeitgeber nach den Gründen der Nicht - Weiterbeschäftigung?
Vielen Dank schon mal im Voraus...




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

... noch hast du die verlängerung nicht sicher, insoweit besteht kein handlungsbedarf. gleichwohl: wenn es damit ernst wird, wirst du gute gründe haben müssen, die weiterbeschäftigung abzulehnen - mit der frage der 'zumutbarkeit' geht die AA ziemlich rigide um zulasten der AN.

... wenn es denn wahr wird, ist es die letzte befristung ohne sachgrund, die nach dem tzbefrg möglich ist.

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#2
 Von 
VersicherungskauffrauM
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das hatte ich befürchtet! Jetzt hab ich eventuell eine neue Arbeitsstelle gefunden - da ist aber noch nichts sicher. Momentan arbeite ich aber nicht in meinem Beruf, den ich gelernt hab. Die neue eventuelle Stelle ist aber dann eine auf meine Lehre aufbauende Stelle. Wenn mir dort ein Arbeitsvertrag angeboten wird, der aber erst am 01.05. oder 01.06. beginnt, hab ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Was passiert, wenn mein jetziger Arbeitgeber bis 31.03.07 mir keinen Arbeitsvertrag vorlegt?

Vielen Dank

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

Was passiert, wenn mein jetziger Arbeitgeber bis 31.03.07 mir keinen Arbeitsvertrag vorlegt

a) der vertrag läuft einfach aus
b) du arbeitest weiter und hast dann einen unbefristeten vertrag. denn die befristung muss vorher schriftlich festgehalten sein.

mit den AA-angelegenheiten kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. die aussicht auf eine bessere und ausbildungsnahe arbeitsstelle sollte aber nach der vernunft doch eine überbrückung ermöglichen (hoffe ich)

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#4
 Von 
VersicherungskauffrauM
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Vielen Dank, das hilft mir alles schon super weiter! Hätte da noch eine Frage: In meinem momentanen Arbeitsvertrag gibt es ein Festgehalt und eine zusätzliche Provisionsvereinbarung. Aufgrund eines Computerprogrammfehlers kann mir mein Chef keine Provision zahlen, ich bekomm also ausschließlich mein sehr geringes Grundgehalt. Ist das fürs Arbeitsamt ein trifftiger Grund, daß ich diesen Job ungern weiter ausführen möchte?
Danke

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Aufgrund eines Computerprogrammfehlers kann mir mein Chef keine Provision zahlen


Das ist eine der müdesten Ausreden, die ich seit langem gelesen hab. Lass dir irgendwie schriftlich bestätigen wie viel da noch offen ist und bis wann das gezahlt wird.

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#6
 Von 
VersicherungskauffrauM
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo von venotis, die Berechnung meiner Provision ist momentan nicht möglich. Ich arbeite für 2 Filialen und in der ersten ist der Server abgeschmiert, Daten verloren gegangen und seit 3 Monaten kein neues Programm entwickelt. Das bedeutet der Chef müßte das per Hand errechnen. Darf ich das verlangen? Und in der zweiten Filiale ist die Berechnung nicht ausführbar, da dafür die notwendige Software fehlt. Hier sind allerdings die Daten noch da, mit der entsprechenden Software ist das Berechnen kein Problem! Ich bin hilflos, weiß nicht was ich da machen soll!???

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Wie er das berechnet kann dir egal sein (ob mit Abakus, Taschenrechner oder unter Zuhilfename der Finger - letztendlich ist es alles nur ne Rechenaufgabe). Wenn du ein Recht darauf hast, dann auch das, die Provision zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt gezahlt zu bekommen.
Man 'darf' schon Verständnis aufbringen, wenn sich mal wegen einem Ausfall des PC/Servers/Programms die Auszahlung um paar Tage verzögert, aber um Monate? ... neee ... bei aller Liebe ...

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#8
 Von 
VersicherungskauffrauM
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das mit dem Verständnis hat bei mir schon lang aufgehört. Vielen Dank!

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Gibts denn ne Berechnungsformel/Regelung im Vertrag auf grund derer du die Provision ausrechnen könntest oder ist das so dermaßen kompliziert, dass du es nicht könntest?

(Nein, ich will nicht, dass du deinem Chef die Arbeit abnimmst, aber wenn du deine Provision einforderst, solltest du natürlich wissen wie viel es überhaupt ist)

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#10
 Von 
VersicherungskauffrauM
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sachlage ist folgende: Ich bin eine Kundenbetreuerin mit einem prozentualen Anteil am Umsatz ( höhere Provi für ersten Umsatzmonat, absteigend fallend ) In meiner ersten Filiale fehlen alle Daten ( Kunden, Betreuer, Beginn, Umsatz ) wegen genanntem Servercrash. In der anderen Filiale kann ich auf die Umsatzdaten und auch auf meinen Proviwert zugreifen, es ist nur nicht insgesamt aufschlüsselbar. Ich kenne diesen Wert aber nicht den aus der ersten Filiale ( den kennt wohl keiner mehr in meiner Firma ). Mein Chef hat sich jetzt aber auch noch mit dem Computerbetreuer überworfen, der im übrigen das Programm entwickelt hat und wohl auch zu 100% den Crash in Filiale eins zu verantworten hat, die Kommunikation läuft nicht gut zZ. und mein Chef hat null Plan von seinem eigenen Programm... Und ich häng dazwischen und mein Chef zuckt nur mit den Schultern wenn ich ihn auf seine Vertragsbedingungen ( das sind die Provizahlungen ) hinweise. Erschwerend kommt noch dazu, daß meine Provivereinbarung nur für ein halbes Jahr galt, bis Nov 2006 und danch neu verhandelt wurde, nur nichts schriftlich aufgesetzt ist.... Er hat zwar mit mir verhandelt und meinem Vorschlag zugestimmt, nur nie was aufgesetzt...

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