Befristeter Arbeitsvertrag - Hat sich das Arbeitsverhältnis automatisch verlängert/geändert?

20. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
t-sinus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - Hat sich das Arbeitsverhältnis automatisch verlängert/geändert?

Hallo,

1.mein Mann hat einen befristeten Arbeitsvertrag der ausgelaufen ist. Er ist weiterhin arbeiten gegangen, da er einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen sollte. Diesen hat er nun noch nicht erhalten, die Firma sagt das "der alte" Arbeitsvertrag der unbefristete ist.

Hat sich das Arbeitsverhältnis automatisch verlängert/geändert? Er soll jetzt nämlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dabei will mein Mann weiter arbeiten.

2. Im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Der Bereichsleiter sagte aber er solle jetzt zwei Wochen noch arbeiten. (Mein Mann hat den Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben).

3. Urlaubstage hat er alle auch noch, falls nun der Vertrag aufgelöst wird, hat er Anspruch dies ausbezahlt zu bekommen? Bzw. irgendein Abfindungsanspruch?

4. Ihm fehlt vom Januar - März und Mai Lohn,, wie kann er zu seinem Geld kommen? Ich hatte die Firma angeschrieben, aber ich habe bis heute keine Antwort von der Firma.

Wie ist die Sachlage? Welche Möglichkeiten haben wir, was können wir tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,

es gibt bekanntermaßen einen großen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
In diesem Fall muss man sich einmal mehr das Recht holen.
Für Euch gilt: Sofort zum Anwalt und beraten lassen.

Arbeitsverhältnisse zu denen es keinen gültigen Fristvertrag (mehr) gibt sind automatisch unbefristet.
Es existiert ein mündlicher Vertrag.

Ob die Kündigungsfristen nun richtig sind ist schwer von hier aus zu sagen. Wenn ein Tarifvertrag gilt können in manchen Branchen (z.B. Zeitarbeit, Reinungsgewerbe, Gastronomie) auch kürzere Kündigungsfristen gelten. Ansonsten gelten die gesetzlichen KF und die betragen mindestens 30 Tage je nach Betriebszugehörigkeit.

Ist die KF zu kurz gibt es für die Zeit kein ALG1.


Es gibt nur sehr wenige gute Gründe warum ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvvertrag unterschreiben sollte, wenn er keine Anschlussbeschäftigung hat.
Also wäre es ziemlich dämlich einen solchen zu unterschreiben, weil viele Ansprüche verloren gehen und der Arbeitgeber einem die lange Nase zeigt.

Je nach Konstellation gibt es bis zu 12 Wochen Arbeitslosengeldsperre. Eine Feuerversicherung zahlt ja auch nicht wenn der Besitzer sein Häuschen selber ansteckt.
Da kommt allenfalls noch eine betriebsbedingte Kündigung in Frage oder wenn klar ist das stattdessen eine betriebsbedüngte Kündigung erfolgt wäre , die das umgeht.

Abfindungsanspruch gibt es normalerweise nur wenn der AG sie anbietet, weil er einen AN loswerden möchte/muss der Kündigungsschutz besitzt.
Das ist z.B. in Betrieben mit über 10 festen Mitarbeitern der Fall.
Ansonsten hat eine Kündigungsschutzklage als "Verhandlungsinstrument" gute Aussichten auf Erfolg.
Theoretisch besteht die "Gefahr" dass man dort wieder arbeiten muss.
Eine solche Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden.


Alles in allem werden der Familienkasse zwischen 3 und 4 Monatsgehälter fehlen, da sie der Firma geschenkt werden., wenn der Tip mit dem Anwalt nicht berücksichtigt wird.
SOllte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein.

Der Anwalt wird auch das austehende Gehalt - zur Not gerichtlich - einfordern.

Besteht Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einer Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht kann man sich alternativ dort beraten lassen bzw. Anwalt besorgen.


-- Editiert von Maestro1000 am 20.10.2008 23:12

-- Editiert von Maestro1000 am 20.10.2008 23:13

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

'Hat sich das Arbeitsverhältnis automatisch verlängert/geändert?'

Verlängert (unter den Bedingungen des alten Vertrages).

'Urlaubstage hat er alle auch noch, falls nun der Vertrag aufgelöst wird, hat er Anspruch dies ausbezahlt zu bekommen?'

Ja.

'Bzw. irgendein Abfindungsanspruch?'

Es gibt keinen 'automatischen' Anspruch auf Abfindung.

'Ihm fehlt vom Januar - März und Mai Lohn,, wie kann er zu seinem Geld kommen?'

Einklagen.

'was können wir tun?'

ER kann sich erst mal überlegen, ob er den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Zwingen kann man ihn dazu nicht. ER sollte sich diesbezüglich dann am besten anwaltlich beraten lassen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'Ansonsten gelten die gesetzlichen KF und die betragen mindestens 30 Tage je nach Betriebszugehörigkeit'

Wo steht denn im § 622 BGB was von 30 Tagen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Pardon, sind vier Wochen = 28 Tage.

Sach mal venotis:
Muss in einem Arbeitsvertrag die Existenz eines solchen erwähnt werden , damit er gilt ?
Von der Transparenz her wäre das zu begrüßen.

-- Editiert von Maestro1000 am 20.10.2008 23:21

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'Muss in einem Arbeitsvertrag die Existenz eines solchen erwähnt werden , damit er gilt ?'

Was meinste jetzt, mei Gudsder? Einen Tarifvertrag? Falls ja, da gibts 3 Möglichkeiten:

- AN UND AG sind Mitglieder der tarifschließenden Parteien

- TV ist allgemeinverbindlich

- Geltung des TV wird per Arbeitsvertrag vereinbart (da der auch mündlich sein kann, dürfte auch entsprechende mündliche Vereinbarungen gelten)

Beim letzten kommts drauf an, was genau vereinbart wird. Manchmal wird ja z.B. nur eine Vergütung 'angelehnt' an den TV der XYZ-Branche vereinbart, dann gilt halt auch nur das.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
t-sinus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ich habe heute einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

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