Hallo,
ich habe einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag, die 6 Wochen Probezeit sind bereits rum. Da ich mit den Arbeitsbedingungen sehr unzufrieden bin, möchte ich mir gerne einen anderen Arbeitsplatz suchen bzw. habe auch schon einen neuen in Aussicht.
Nun erfahre ich, dass das mit der Kündigung scheinbar bei einem befristeten Arbeitsvertrag gar nicht so leicht ist. Ein Anwalt am Telefon sagte mir, dass ich auf jeden Fall NICHT 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann, ein anderer, dass ich während der gesamtem Befristung - also während des gesamten Jahres - GAR NICHT kündigen kann.
Kann mir jemand helfen? Ich bin wirklich verzweifelt, weil ich nun die ziemlich einmalige Chance hätte, den Arbeitsbereich, in dem ich schon sehr lange arbeite und der mich einfach unglücklich macht zu verlassen und in einen ganz anderen Bereich einzusteigen.
Mein Vertrag ist wohl einer nach neuen Bestimmungen, ein so genannter BAT/Aok Neu-Vertrag mit der Sonderregelung 2 y
Viele Grüße und Danke jetzt schon für Eure Hilfe!
Sandy
Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Siehe hier http://www.timmermann-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht_teilzeit_befristung_batsr2y.htm
So wie ich das nach deiner Beschreibung verstehe, besteht tatsächlich für Verträge die zeitlich bis zu 1 Jahr befristet sind, dass sie nicht vorher gekündigt werden können.
Aber vielleicht sieht das jemand anderes anders.
Das muss man sich genau und bis zum Ende durchlesen, dann kommt man zu einem anderen Schluss.
Interessant ist dabei der Punkt 6e), der vorsieht, dass bei Befristungen bis zu 12 Monaten keine Kündigung nach der Probezeit möglich ist.
Es darf jedoch weiterhin aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund wird dabei ausdrücklich die Aufnahme einer unbefristeten Tätigkeit genannt.
Wenn Du also einen neuen unbefristeten Job hast, dann darfst Du kündigen.
Nicht ganz klar ist mir dabei jedoch, ob auch in so einem Fall eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende gilt.
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quote:
Nicht ganz klar ist mir dabei jedoch, ob auch in so einem Fall eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende gilt.
Danke hh, habs mir nochmal genau angeschaut.
Da steht ja auch noch
quote:
zwischen den Arbeitsvertragsparteien soll Einvernehmen über eine angemessene Auslauffrist erzielt werden.
also m.E. sowas ähnliches wie eine 'Kündigungsfrist' über deren Länge man sich aber mit dem AG einigen kann.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Hilfe!!!
Hier kann man diese speziellen Zusätze nochmal nachlesen:
http://www.timmermann-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht_teilzeit_befristung_batsr2y.htm
Kann ich das so verstehen, dass ich nun eben doch kündigen kann, wenn mir ein anderer Arbeitsgeber einen UNBEFRISTETEN Arbeitsvertrag angeboten hat?
Und wie muss ich das verstehen, muß ich dann 4 oder 6 Wochen zum Monatsende kündigen?
Viele, vielen Dank nochmal für Ihre bisherige Hilfe, vielleicht können Sie mir ja auch noch bei meinen letzten Fragen helfen.
Grüße
Sandy
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